Hüffenhardt

DocMorris-Abgabeautomat wieder in Betrieb

Hüffenhardt - 26.04.2017, 11:40 Uhr

Und schon wieder geöffnet: Die Video-Abgabestelle von DocMorris in Hüffenhardt hat nach der Schließung durch das Regierungspräsidium wieder geöffnet. (Foto: diz)

Und schon wieder geöffnet: Die Video-Abgabestelle von DocMorris in Hüffenhardt hat nach der Schließung durch das Regierungspräsidium wieder geöffnet. (Foto: diz)


Die niederländische Versandapotheke DocMorris hat den Video-Abgabeautomaten in Hüffenhardt wieder eröffnet. In der vergangenen Woche hatte das Regierungspräsidium die Abgabestelle in Baden-Württemberg eigentlich geschlossen. Das Unternehmen teilte nun aber mit, dass man den Automaten wieder in Betrieb genommen habe und OTC-Arzneimittel verkaufe. Für die Behörde ist das Vorgehen „in Ordnung“.

DocMorris teilte mit, dass der Abgabeautomat ab sofort wieder für die Bevölkerung zugänglich sei. „Nach vorheriger Schließung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat DocMorris die Videoberatung mit Arzneimittelabgabe im baden-württembergischen Hüffenhardt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wieder in Betrieb genommen“, teilte das Unternehmen mit. In der vergangenen Woche hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Abgabestelle geschlossen, weil sie gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hatte. DocMorris hatte über den Automaten auch Rx-Arzneimittel abgegeben.

Aus Sicht der Behörde verstößt der Automat allerdings unter anderem gegen die Apothekenbetriebsordnung. Wie das Regierungspräsidium gegenüber DAZ.online mitteilte, hatte es der niederländischen Versandapotheke erst am Montag hierzu die schriftliche Verfügung zugestellt. Um gegen die Entscheidung vorzugehen, hat DocMorris einen Monat Zeit, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Derweil würden Mitarbeiter der Behörde regelmäßig überprüfen, ob „es vor Ort Bewegung“ gibt, erklärte ein Sprecher. Die gibt es nun offenbar.

DocMorris erklärte am heutigen Mittwoch, dass die Firma inzwischen Klage gegen die Verfügung der Behörde eingereicht habe. Diese bewirke, dass „zumindest die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gestattet ist“, erklärte das Unternehmen. Und weiter: „Ab sofort können die Einwohner der Gemeinde sich nun wieder umfassend von den pharmazeutischen Fachkräften der Versandapotheke beraten lassen. Allerdings erhalten die Hüffenhardter im Anschluss nur verschreibungsfreie Arzneimittel direkt vor Ort über das stationäre Abgabeterminal. Deren automatisierte Abgabe an die Patienten erfolgt nach eingehender pharmazeutischer Prüfung direkt im Beratungsraum.“

DocMorris beschwerte sich erneut über die Schließung durch die Behörde. „Es ist vollkommen unverständlich, dass Gerichte über Innovationen entscheiden müssen, die zum Wohle der Menschen sind“, sagt Olaf Heinrich, Vorstandsvorsitzender bei DocMorris.

Für die Behörde ist das Vorgehen von DocMorris „in Ordnung“ 

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte gegenüber DAZ.online den Eingang von Unterlagen von DocMorris. Unklar sei noch, welche Kammer sich mit dem Vorgang beschäftigen wird, erklärte ein Sprecher. Das vorläufige Aktenzeichen lautet 5394/17.

Das Regierungspräsidium sieht das Vorgehen von DocMorris entspannt. Zwar sei die Grundaussage der Verfügung ein Abgabeverbot „für alle Arzneimittel“, erklärte ein Sprecher. Das hieße: „Wir tolerieren es nicht – wir haben es verboten.“ Doch die Klageeinreichung von DocMorris sorgt für eine aufschiebende Wirkung der Verfügung in Bezug auf OTC-Arzneimittel. Damit darf DocMorris bis zur Entscheidung des Gerichts nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben.

„Diese Herausgabe ist möglich“, betont der Behördensprecher in Hinblick auf OTC-Präparate. Dies sei so wie DocMorris es in seiner Pressemitteilung beschrieben habe „in Ordnung“, erklärt er.  

Anders sieht es für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus. Nur in Bezug auf diese hatte die Behörde ausdrücklich den Sofortvollzug angeordnet, sodass die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Hier müsse das Gericht entscheiden, betont der Sprecher.

