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DAZ.online-Serie Europa, deine Apotheken
Die Geschichte des europäischen Versandhandels
DocMorris-Urteil vom EuGH änderte alles
Ende 2003 folgte dann das EuGH-Urteil zum Arzneimittel-Versandhandel, auf das sich die Rx-Versandhandels-Befürworter auch jetzt noch berufen. Nach seiner Gründung hatte DocMorris aus den Niederlanden Kunden in Deutschland mit Rx und OTC beliefert, obwohl damals beides noch streng untersagt war in Deutschland. Zur Erinnerung: Erst 1998 hatte der Gesetzgeber den Arzneimittel-Versandhandel per AMG-Novelle verboten, zuvor hatte er schlicht keine Rolle gespielt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) klagte daher gegen die DocMorris-Praktiken. Der Europäische Gerichtshof erlaubte daraufhin zwar den grenzüberschreitenden Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln. Gleichzeitig stellte er den Mitgliedsstaaten aber frei, eigene Regulierungen zum Rx-Versand zu treffen.
Für die deutschen Apotheken kam das Urteil am 11. Dezember 2003 allerdings zu spät: Zuvor hatte der Gesetzgeber bereits im „vorauseilenden Gehorsam“ beschlossen, den Arzneimittelversandhandel für Rx und OTC gleichermaßen zuzulassen. Diese Entscheidung fiel 2003 in der ganz großen „Gesundheitskoalition“: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte nicht nur den grünen Koalitionspartner sondern auch die Union mit im Boot (nur die FDP machte nicht mit!). Man war sich sicher: Der EuGH würde das Versandverbot gänzlich kippen. Obwohl die Politik eines besseren belehrt wurde, trat das GKV-Modernisierungsgesetz dann samt Zulassung des Versandhandels zum 1. Januar 2004 in Kraft.
Das Urteil sorgte aber nicht nur in Deutschland für große Veränderungen im Apothekenmarkt. Nach und nach sollten in den folgenden Jahren die Versandhandelsverbote fallen. Einige Staaten wehrten sich länger gegen die Vorgaben des EuGH-Urteils, andere handelten sofort. In Irland wurde der Versandhandel 2006 dereguliert. Ähnlich wie in England gilt auch in Irland eine gelockerte Apothekenpflicht – viele OTC-Präparate können auch in Supermärkten gekauft werden. Seit 2006 dürfen solche Präparate auch von privaten Betreibern verschickt werden, also beispielsweise Supermarktketten. Das gesamte OTC-Sortiment dürfen allerdings nur Apothekenbetreiber verschicken. Der Rx-Versand ist in Irland allerdings bis heute untersagt.
Auch Portugal reagierte: 2007 beschloss das Parlament ein Dekret, nach dem Apotheker OTC-Präparate innerhalb Portugals und ausdrücklich auch in andere Länder versenden dürfen. Die Pharmazeuten benötigen für ihre Internetseiten allerdings eine Zulassung der Arzneimittelbehörde Infarmed. Die Behörde prüft bei allen Anträgen, ob hinter den Internetseiten auch ein Apotheker steckt. Zwei Jahre später folgte Belgien: Seit Januar 2009 dürfen belgische Apotheker OTC-Präparate im Internet verkaufen. Und bei unseren Nachbarn könnte es schon bald die nächste Veränderung geben. Laut belgischem Apothekerverband arbeitet das Parlament derzeit an einem Gesetz zur Freigabe des Rx-Versandhandels.
2 Kommentare
Versandhandel, unsere neue Zielsetzung??
von Heiko Barz am 05.05.2017 um 12:02 Uhr
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Die ewig Gestrigen
von Thomas Luft am 05.05.2017 um 11:34 Uhr
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