Berufsrecht

Apotheker und Ärzte protestieren gegen EU-Dienstleistungsregeln

Berlin - 19.04.2017, 11:00 Uhr

Das EU-Dienstleistungspaket steht weiter in der Kritik. (Foto: artjazz / Fotolia)

Das EU-Dienstleistungspaket steht weiter in der Kritik. (Foto: artjazz / Fotolia)


Kritik an Grenzüberschreitung durch den aktuellen Vorschlag

Generell überschreiten die derzeitigen Pläne die Kompetenzen der EU, kritisieren die Apotheker- und Ärzteverbände. „Der Vorschlag muss die Kompetenz der Mitgliedstaaten für Berufsregulierung und deren daraus folgenden Beurteilungsspielraum eindeutig anerkennen“, schreiben sie. Wo er in die Organisation des Gesundheitswesens eingreift, verletze er die europäischen Verträge.

In der Erklärung spricht sich die ABDA daher mit ihren Partnerorganisationen dafür aus, die Gesundheitsberufe aus der geplanten Richtlinie herauszunehmen und damit der „besonderen Rolle der Gesundheitsberufe“ Rechnung zu tragen. Hierzu sehen sie vor, Einschübe wie „mit Ausnahme der Berufe, die gesundheits- und pharmazeutische Dienstleistungen erbringen (insbesondere Ärzte, Zahnärzte und Apotheker)“ in den Entwurf der EU-Kommission einzubauen. 

„Zentrale Forderung der ABDA ist die Bereichsausnahme für Heilberufe“, bestätigt ein Sprecher auf Nachfrage. „Um hier konzertiert vorzugehen, hat sich die ABDA intensiv in den Abstimmungsprozess eingebracht, der zur jetzt verschickten Stellungnahme geführt hat.“ Darüber hinaus arbeite die ABDA im Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) und im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) an den dortigen Positionierungen mit.

Im März hatten sich bereits der Bundesrat und Bundestag mit dem Richtlinienvorschlag beschäftigt. Sie beschlossen – wie auch das französische Parlament – eine sogenannte Subsidiaritätsrüge nach Brüssel zu schicken und so festzustellen, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen teils überschritten hat. So war der Bundesrat der Ansicht, dass die Pläne in nationale Hoheitsrechte eingreife und mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nicht im Einklang stehe.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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