DocMorris kann für OTC-Abgabe nicht belangt werden

Der Gesetzgeber habe sich etwas dabei gedacht, dass manche Arzneimittel von der Rezeptpflicht ausgenommen sind, begründet der Sprecher die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Wenn DocMorris nun OTC-Arzneimittel abgibt, könnten sie im Nachhinein nicht dafür belangt werden – selbst wenn das Gericht entscheidet, dass hierzu eine Apotheken-Betriebserlaubnis notwendig ist. Bei der Abgabe nicht-rezeptpflichtiger Arzneimittel bewege DocMorris sich nach der Verfügung des Regierungspräsidiums im Rahmen des Gesetzes, erklärt der Sprecher. „Die Rechtsmittel schaffen einen gewissen rechtlichen Rahmen – den hat DocMorris ausgeschöpft.“

Kammer: Automat „rechtlich nicht zulässig“

„Es werden scheinbar weiterhin Arzneimittel abgegeben“, erklärt Karsten Diers, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, in einer ersten Stellungnahme. „Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel haben Wirkungen und oft genug auch Nebenwirkungen“, betont er. Deshalb gebe es strenge Regelungen, in welchem Rahmen Arzneimittel abgegeben werden dürfen.

„Alle Apothekerinnen und Apotheker in ihren Apotheken vor Ort halten sich an die entsprechenden Gesetze“, erklärt Diers. Diese Gesetze müssten auch für ausländische Kapitalunternehmen gelten. „Deshalb halten wir einen Abgabeautomaten weiterhin für rechtlich nicht zulässig“, betont er. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums, den Sofortvollzug seiner Verordnung nur für rezeptpflichtige Arzneimittel anzusetzen, wollte ein Kammersprecher gegenüber DAZ.online nicht kommentieren.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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29 Kommentare

Rechtsmittel sind gutes Recht, das auch Rechtsbrechern zusteht

von Andreas P. Schenkel am 26.04.2017 um 20:51 Uhr

Kein Grund, am Rechtsstaat zu zweifeln! Kurzzeitig verzweifeln kann man dagegen schon einmal. Vorausgesetzt, ich habe die Einzelfakten dieser Meldung richtig aufgefasst, findet zur Zeit das Folgende statt:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA) hat Do.Mo wohl untersagt, OTC-AM abzugeben und Rx-AM abzugeben. Außerdem hat das RP KA die Schließung des miserablen Apo-Imitats angeordnet. Für Rx-AM wurde der Sofortvollzug angeordnet.

Jeder, der von einer Entscheidung einer Verwaltung betroffen ist, kann gegen diesen Verwaltungsakt mit Rechtsmitteln vorgehen. Im Normalfall führt dies dann zu einer aufschiebenden Wirkung des Verwaltungsakts.

Dadurch, dass Do.Mo. also den Verwaltungsakt mit Rechtsmitteln angreift, bleibt die Untersagungsverfügung zur Abgabe von OTC und auch die Verfügung zum Schließen der illegalen Möchtegern-Pseudo-"Apotheke" vorläufig wirkungslos.

Die Abgabe von Rx-AM mittels der Do.Mo.-Blechbüchse dagegen scheint der Behörde mit so vielen Gefahren für die Arzneimittelsicherheit befrachtet, dass sie hier den Sofortvollzug angeordnet hat. Somit kann Do.Mo. erst mal keine RxAM ausreichen. Die Anordnung des Sofortvollzugs ist aber ein derart "scharfes Schwert" der Verwaltung, dass es nicht wahllos angeordnet werden kann, da es ansonsten (ja, ich weiß, wie hohnhaft das in diesem Fall klingt) die Rechte des Betroffenen zu stark beeinträchtigen könnte. Erst eine entsprechende Verwaltungsgerichts-Entscheidung kann künftig den Zustand der Schließung wiederherstellen, einstweilen bleibt das Robotheke-Unding wohl geöffnet.

Das ganze geschieht also aus verwaltungsrechtlichen Gründen. An der möglichen Strafbarkeit nach § 23 ApoG aufgrund des Fehlverhaltens der Do.Mo-Verantwortlichen ändert das alles jedoch nichts.

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Lebe ich in einer Parallelwelt..?

von Gerrit Linnemann am 26.04.2017 um 20:25 Uhr

"Das Regierungspräsidium sieht das Vorgehen von DocMorris entspannt."

„Diese Herausgabe ist möglich“, betont der Behördensprecher in Hinblick auf OTC-Präparate. Dies sei so wie DocMorris es in seiner Pressemitteilung beschrieben habe „in Ordnung“, erklärt er.

Ich glaube echt nicht mehr, was ich da lese, Gesetze und Verordnungen gelten anscheinend nur für deutsche Apotheken, was ist das für ein "Rechtsstaat"???

