Österreich

Wer braucht Drogen-Tests aus der Apotheke?

Berlin - 10.05.2017, 15:00 Uhr

Wie funktionieren Drogentests und warum stehen sie in österreichischen Apotheken? (Foto: dpa)

Wie funktionieren Drogentests und warum stehen sie in österreichischen Apotheken? (Foto: dpa)


Drogentest beim Arbeitgeber

In den USA verlangen viele Arbeitgeber von ihren Bewerbern einen Urin-Drogentest (UDS), bevor sie beschäftigt werden können. Sie wollen sich damit rückversichern, dass ein neuer Mitarbeiter keine illegalen Drogen oder Medikamente nimmt. Das Screening erfasst in der Regel Alkohol, Amphetamine, Benzodiazepine, Marihuana, Kokain, Phencyclidin (PCP) und Opioide. Ein positiver Befund beim Urin-Drogentest kann für die jeweilige Person gravierende Folgen haben. Deswegen kann ein persönlicher kleiner Vorcheck hier eventuell ganz angebracht sein.

In Deutschland sind medizinische Untersuchungen vor der Einstellung allerdings nur für wenige Berufsgruppen, wie etwa Piloten. Lokführer oder Berufskraftfahrer Pflicht. Gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests sind nur dann erlaubt, wenn der Betroffene zustimmt, aber auch dann nur in dem Umfang, wie sie für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz von Bedeutung sind.

Cave Führerscheinentzug!

Ein weitere Grund für einen Selbsttest könnte die Gefahr eines Führerscheinentzug sein. Bei einer Verkehrskontrolle kann bei einem begründeten Verdacht auf den Missbrauch von Drogen ein Drogentest verlangt werden. Wie in dem Portal „bussgeldkatalog.org“ erläutert wird, nutzt auch die Polizei bei einem entsprechenden Verdacht zuerst einen Drogenschnelltest, um etwaige illegale Substanzen im Körper aufzuspüren. Mit einem solchen Drogentest könne jedoch nur bestimmt werden, ob sich im Urin, Speichel oder Schweiß Abbauprodukte von Drogen befinden, heißt es dort weiter. Aber trotzdem aufgepasst: Heutzutage seien die Nachweisgrenzen für Drogen so klein, dass auch jemand, der beispielsweise nur passiv Cannabis eingeatmet hat, bei einem THC-Schnelltest bereits als Konsument eingestuft werden könne, so die Warnung. „bussgeldkatalog.org“ verweist hierzu auf einen Versuch an der Universität Mainz, in dem Testpersonen immerhin eine Konzentration von bis zu 6,3 ng/ml THC im Blut hatten, ohne selbst an einem Joint gezogen zu haben. Dies kann laut Bußgeldkatalog bei einer Verkehrskontrolle bereits für ein Fahrverbot von einem Monat, ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg reichen.

Im Zweifelsfall weitere Analysen

Mit Drogenschnelltests sollte man sich nicht in falschen Sicherheiten wiegen. Urin-Drogen-Screenings basieren meist auf Immunoassays. Die Tests sind zwar kostengünstig und liefern schnell Ergebnisse, gelegentlich aber leider auch falsch positive. Ebenso wie falsch negative, zum Beispiel dann, wenn bei einem Urinschnelltest der herstellerabhängige Cut-off-Wert für die nachzuweisende Substanz unterschritten wird.

Der Cut-off-Wert ist definiert als Grenze, oberhalb derer ein Resultat als positiv angesehen wird. Liegt der gesuchte Stoff zwar im Urin vor, jedoch unterhalb der Cut-off-Konzentration, so fällt der Test negativ aus. Mehr Sicherheit bietet eine Analyse via GC/MS (Gaschromatographie/Massenspektrometrie) als „Gold-Standard“. GC/MS-Analysen sind teurer und es dauert länger, bis das Ergebnis vorliegt, aber sie produzieren selten Fehlalarme.

Weitere Fehlerquellen

Zu weiteren möglichen Fehlerquellen bei den Schnelltests zählen Produktionsmängel, Kontaminationen der Teststreifen, unsachgemäße Lagerung, Manipulation, Ablesefehler oder auch Kreuzreaktionen, z.B. mit Medikamenten oder auch mit Lebensmitteln (Mohnkuchen!).  Außerdem schwankt die Konzentration der Drogenabbauprodukte im Urin im Laufe des Tages, und auch von Mensch zu Mensch kann es Unterschiede geben. Darauf sollte, sofern solche Produkte in der Apotheke abgegeben werden, in der Beratung unbedingt hingewiesen werden. Auch aus diesem Grund ist ein Drogenschnelltest aus Urin vor Gericht nicht beweisfähig, betont „bussgeldkatalog.org“. Der Nachweis der Drogen muss vielmehr durch einen Bluttest gesichert sein. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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