Reaktion auf Niedrigzinsen

Versorgungswerk in Westfalen-Lippe passt das Leistungsrecht an

Münster - 01.06.2017, 14:00 Uhr

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Mathias Flume erläutetet das Maßnahmenpaket des VAWL. (Foto: AKWL)

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Mathias Flume erläutetet das Maßnahmenpaket des VAWL. (Foto: AKWL)


Konkretes Beispiel für ein heute 50-jähriges Mitglied

Für alle Beiträge ab dem Jahr 2018 gilt ein Rechnungszins in Höhe von 2,75 Prozent. Darüber hinaus wird eine jährliche Entlastung durch die Einführung von Elementen aus dem offenen Deckungsplanverfahren erzielt. Im Ergebnis gilt somit: „Für die Rentner ändert sich nichts, für alle anderen Mitglieder gilt die Faustformel: Je näher sie vor dem Renteneintritt stehen, desto geringer sind die Auswirkungen.  Die ‚rentenferneren Jahrgänge‘ hätten noch ausreichend Zeit, um gegenzusteuern, beispielsweise durch Einzahlungen in eine freiwillige Höherversicherung im Versorgungswerk“, erklärt Flume den Ansatz. Gleichwohl bliebe das Niveau im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung attraktiv. Ein Punkt, auf den man laut VAWL großen Wert legt.

Ein konkretes Beispiel: Für ein heute 50-jähriges Mitglied, das mit 25 Jahren ins Versorgungswerk eingetreten ist und 50 Prozent des GRV-Höchstbeitrags geleistet hat, ergeben sich folgende Auswirkungen: Die Altersrente mit 67 Jahren würde sich um 12,4 Prozent verringern, sollte es keinerlei Dynamisierungen geben. Sie liegt immer noch deutlich über der gesetzlichen Rente. Bei einer Dynamisierung um 0,9 Prozent pro Jahr halbiert sich die „Rentenkürzung“. Bei einer jährlichen Dynamisierung von 1,4 Prozent ergibt sich eine „Rentenlücke“ von fünf Prozent. Nach Ansicht der Verantwortlichen der VAWL sind das angesichts der radikalen Veränderungen auf dem Kapitalmarkt vergleichsweise milde und schonende Eingriffe. Nach längerer Diskussion stimmten die Delegierten mit drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen dem Maßnahmenpaket schließlich zu.

So reagieren andere Versorgunsgwerke

Auch andere Versorgungswerke haben bereits auf das schwierige Umfeld reagiert. So hat das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) auf einer Sonder-Delegiertenversammlung im März beschlossen, das bisherige geschlossene Kapitaldeckungsverfahren in ein modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren zu überführen. Beim Versorgungswerk der Apothekerkammer Hessen hingegen will man vorerst nicht aktiv werden. Man werde alle Optionen, mit den Niedrigzinsen umzugehen, prüfen und frühestens 2018/2019 handeln. 2017 werde es definitiv keinen Beschluss geben. Das erklärte der Vorsitzende des Leitenden Ausschusses, Dr. Reinhard Hoferichter, auf der Delegiertenversammlung im März. 



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