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Hüffenhardt und kein Ende??

von Heiko Barz am 26.04.2017 um 18:53 Uhr

Wo bleibt eigentlich Friedemann mit seinen Leuten? Hat er sich ähnlich "Heiland" Martin wie die Nacktmullen in den Untergrund verkrochen und kratzt verängstigt an der Basis seines neuen Berliner Palastes?
Was sagt denn der Justutiar Tisch zu dieser anmaßenden Provokation des Saudi Arabischen Großkapitals durch dessen Lakaien.
Wir durchleben jetzt eine Zeit der konzentrierten 'Pharmazeutischen Anarchie'! Und das streben Lauterbach und Co. an?
" Denn sie wissen nicht, was sie tun."

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Terror

von Bernd Jas am 26.04.2017 um 17:44 Uhr

Hat hier irgend jemand Angst vor islamistischem Terror?
Der wahre Terror findet seinen Vater in Mock Dorris oder anderen bereits erwähnten Großkonzernen, und dieser Terror findet täglich bei uns allen statt.

Können die sich nicht mal gegenseitig auf die Omme geben?
Man, man, man!

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Fake-news auf DAZ

von DAZ.online am 26.04.2017 um 15:46 Uhr

Lieber Herr Kaps,
haben Sie da etwa andere Infos als wir? Da waren wir zwar nicht, das RP hat uns das leider bestätigt.
Grüße
Julia Borsch

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Deutschland erwache ... Europa ist da ...

von Christian Timme am 26.04.2017 um 15:13 Uhr

Wenn sich nationales Apothekenrecht wiederholt "auflöst", wieder "rematerialisiert" um dann erneut "interpretiert" zu werden ist das ist eine feindliche und geduldete Übernahme der BRD durch die EU. Der "wilde Westen" kennt keine Grenzen mehr ... Europa "wirkt" ...

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Legoroboter ! ist ja jetzt erlaubt

von Ratatosk am 26.04.2017 um 14:46 Uhr

Stelle jetzt auch auf digital um, baue den programmierbaren Legoroboter um, damit dieser die Medikamente überreicht und lasse den Rest von Hilfskräften machen, können ja im QM lesen wies geht.
Schaun wir mal, wie lange das ohne den Schutz der Familie aus willfährigen Politiern geht und ohne Empfänge für die vermeintlich fortschrittlichen hippen Digitals Nerds.

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gezielte Provokation

von Andreas Grünebaum am 26.04.2017 um 14:22 Uhr

Das ganze ist eine gezielte Provokation, um kostenlose PR zu erhalten und den Weg frei zu machen, für eine komplette Liberalisierung des Arzneimitelmarktes. Für sich gesehen kann die Abgabestelle in "Hüffenhardt" wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, da die Kundenfrequenz sich voraussichtlich im zweistelligen Bereich pro Tag belaufen wird.
Interessant würde es bei einer Automatenaufstellung im REWE Center mit Button: "Beratung? Ja/Nein". Für die Beratung ins Nebenzimmer mit Warteschlange im Callcenter - dann doch bitte lieber "ohne".

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Im nächsten Notdienst....

von gabriela aures am 26.04.2017 um 14:18 Uhr

..setze ich mich zu Hause ganz bequem auf mein Sofa und berate per Facetime/Skype/whatsapp - Video.
In der Bude steht eine PKA und kann die benötigten Medis abgeben.
Scheint ja kein Problem zu sein.

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Es reicht !

von Gunnar Müller, Detmold am 26.04.2017 um 14:14 Uhr

Was nimmt sich diese Gruppe von Gesetzesbrechern eigentlich noch alles heraus?
"§ 23 ApoG
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung eine Apotheke, Krankenhausapotheke oder Zweigapotheke betreibt
..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

Wenn aufsichtsführende Behörden und Ihre Pharmazieräte im Sauerland Filialen aus Gründen der "Sicherheit des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beziehungsweise des Arzneimittelverkehrs" schließen können - warum erfolgt das nicht auch in Baden-Württemberg?
Und aus Gründen der Rechtsordnung frage ich mich so langsam: Wann geschieht das endlich?
Oder ist Hüffenhardt inzwischen bereits ein Teil der Provinz Limburg.....?

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Nur noch irre

von Karl Friedrich Müller am 26.04.2017 um 14:13 Uhr

Eine Behörde, die keine Ahnung hat. Furchtbar.
Das ist Deutschland
Diese Behörden haben jedes Recht verwirkt, uns zu kontrollieren und zu drangsalieren.!

