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Zyto-Versorgung nach dem AMVSG
Stroppe: Kein Raum für Retaxationen
Kassen üben sich in Zurückhaltung
Die beschlossene Übergangsfrist von drei Monaten für Altverträge diene gerade nicht dem Fortbestand der Exklusivität, betont Stroppe, sondern dem Vertrauensschutz für eine geordnete Abwicklung der noch bestehenden Verträge. Zwar erachte der Gesetzgeber – wie auch das Bundessozialgericht, auf das die Kassen in diesem Zusammenhang immer wieder verwiesen haben – die Exklusivität als „Kernelement“ der früheren Verträge. Er ziehe hieraus aber nicht den Schluss, dass die Exklusivität im Rahmen der Übergangsfrist geschützt werden sollte. Überhaupt: Auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil zu Zyto-Verträgen seien nach Streichung der Vertragskompetenz der Kassen gar nicht mehr einschlägig.
Die Konsequenz bringt Stroppe folgendermaßen auf den Punkt: Vor diesem Hintergrund lasse das AMVSG „keinen Raum für die Retaxation von Abrechnungen von Apotheken, die keinen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhalten haben, da die bestehenden Verträge keine Exklusivität mehr haben“.
GKV-Spitzenverband und BVA gehen von rechtstreuen Kassen aus
DAZ.online fragte beim GKV-Spitzenverband nach, an den der Brief zuvörderst gerichtet war, wie er das Schreiben wertet. Die Antwort fiel knapp aus: Man habe die Kassen schriftlich hierzu informiert und mit ihnen über die anstehenden Änderungen auf Fachebene gesprochen. „Da die Verträge von den einzelnen Kassen gestaltet und gelebt werden, können wir an dieser Stelle wenig mehr zur Umsetzung sagen, außer dass wir davon ausgehen, dass die Kassen das vorgegebene Recht beachten“, sagte eine Sprecherin.
Und auch das Bundesversicherungsamt, Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen, erklärt, es gehe nun davon aus, „dass die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Kenntnis genommen haben“.
Was das konkret heißt, können allerdings nur die Kassen
selbst beantworten. Doch bislang gab es keine Antwort auf entsprechende Anfragen
von DAZ.online beim AOK-Bundesverband und beim Verband der Ersatzkassen. Ein Sprecher des vdek verwies darauf, dass kommende Woche nochmal ein Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband stattfinden soll.
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