Arzneimittel-Automat

So funktioniert das „Konstrukt Hüffenhardt“

Stuttgart - 01.06.2017, 09:40 Uhr

Video-Beratung durch einen Apotheker oder eine PTA und Arzneimittel aus dem Automaten – das ist für DocMorris Versandhandel. (Foto: diz / DAZ.online)

Video-Beratung durch einen Apotheker oder eine PTA und Arzneimittel aus dem Automaten – das ist für DocMorris Versandhandel. (Foto: diz / DAZ.online)


Nach der gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht Mosbach darf DocMorris seinen „Arzneimittel-Abgabeautomaten mit Videoberatung“ in der kleinen Odenwälder Gemeinde Hüffenhardt vorerst weiterbetreiben – zumindest mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Doch der Gerichtstermin bot interessante Einblicke in das „Konstrukt Hüffenhardt“.

Im Laufe der gut anderthalbstündigen Beratung hatte die Vorsitzende Richterin die Frage aufgeworfen, ob und gegebenenfalls wann die Arzneimittel eigentlich in das Eigentum von DocMorris übergehen. Das ist offenbar nicht so trivial, wie man annehmen könnte. Denn die Räumlichkeiten, in denen sich das Videoterminal mit dem Ausgabeautomat befindet, hat gar nicht die DocMorris selbst gemietet, sondern eine Firma namens Tanimis BV, wie die „Heilbronner Stimme“ zu berichten weiß. Ausweislich des Geschäftsberichts 2016 der DocMorris-Mutter Zur Rose Group AG handelt es sich dabei allerdings um eine 100%ige Zur Rose-Tochter.

Auch das Arzneimittellager, aus dem sich der Automat in Hüffenhardt „bedient“, betreibt DocMorris nicht selbst. Diese Aufgabe übernehme ein deutscher Pharmagroßhändler, hieß es in der Verhandlung. Welcher genau, blieb jedoch ungenannt. Befüllt wird dieses Lager von Mitarbeitern des Großhändlers, bei denen es sich nicht um pharmazeutisches Personal handelt. Dem Großhändler gehörten auch die gelagerten Arzneimittel, hieß es. Doch während des Abgabevorgangs im Automat werde ein „Label“ auf den Packungen angebracht, wodurch diese in das Eigentum von DocMorris gelangten, so die Argumentation der Versender. Damit würden die Arzneimittel eben doch von einer Apotheke – nämlich DocMorris – an die Kunden abgegeben, nicht vom Großhändler direkt.

Wie denn dann die in der Apothekenbetriebsordnung geforderte „Sinnesprüfung“ der Arzneimittel vor der Abgabe an den Verbraucher stattfinde, wollte daraufhin der Rechtsanwalt des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg wissen. Diese muss von pharmazeutischem Personal durchgeführt werden – das es aber in Hüffenhardt nicht gibt. Eine Prüfung per Kamera von Holland aus reiche dazu jedenfalls nicht aus, betonte einer der Richter.

Diese Prüfung finde bei DocMorris in Heerlen statt, erklärten die DocMorris-Vertreter. Dass die in Hüffenhardt gelagerten Arzneimittelpackungen vorher bei DocMorris in Heerlen gewesen seien, versicherte der „General Counsel“ (das entspricht einem deutschen Syndikus oder Chef-Justiziar) des holländischen Versenders an Eides statt.

Nach dem Vortrag der DocMorris-Anwälte vor dem Landgericht Mosbach stellt sich der Weg der in Hüffenhardt von dem DocMorris-Automaten abgegebenen Arzneimittel folgendermaßen dar:



Dr. Benjamin Wessinger (wes), Apotheker / Herausgeber / Geschäftsführer
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

DocMo

von Dr. Radman am 01.06.2017 um 10:06 Uhr

Wichtig wäre, den Grosshändler herauszufinden...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: DocMo

von Peter Lahr am 01.06.2017 um 16:11 Uhr

Sollte der Name an die Öffentlichkeit gelangen könnte dieser GH wohl sein Geschäft mit echten Apotheken einstellen. Wäre ich der betreffende GH wäre mir wahrscheinlich ab jetzt etwas flau im Magen. Denn entweder würde keiner mehr bei mir bestellen oder aber ich müsste den belieferten Apotheken ihr jetziges Warenlager zurückkaufen und ihnen auf Kommissionsbasis wieder bestücken. Dass es möglich ist zeigt dieser Fall und es wäre doch schick die Ware erst dann zu bezahlen wenn man sie verkauft hat. Nix Bevorratung, nix totes Kapital, nix abgelaufener Übervorrat auf unsere Kosten, nix Vorfinanzierung dafür aber den Gegenwert des Warenlagers auf dem Konto. Wir könnten sogar bei der Abgabe überprüfen wodurch der GH uns bessere Rabatte geben könnte, denn jetzt schickt er die Ware zunächst nach Holland zur Prüfung, fährt sie auf eigene Kosten zurück nach Deutschland und legt sie zurück in sein eigenes Lager. Bei uns müsste er seine Kommissionsware also lediglich einmal liefern. Ich bisn gespannt.

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