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Schlampig formuliert?

von T. La Roche am 26.04.2017 um 13:54 Uhr

"Bei der Abgabe nicht-rezeptpflichtiger Arzneimittel bewege DocMorris sich nach der Verfügung des Regierungspräsidiums im Rahmen des Gesetzes"

Kann ja nur sein, dass die Verfügung einen entsprechenden Rahmen geboten hat....dann war sie einfach schlampig formuliert!

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Wie geht denn das?

von Jochen Ebel am 26.04.2017 um 13:50 Uhr

Es ist mir vollkommen unverständlich, wie eine Aufsichtsbehörde zu so einer juristischen Beurteilung kommen kann. Es gibt eine ganz klare Trennung zwischen freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

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AW: Meine Erklärung:

von H. Schulz am 26.04.2017 um 19:36 Uhr

Vermutlich sind die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde tragischerweise in den Genuss falscher Medikamente gekommen - verabreicht durch den DoMo-Apparat. Das würde alles erklären.

Spd

von Frank ebert am 26.04.2017 um 13:48 Uhr

Kann dann nicht jetzt endlich mal dazu aufgerufen werden in NRW massiv gegen die SPD Wahlwerbung zu machen! Und danach bis zur Bundestagswahl in ganz Deutschland. Noch sind wir 20064 Apotheken. Auch wenn darunter viele sind , die den Sarg schneller unter die Erde bringen, nicht wahr Herr Grintz ?

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Hüffenhart und kein Ende.

von Heiko Barz am 26.04.2017 um 13:20 Uhr

Brauch ich mich denn bei apothekenpflichtigen OTC Präparaten nicht mehr an die Apobetriebsordnung halten? Dann könnte ich auch mit einem Bauchladen durch die Stadt marschieren. Welch eine Berechtigung haben denn dabei die Pseudo costumer und Apothekentester der Medien in Zukunft? Wird dieser Unfug nun von den Regierungsvertretern nicht weiter verfolgt?
Das Ganze ist doch wohl eher eine Farce ? Aber der 1 April ist nun schon eine Weile her!
Was wird wohl der derzeitig vollkommen politisch abgetauchte "Heilige Martin" zu dieser arbeitsplatzvernichtenden Schmierenkomödie sagen?
Vielleicht könnte man den Herrn Bsirske am 1.Mai zu dieser Problematik befragen?

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Fake-news auf DAZ

von Hubert Kaps am 26.04.2017 um 13:14 Uhr

...und Karl L. reicht heute einen Begrüßungsprosecco an alle Kunden. Hab ich aus sicherer Quelle.
Hätte nicht gedacht, dass die DAZ Fake-news verbreitet.

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Schadensersatz

von Christoph Heiring am 26.04.2017 um 12:45 Uhr

Wenn DocMorris die Klage verliert, und in fünf Jahren der EuGH darin dann einen Verstoss gegen den freien Warenverkehr sieht, muss dann das Regierungspräsidium Schadensersatz wegen Umsatzausfall zahlen, von wegen "ex tunc" und so?

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AW: ups...

von Christoph Heiring am 26.04.2017 um 13:26 Uhr

hätte erstmal die zweite Seite lesen sollen, bis Ende der ersten Seite, konnte man ja noch den Eindruck haben, das Regierungspräsidium sei auf Seiten von Recht und Gesetz :)

Egal, einfacher Vorschlag zur Lösung: Ein Kollege aus der Umgebung stellt seinerseits eine "Willkommens-Managerin" mit einem alternativen "Auslieferungsautomaten" - sprich: Bauchladen - direkt neben das DocMorris-Teil und vertickt Thomapyrin 10% unter DocMorris-Preis :P

Die kreativen Zerstörer

von Michael Staesche am 26.04.2017 um 12:43 Uhr

sind mal wieder am Werk. Sie werden immer weiter bohren und arbeiten, die Presse huldigt denen auch noch, und irgendwann legalisiert die Politik es. Natürlich muß auch dieses Automatencafe geschlossen werden, aber dann findet DoMo wieder einen neuen Weg zum Rechtsbruch. Modern times...

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AW: Die kreativen Zerstörer

von Christian Becker am 26.04.2017 um 13:00 Uhr

Wenn die das machen, ist es ja offenbar noch nicht mal Rechtbruch.
Es wäre faszinierend, wenn man nicht selbst betroffen wäre.

AW: Die kreativen Zerstörer

von Michael Staesche am 26.04.2017 um 13:05 Uhr

Aber welch abenteuerliche Begründung - OTC-Präparate sind weniger Medikament als Rx? Oder: apothekenpflichtig ist weniger apothekenpflichtig als Verschreibungspflichtig? Wieviel Geld hat denn das Regierungspräsidium bitte gekriegt? Sie haben recht: eigentlich faszinierend...

