Digitalisierung

BMG: Arbeiten am E-Rezept beginnen frühestens 2019

Berlin - 16.06.2017, 08:55 Uhr

Weitere Verzögerung? Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, dass die Arbeiten am E-Rezept erst beginnen können, wenn der E-Medikationsplan in der Apotheke gut funktioniert, also frühestens 2019. (Foto: dpa)

Weitere Verzögerung? Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, dass die Arbeiten am E-Rezept erst beginnen können, wenn der E-Medikationsplan in der Apotheke gut funktioniert, also frühestens 2019. (Foto: dpa)


In den nächsten Jahren wird mit dem elektronischen Rezept in Deutschland nicht zu rechnen sein: Wie das Bundesgesundheitsministerium gegenüber DAZ.online erklärte, würden die Arbeiten zur Einführung erst ab 2019 gestartet. Derweil gibt es erneute Probleme bei der Versorgung der Ärzte mit Lesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte.

Für viele Apotheker oder Apothekenrechenzentren ist es ein Schreckgespenst, während Versandapotheken sehnsüchtig darauf warten – doch das elektronische Rezept wird in Deutschland so schnell nicht kommen. Zwei Tage nach dem „Digital-Gipfel“ der Bundesregierung informiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Einführung des E-Rezeptes noch auf sich warten lässt.

Zur Erklärung: Bis zur Einführung elektronischer Verordnungen, die beispielsweise in Teilen der USA schon verpflichtend vorgeschrieben sind und auch in einem Drittel aller europäischen Länder im Einsatz sind, ist es noch ein langer Weg. Hierzu muss zunächst eine digitale Infrastruktur aufgebaut werden, an die Arztpraxen wie auch Apotheken angeschlossen sind. Zweitens müssen die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte erneuert und erweitert werden. Dazu müssen beispielsweise auch die Lesegeräte in Arztpraxen ausgetauscht und neuartige Lesegeräte für Apotheker eingeführt werden.

Strikter Ablauf: Gesundheitskarte, Medikationsplan, E-Rezept

Bislang kann die elektronische Gesundheitskarte nur die Stammdaten der Patienten als „Basisfunktion“ speichern, als nächster Schritt soll auch der Medikationsplan elektronisch hinterlegt werden können. Auch zu diesem Zweck sollen eigentlich bis zum 1. Juli 2018 alle Arztpraxen in Deutschland mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet sein.

Doch nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird die hierfür nötige Zeit nicht ausreichen, da bislang nur einer der beiden von der Gematik beauftragten Hersteller die nötige Zulassung bekam, während die Telekom-Tochter T-Systems noch nicht einmal ihre Feldtests abhalten konnte. Das E-Health-Gesetz sieht für eine verspätete Ausrüstung der Arztpraxen Kürzungen der vertragsärztlichen Vergütung vor. Das Ministerium werde nun „sorgfältig prüfen“, ob dieser Termin verschoben werde, erklärte ein Sprecher von Minister Hermann Gröhe gegenüber der Zeitung.

E-Medikationspläne ab 2019 in der Apotheke

Aber wann und wie kommen die Apotheker ins Spiel? Und verzögert sich durch die oben beschriebene Problematik auch das Anschließen der Apotheker? Wie das E-Health-Gesetz vorschreibt, sollen ab dem 1. Januar 2019 auch Pharmazeuten elektronische Medikationspläne aktualisieren. „Dafür müssen sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden“, erklärt ein Sprecher Gröhes gegenüber DAZ.online. Doch dieser Termin könnte sich durch die aktuellen Lieferschwierigkeiten nochmal entsprechend verzögern.

Wie Gröhes Ministerium schon im vergangenen Jahr angekündigt hat, will es in Sachen E-Rezept erst einmal abwarten – zunächst sollen die deutschen Apotheken in Bezug auf den elektronischen Medikationsplan ausgestattet werden. „Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, können auch die Arbeiten zur Einführung des elektronischen Rezepts aufgenommen werden“, erklärt ein Pressesprecher nun. Konkret heißt das: Erst wenn Apotheker Anfang 2019 Medikationspläne abrufen können, beginnen die Arbeiten am E-Rezept.

Schon zuvor hieß es, dass derartige Großprojekte „nicht trivial“ seien und große Vorlaufzeiten benötigten. „Da geht es um ein paar hundert Millionen Euro“, hatte Norbert Paland im letzten Jahr auf dem Kongress des Versandapotheker-Verbands BVDVA gesagt – er ist im BMG für Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik und Telematikanwendungen zuständig. Paland hatte Versandapotheker damals zu Geduld aufgerufen. Ohnehin sei in erstens Tests die Verarbeitungsgeschwindigkeit des E-Rezeptes langsamer gewesen, als die des altbewährten Papierrezeptes.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

eRezept: BMG dämpft Erwartungen der Versandapotheken

Das dauert noch

BMG vertröstet Versandapotheken

Das eRezept war langsamer als Papierrezepte

Spahn präsentiert Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung-Gesetz“ / TI-Anbindung der Apotheken muss bis 31. März 2020 erfolgen

Neues Gesetz sieht Honorar für Medikationsplan vor

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.