Zyto-Versorgung nach dem AMVSG

Stroppe: Kein Raum für Retaxationen

Berlin - 06.06.2017, 17:40 Uhr

Hat Lutz Stroppe nun wirklich das Machtwort gesprochen, auf das die Zyto-Apotheker gewartet haben? (Foto: Schelbert)

Hat Lutz Stroppe nun wirklich das Machtwort gesprochen, auf das die Zyto-Apotheker gewartet haben? (Foto: Schelbert)


Kassen üben sich in Zurückhaltung

Die beschlossene Übergangsfrist von drei Monaten für Altverträge diene gerade nicht dem Fortbestand der Exklusivität, betont Stroppe, sondern dem Vertrauensschutz für eine geordnete Abwicklung der noch bestehenden Verträge. Zwar erachte der Gesetzgeber – wie auch das Bundessozialgericht, auf das die Kassen in diesem Zusammenhang immer wieder verwiesen haben – die Exklusivität als „Kernelement“ der früheren Verträge. Er ziehe hieraus aber nicht den Schluss, dass die Exklusivität im Rahmen der Übergangsfrist geschützt werden sollte. Überhaupt: Auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil zu Zyto-Verträgen seien nach Streichung der Vertragskompetenz der Kassen gar nicht mehr einschlägig.

Die Konsequenz bringt Stroppe folgendermaßen auf den Punkt: Vor diesem Hintergrund lasse das AMVSG „keinen Raum für die Retaxation von Abrechnungen von Apotheken, die keinen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhalten haben, da die bestehenden Verträge keine Exklusivität mehr haben“.

GKV-Spitzenverband und BVA gehen von rechtstreuen Kassen aus

DAZ.online fragte beim GKV-Spitzenverband nach, an den der Brief zuvörderst gerichtet war, wie er das Schreiben wertet. Die Antwort fiel knapp aus: Man habe die Kassen schriftlich hierzu informiert und mit ihnen über die anstehenden Änderungen auf Fachebene gesprochen. „Da die Verträge von den einzelnen Kassen gestaltet und gelebt werden, können wir an dieser Stelle wenig mehr zur Umsetzung sagen, außer dass wir davon ausgehen, dass die Kassen das vorgegebene Recht beachten“, sagte eine Sprecherin.

Und auch das  Bundesversicherungsamt, Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen, erklärt, es gehe nun davon aus, „dass die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Kenntnis genommen haben“.

Was das konkret heißt, können allerdings nur die Kassen selbst beantworten. Doch bislang gab es keine Antwort auf entsprechende Anfragen von DAZ.online beim AOK-Bundesverband und beim Verband der Ersatzkassen. Ein Sprecher des vdek verwies darauf, dass kommende Woche nochmal ein Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband stattfinden soll.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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