Hier herrscht noch Recht und Ordnung

von H. Schulz am 26.04.2017 um 12:31 Uhr

Willkommen im Tollhaus Deutschland!

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Wer...

von Michael Weigand am 26.04.2017 um 12:29 Uhr

...in der Politik glaubt eigentlich noch daran, dass docmorris eigentlich ....
1. sich an deutsche Gesetze halten will, da
2. Gesetzesbruch und damit Schließung durch Behörden zum Marketingprinzip gehört
3. dass die Rahmenverträge und deren Strafenkatalog für alle Leistungserbringer gleich gelten. Eigentlich schon ein Wahnsinn, dass ein Vertragsteilnehmer (KK) entscheiden darf, wer sich an die Verträge halten muss und wer nicht.
4. dass irgendein Deckel oder ein gar ein Boniverbot von docmorris eingehalten wird und vom EUGH bestand haben wird.
5. da ja die Krankenkassen heute schon so handeln, als ob der Rahmenvertrag (der ein Boniverbot vorsieht).

Die Abgabe darf doch nur in Apotheken erfolgen. Wenn also eine Person die Medikamente überreichen würde, wäre es verboten. Bei einer Machine ist es dann erlaubt. Ist das die Art der Digitalisierung, die man laut FDP/Grüne/FDP nicht mehr aufhalten kann.
Wenn also die Gesetze, die ja der EUGH bestätigt hat (Fremd-/Mehrbesitz) gültig sind und damit diese Abgabe eine Straftat (meines Wissens mit Gefängnis) darstellt, wer trägt dann die Konsequenzen?

Warum Menschen für Brexit/Le PEN usw stimmen hängt genau damit zusammen, dass viele Menschen (jeder in seinem persönlichen Bereich; wir eben im Apothekenwesen) die Erfahrung macht, dass man sich selbst zwar an die Gesetze halten muss, in diesem Fall schweizerische/arabische Konzerne (mit teilweise Sitz auf den Caymans (wegen der Sonne??) sich nicht die Bohne darum scheren müssen.

Zur Erinnerung. Schon alleine die Tatsache, dass der EUGH das Versandverbot damals für RX für EU-konform erklärte, und docmorris schon vor U. Schmidt´s Gesetzesänderung RX gesetzeswidrig lieferte, stellte doch eine Straftat dar. Welche Konsequenz gab es für diesen Konzern...keine!!! Konzerne (ala VW) bleiben von Strafen oftmals verschont...das ist warum unsere Demokratie wirklich in Gefahr ist!

Und wenn wir schon bei der lieben Ulla sind. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung (Versanderlaubnis) wurde auch, und zwar im kausalen Zusammenhang die AMPV so geändert, dass laut SPD faire Wettbwewerbsbedingungen herrschen. Zwar war der Wettbewerb mit den Rosinenpcikern a la docmorris nie fair, aber zumindest hatte docmorris diese Einschränkung. Zu behaupten, dass eine Änderung der Versanderlaubnis dahingehend nicht verfassungskonform wäre, erschließt sich mir aus diesem Grund nicht. aber so ist es halt Lex "Konzernis"
Alles was dem Großkapital nutzt, ist Gesetz und Teile der Politik klatschen Beifall....

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OTC????

von Frank Zacharias am 26.04.2017 um 12:23 Uhr

Bananenrepublik oder Spargelrepublik ?

Die Geister, die ich rief....

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???

von gabriela aures am 26.04.2017 um 12:12 Uhr

Erhellt mich !
Wieso gehen OTC ?
Ich versteh' es nicht...
Gibt es hier eine ausdrückliche Genehmigung oder ist das eine neue DocMo-eigene Interpretation diverser Gesetze ?

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AW: Gefunden....

von gabriela aures am 26.04.2017 um 12:16 Uhr

"...aufschiebende Wirkung".

AW: ???

von Christian Becker am 26.04.2017 um 12:56 Uhr

Erschließt sich mir trotzdem nicht. Dann könnten sie doch auch Rx verkaufen, denn die Schließung erfolgte doch, weil es sich nicht um eine Apotheke handelt.
OTC-Arzneimittel, so denn Apothekenpflichtig (dürften die meisten sein), dürfen doch dann auch nicht abgegeben werden... oder andersrum, dann "dürften" doch auch weiterhin Rx abgegeben werden.

SPD

von Frank ebert am 26.04.2017 um 12:00 Uhr

Unglaublich das diese Rechtsbrecher von der SPD und Frau Leikert so hofiert werden. Irgendwann kommt es heraus warum .

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