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DAZ.online-Serie Europa, deine Apotheken
Die Geschichte des europäischen Versandhandels
Österreich und Frankreich wehrten sich lange gegen Versandapotheken
Obwohl der norwegische Apothekenmarkt schon 2001 dereguliert wurde (Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes), war der Versandhandel in dem skandinavischen Land noch Jahre danach untersagt. Erst das oben beschriebene EuGH-Urteil sorgte dafür, dass der Gesetzgeber den Versand erlaubte. Allerdings ließen sich die Norweger Zeit: Seit dem 1. Januar 2010 dürfen die Kettenbetreiber in Norwegen OTC-Arzneimittel im Internet anbieten. Allerdings gab es im vergangenen Jahr eine weitere, wichtige Änderung im norwegischen Apothekenrecht: Schon 2014 hatte das Parlament den Gesundheitsminister damit beauftragt, eine Freigabe des Rx-Versandes zu prüfen. Nach Vorlage eines Gesetzentwurfes beschloss das Parlament Ende 2015, den Rx-Versandhandel zu erlauben, seit Januar 2016 dürfen die Kettenbetreiber somit auch Verschreibungspflichtiges versenden. Norwegen ist somit das „jüngste“, komplett deregulierte Land, was den Arzneimittel-Versandhandel betrifft. Eine weitere Neuregelung: Seit Januar 2016 dürfen auch nicht-apothekerliche Abgabestellen (in Norwegen gibt es einige OTC-Präparate auch in Drogerien und Supermärkten) bestimmte OTC-Medikamente verschicken.
2011 sorgte eine EU-Richtlinie für weiteren Antrieb in Sachen Versandhandel. In der Fälschungsrichtlinie erinnerte die EU-Kommission ihre Mitgliedsstaaten noch einmal daran, dass der OTC-Versand erlaubt werden müsse. Denn es gab immer noch Länder, die den Versandhandel auch nach dem DocMorris-Urteil von 2003 entweder komplett verboten oder zumindest nicht genau regelten. Die Fälschungsrichtlinie legte nun genau fest, welche Anforderungen Versandapotheken in den EU-Staaten erfüllen müssen, um als „sicher“ zu gelten. Unter anderem wurde ein Sicherheitslogo eingeführt.
In Frankreich beschloss das Parlament beispielsweise erst Ende 2012 ein Gesetz, mit dem der OTC-Versand erlaubt wurde und die Fälschungsrichtlinie in französisches Recht übernommen wurde. Zuvor war bereits die Regierung von Nicolas Sarkozy an einer Deregulierung gescheitert. Seit 2013 können in Frankreich nun etwa 500 OTC-Präparate im Internet bestellt und versendet werden. Ähnlich lief es in Italien ab. Nach dem ersten DocMorris-Urteil des EuGH gab es immer wieder einzelne Apotheker, die OTC-Präparate im Internet anboten, dafür aber vor Gericht landeten und ihren Versand dann einstellen mussten. Erst 2014 übernahm der italienische Gesetzgeber die EU-Fälschungsrichtlinie und stellte somit erstmals Voraussetzungen für den OTC-Versand auf. Noch ist der Versandhandel in Italien aber eher eine Nischenerscheinung.
Als letztes beugten sich Luxemburg und Österreich der Entwicklung. In Luxemburg hatte eine Apothekerin eine OTC-Versandapotheke eröffnen wollen und die Regierung dafür beklagt, dass sie bislang weder auf das EuGH-Urteil noch auf die Fälschungsrichtlinie reagiert hatte. Der Gesetzgeber beugte sich und ließ 2014 den OTC-Versand zu. Heute wirbt die „Pharmacie de Steinfort“ auf ihrer Internetseite damit, die „erste Versandapotheke Luxemburgs“ zu sein. Bei unseren Nachbarn im Süden war der Versandhandel lange Zeit ein Politikum. Während die Regierung bis 2015 darauf verzichtete, den OTC-Versand zuzulassen, begannen EU-Versandapotheken Österreicher zu beliefern. Der Druck auf den Gesetzgeber wurde allerdings größer. Im Juni 2015 fiel dann der Startschuss für den OTC-Versand auch in Österreich. Bislang ist das große Interesse daran aber ausgeblieben: 2016 hatten sich lediglich 24 öffentliche Apotheken zur Teilnahme am Versandhandel angemeldet.
2 Kommentare
Versandhandel, unsere neue Zielsetzung??
von Heiko Barz am 05.05.2017 um 12:02 Uhr
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Die ewig Gestrigen
von Thomas Luft am 05.05.2017 um 11:34 Uhr
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