Statt Impfpflicht

Gesundheitspolitiker fordert Steuerstrafe für Impfgegner

Stuttgart - 28.04.2017, 13:15 Uhr

Mediziner Rudolf Henke hält eine Impfpflicht aus verfassungsrechtlicher Sicht für schwer umsetzbar. (Foto: dpa)

Mediziner Rudolf Henke hält eine Impfpflicht aus verfassungsrechtlicher Sicht für schwer umsetzbar. (Foto: dpa)


Wie reagieren auf Masernwellen und impfkritische Eltern? „Die Impf-Lücken sind zu groß“, kritisiert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe – und setzt auf Beratung oder zeitweisen Ausschluss vom Schulbesuch. Manchen geht dies nicht weit genug: Gesundheitspolitiker und Ärzte-Funktionär Rudolf Henke (CDU) will finanzielle Anreize setzen. Er verweist auf Australien, wo Einbußen in Höhe von jährlich mehreren Tausend Euro möglich sind. 

„Es braucht mehr als Appelle“, erklärte Bundesgesundheitsminister am heutigen Freitag anlässlich der 12. Europäischen Impfwoche gegenüber der Rheinischen Post. Doch wie soll die Politik auf zunehmende Masernausbrüche und unzureichende Impf-Abdeckung reagieren? Gröhe verweis auf das Präventionsgesetz, nach dem „alle Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene dazu genutzt werden müssen, den Impfstatus zu überprüfen“.

Auch vor der Aufnahme in eine Kita muss eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden, betont Gröhe. „Diese Pflicht verschärfen wir jetzt nochmals“, erklärt er: Im Sommer solle eine Gesetzesänderung in Kraft treten, wonach Kitas an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn Eltern die Impfberatung verweigern. „Das versetzt die Gesundheitsämter in die Lage, gezielt auf diese Eltern zuzugehen“, erklärt der Minister – und verweist auch darauf, dass ungeimpfte Kinder und Erwachsene zeitweise vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden können, um einen größeren Ausbruch von Masern oder Mumps zu verhindern. 

„Wir müssen die Wirkung dieser Maßnahmen sehr genau beobachten, denn die Impflücken sind in Deutschland noch immer zu groß“, betont Gröhe. Vor zwei Jahren hatte der Minister erklärt, dass auch eine Impfpflicht kein Tabu sei  – doch hiervon ist aktuell keine Rede mehr. 

Bisherige Maßnahmen überzeugen Henke nicht

Seit Jahren werden in Deutschland Strategien mit dem Ziel entworfen, Impflücken zu schließen und Infektionskrankheiten wie Masern auszurotten, erklärte am gestrigen Donnerstag der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Rudolf Henke in einer Pressemitteilung. Doch die bisherigen Gesetzesänderungen und Impfkampagnen – mit „enormem Aufwand“ – überzeugen den Parteifreund von Gröhe nicht. Die Bilanz fiele „eher nüchtern“ aus, erklärt er: Bis einschließlich März dieses Jahres seien mehr Masern-Erkrankungen als im gesamten Jahr 2016 registriert worden. „Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission waren nicht einmal drei von vier Kindern am Ende ihres zweiten Lebensjahres zweimal gegen Masern geimpft“, heißt es in der Pressemitteilung.

Finanzielle Anreize statt Impfpflicht

„Die Wirksamkeit von Aufklärungskampagnen sowie der bisherigen Anstrengungen des Gesetzgebers zur Erhöhung der Impfquoten scheint leider begrenzt“, betont Henke. Die Einführung einer Impfpflicht ist seiner Ansicht nur eine „vermeintliche Lösung“ – aus verfassungsrechtlicher Sicht sei sie schwer umsetzbar.

Stattdessen setzt er aufs Portemonnaie der Eltern. „Ich halte es deshalb für geboten, Konzepte in den Blick zu nehmen, die auf finanzielle Anreize setzen“, erklärt Henke. „Lassen Eltern ihre Kinder empfehlungsgerecht und vollständig impfen, könnte etwa der Steuerfreibetrag für Kinder erhöht oder ein Zuschuss zum Kindergeld gewährt werden.“ Als Begründung für nicht durchgeführte Impfungen dürfen seiner Ansicht nach ausschließlich medizinische Gründe gelten.

Einbußen von mehreren Tausend Euro möglich

Ein Vorbild für derartige Konzepte könne etwa Australien sein, deren zuständige Behörden auf finanzielle Anreize zur Erhöhung der Impfraten setzen, wie Henke sagt. „Obwohl seit über einem Jahrzehnt mehr als 90 Prozent der Kleinkinder in Australien einen umfassenden Impfschutz gemäß den nationalen Impfempfehlungen haben, setzt Australien damit frühzeitig auf Konzepte, um der messbaren Impfmüdigkeit und wachsenden ideologischen Verweigerung entgegenzutreten.“

Von dem Programm können laut dem Gesundheitspolitiker nur die Familien profitieren, die ihre Kinder gemäß den Behördenempfehlungen impfen lassen oder einem anerkannten Plan für die Nachholung von Impfungen folgen. Ausnahmeregelungen gelten ausschließlich für medizinisch begründete Fälle. Für australische Familien, die ihre Kinder nicht vollständig impfen lassen, könne diese Praxis jährlich mit finanziellen Einbußen von umgerechnet mehreren Tausend Euro verbunden sein, erklärt Henke. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

gegen impfen

von ninja am 30.04.2017 um 9:56 Uhr

Ich wurde mit 5 monaten geimpft und bei mir brach damals Neurodermitis aus, war immer kränker als andere dadurch, heute habe ich MCS Multiple Chemikalien Sensibilität. Ganz im ernst wir nehmen hier Kriegsflüchtlinge auf und man wundert sich das die seuchen zu nehmen und wir werden dann dafür bestraft. Ich darf gar nicht geimpft werden, da ich risikopatientin mit anaphylaxien auf chemie reagier. da kann ich mir ja gleich die todesspritze holen, da kann man nicht mehr manipuliert werden. desweiteren gibt es eine Impfliste mit inhaltsangaben, wo mir nur schlecht wird, was da alles drin ist.

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Gesundheitspolitiker I. und II. zur "Australisierung" der BRD

von Christian Timme am 29.04.2017 um 7:43 Uhr

Eigentlich wollte Deutschland die Masern bis 2015 ausgerottet haben aber es kam anders. Ausgerechnet in 2015. Auch Nicht-Mediziner und Nicht-Pharmazeuten würden die Gründe einer "Australisierung" der Republik "interessieren" ... wenn man jetzt noch das "Verursacherprinzip" zugrunde legen würde ... bevor von "Gesundheitspolitikern" über "Steuerstrafen" schwadroniert wird ... In Zukunft sollten "Gesundheitspolitiker" einer "Klasse" zugeordnet werden, so I und II ... Namen reichen natürlich auch ...

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AW: Gesundheitspolitiker I. und II. kleiner Nachtrag ...

von Christian Timme am 29.04.2017 um 8:00 Uhr

Gibt es schon aktuelle "Reproduktionsquoten" der "Eingeladenen", eine Unterteilung in "JA" und "NEIN", ich meine nicht die "Spender" ...könnte die "neuen Steuerzahler" auch einer "Gruppe" zuführen ...

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