Beratungs-Quickie

Antiretrovirale Kombinationstherapie bei HIV

München - 20.04.2017, 10:40 Uhr

Combivir geht in deutschen Apotheken nicht mehr so häufig über den HV-Tisch, denn Zidovudin gilt nur noch als Reserve. (Foto: picture alliance / Godong)

Combivir geht in deutschen Apotheken nicht mehr so häufig über den HV-Tisch, denn Zidovudin gilt nur noch als Reserve. (Foto: picture alliance / Godong)


Welche Punkte sind bei der Beratung in der Apotheke wichtig? Was für Zusatzinformationen können Sie zu den verordneten Arzneimitteln geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diese Woche geht es um eine Verordnung über zwei HIV-Arzneimittel für einen Mann Mitte Dreißig.

Formalien-Check

Der Kunde kennt sich aus mit der Einnahme der Arzneimittel und befindet sich unter regelmäßiger Kontrolle eines erfahrenen Facharztes.

Verordnet sind eine N2-Packung Combivir® mit sechzig Filmtabletten sowie eine N2-Packung Reyataz® 150 mg mit sechzig Kapseln auf einem Privatrezept. Für Privatrezepte ist kein spezielles Formular vorgeschrieben. Die Verordnung muss neben den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, dem Namen und Geburtsdatum des Patienten sowie den Angaben zum Arzt und dessen Unterschrift außerdem das Ausstellungsdatum enthalten.


Das vorliegende Rezept ist vollständig und eindeutig. Die Verordnung ist mit einer N2- Packung Combivir® 150 mg/300 mg sowie einer N2-Packung Reyataz® 150 mg zu beliefern. Preisgünstige Importe sind vorhanden und können dem Kunden angeboten werden. Der Patient trägt die Kosten selbst. Für eventuelle Zusatzversicherungen oder die Beihilfe ist ihm eine quittierte Rezeptkopie auszustellen.

Ab Ausstellungsdatum ist das Privatrezept drei Monate gültig.




Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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