EuGH-Urteil

Versandapotheker wollen warten statt klagen

Stuttgart - 20.04.2017, 09:00 Uhr

In Sachen EuGH-Urteil heißt es bei vielen deutschen Versandapotheken offenbar erstmal abwarten. (Foto: dpa)

In Sachen EuGH-Urteil heißt es bei vielen deutschen Versandapotheken offenbar erstmal abwarten. (Foto: dpa)


Verstoß gegen Preisbindung mit hohen Abmahnkosten verbunden

Deiwick von Aponeo hat seine Einschätzung zwischenzeitlich geändert, wie er gegenüber DAZ.online erläutert. „Kurz nachdem das EuGH-Urteil verkündet wurde, habe ich in einer ersten Reaktion auf die Möglichkeit des Klageweges verwiesen“, erklärt er. Im Nachgang habe sich jedoch herausgestellt, dass der juristische Weg, den Aponeo gehen könnte, sehr risikobehaftet sei.

„Würden wir beispielsweise entgegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisbindung handeln und den Kunden Rabatte gewähren, hätte dies hohe Abmahnkosten zur Folge“, betont Deiwick. „Zwar würde sich dadurch die Tür für eine Klage eröffnen, aber eben mit finanziellen Nachteilen. Aus diesem Grund habe ich diese Option verworfen.“

Auch er geht nicht davon aus, dass sich vor der Wahl an der aktuellen Lage etwas ändert. „Eine Einigung der Koalitionäre sehe ich hierzu nicht“, erklärt Deiwick. „Es bleibt uns demnach auch nichts Anderes übrig, als mit den gegebenen Umständen zu leben und auf eine zukunftsweisende, d.h. die Interessen der deutschen Apotheker vertretende Gesetzesänderung nach der Wahl zu bauen“, sagt er. „Wir warten jetzt die Wahl und die sich daraus ergebende Koalition ab.“ Solange sei es Aufgabe der Verbände, an dem Thema dran zu bleiben. Auch ein Umzug ins Ausland steht aktuell offenbar nicht mehr auf der Agenda.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Einschläferungsaktion für einen Berufsstand ...

von Christian Timme am 20.04.2017 um 11:47 Uhr

Das endgültige "Einknicken" Deutschlands vor dem EuGH wird im Moment nur durch ein "politisches Nickerchen" verschoben. Durch diese doppelte Duldung, untermalt durch ABDA-Plakate mit Postboten und niedlich dreinblickenden Kindern, wird nur die eigene und bundespolitische Unfähigkeit gegenüber den "dauerhaft Beschnittenen" orchestriert. Die "Realität" beginnt sich bereits "einzurichten", es will nur noch niemand wahrhaben ...

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AW: Einschläferungsaktion für einen ...

von Christian Timme am 20.04.2017 um 12:14 Uhr

Und noch etwas ... die deutschen Postboten machen nur ihren Job, genauso wie die deutschen Apotheken. Wer hier seinen Job nicht macht, ist bekannt ... arme Apotheker ... arme Postboten ... und die Kinder ... dürfen die Türen öffnen ...

Honorar

von Anita Peter am 20.04.2017 um 9:29 Uhr

Wie hoch das Honorar nach einer möglichen Umgestaltung auch ausfallen mag, den vollen Anspruch darauf sollten nur Apotheken haben die das volle Apothekenspektrum anbieten ( BTMs, Rezepturen, Kühlartikel, Nacht und Notdienst etc etc und dem Kontrahierungszwang unterliegen ) Alle anderen erhalten als reine Distributoren 1,50 Euro pro RX Packung. Die 3% Pauschale erhalten für das 24-stündige Vorhalten der Medikamete, v.a. auch im Notfall, nur die Vor Ort Apotheken. Im Notfall oder einer Pandemie kann DoMo die Bevölkerung nicht versorgen.
In D gilt dann weiterhin die Preisbindung. DoMo und Konsorten können dann von ihren 1,50 Euro soviel Boni geben wie sie wollen.

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