England

Richter lässt Kürzungen am Apothekenhonorar zu

Berlin - 18.05.2017, 16:39 Uhr

Schwere Zeiten: In England hat das Gesundheitsministerium das Recht, das Apothekenhonorar stark zu kürzen, urteilte nun der Oberste Gerichtshof. (Foto: DAZ.online)

Schwere Zeiten: In England hat das Gesundheitsministerium das Recht, das Apothekenhonorar stark zu kürzen, urteilte nun der Oberste Gerichtshof. (Foto: DAZ.online)


Richter: Ministerium darf bei Apotheken sparen

Dem Bericht zufolge erklärte der Richter in seiner Begründung, dass er die Entscheidung des Gesundheitsministeriums nicht wirklich in Frage stellen könne, weil das Ministerium zu solchen Schritten befähigt sei. Das Ministerium habe auch keine willkürlichen Kürzungen vorgenommen, sondern während des Prozesses nachweisbar dargestellt, warum man gerade die nun verbundenen Honorarbestandteile für die Kürzungen ausgesucht habe. Und: In finanziell schwierigen Zeiten könne das Ministerium Sparmaßnahmen beschließen.

Gleichzeitig gab der Richter dem Ministerium aber mehrere Rügen mit auf den Weg. Dem Zeitungsbericht zufolge soll der Richter gesagt haben, dass „andere Kürzungsmittel besser“ gewesen wären. Außerdem gab er den Apothekerverbänden Recht was die Auswirkungen der Honoraranpassung betrifft.

Die Verbände hatten gewarnt, dass die Apotheker durch den finanziellen Druck zuerst an den unentgeltlichen Botendiensten sparen müssen. Der Richter sah das ein und sprach von einem „wirklichen Risiko“, dass es diese Dienstleistungen nicht mehr geben werde. Außerdem sagte der Richter, dass er es bedauere, dass die gute Arbeits- und Verhandlungsweise zwischen dem Ministerium und den Apothekern nun wohl nicht mehr existiere. PSNC-Chefin Sue Sharpe erklärte im Anschluss: „Leider hat der Gesundheitsminister eine sehr große Entscheidungsgewalt in solchen Fragen, das war für den Richter wohl ausschlaggebend.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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