OTC in Supermärkten und Drogerien

Schweiz entlässt 600 Arzneimittel aus der Apothekenpflicht

Berlin - 19.04.2017, 12:30 Uhr

Bald auch in der Drogerie: Die Schweizer Arzneimittelbehörde will rund 600 OTC-Präparate aus der Apotheke in die Drogerien entlassen. Weitere OTC-Arzneimittel sollen auch in Supermärkten erhältlich sein. (Foto: dpa)

Bald auch in der Drogerie: Die Schweizer Arzneimittelbehörde will rund 600 OTC-Präparate aus der Apotheke in die Drogerien entlassen. Weitere OTC-Arzneimittel sollen auch in Supermärkten erhältlich sein. (Foto: dpa)


In der Schweiz wird es die meisten OTC-Arzneimittel bald auch außerhalb der Apotheken zu kaufen geben. Nach einer Revision des Heilmittelgesetzes hat die Schweizer Arzneimittelbehörde nun einen Plan veröffentlicht, nach dem etwa 90 Prozent einer OTC-Wirkstoffliste aus der Apothekenpflicht entlassen werden sollen. Gleichzeitig sollen die Apotheker aber bestimmte Rx-Präparate ohne Rezept abgeben dürfen.

Jahrelang hat der Schweizer Gesetzgeber an einer Revision des Heilmittelgesetzes gearbeitet. Es regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen welche Arzneimittel in Apotheken abgegeben werden müssen. Im vergangenen Jahr verabschiedete das Schweizer Parlament (National- und Ständerat) die Neuregelung des Heilmittelgesetzes. Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen, die den Schweizer Apothekenmarkt aufwirbeln dürften. Unter anderem sollen Rx-Boni und Rabatte neu geregelt, Phytopharmaka schneller zugelassen und die Verordnung von Antibiotika besser dokumentiert werden.

Bei den Apothekern dürfte jedoch eine weitere Änderung für den meisten Gesprächsstoff sorgen. Im Gesetz heißt es, dass die Selbstmedikation vereinfacht werden soll. Die Schweizer Arzneimittelbehörde wurde beauftragt, dazu einen Plan zu erarbeiten. Vor wenigen Tagen hat die Behörde nun alle beteiligten Fachverbände über das genaue Vorgehen informiert: Konkret soll bei unseren Nachbarn im Südwesten eine ganze Wirkstoffliste aufgehoben werden.

Hydrocortison, Doxylamin und Erkältungs-Kombis künftig in der Drogerie ?

Dabei geht es um die sogenannte Liste „C“: Sie enthält rund 650 OTC-Präparate, die zwar nicht rezeptpflichtig sind, aber ausschließlich nach Fachberatung durch einen Apotheker abgegeben werden dürfen. Zur Liste C gehören mehrere Schmerzmittel, wie etwa Ibuprofen in verschiedenen Dosierungen, Hydrocortison als Salbe, Doxylamin, Dihydrocodein-Tropfen in verschiedenen Dosierungen und Levonorgestrel („Pille danach“). Enthalten sind auch mehrere Erkältungs-Kombinationen, die beispielsweise Ephedrin und Codein enthalten.

Laut der Arzneimittelbehörde soll eine externe Fachkommission, an der auch Apotheker beteiligt sein sollen, jeden einzelnen Wirkstoff überprüfen: Bestehen Bedenken hinsichtlich der Entlassung aus der Apothekenpflicht, beispielsweise weil der Beratungsbedarf zu hoch ist (als Beispiel wird hier Levonorgestrel genannt), soll das Medikament in der Apotheke verbleiben. Auch bei etwaigen Wechselwirkungen mit Rx-Medikamenten soll eine Entlassung ausgeschlossen werden. Ziel sei es aber, 90 Prozent der 650 Medikamente aus der Apothekenpflicht zu entlassen, teilte die Behörde mit. Diese rund 600 Wirkstoffe könnten dann in Drogerien nach Fachberatung durch einen Drogisten verkauft werden. Die restlichen 10 Prozent der C-Medikamente sollen künftig eine Kategorie „höher“ gelistet werden und somit rezeptpflichtig sein.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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