Berufsrecht

Apotheker und Ärzte protestieren gegen EU-Dienstleistungsregeln

Berlin - 19.04.2017, 11:00 Uhr

Das EU-Dienstleistungspaket steht weiter in der Kritik. (Foto: artjazz / Fotolia)

Das EU-Dienstleistungspaket steht weiter in der Kritik. (Foto: artjazz / Fotolia)


Mit dem sogenannten „Dienstleistungspaket“ will die EU-Kommission es Unternehmern erleichtern, ihre Dienstleistungen in der ganzen EU anzubieten. Doch ABDA und Ärzteverbände kritisieren Änderungen beim Berufsrecht als „unverhältnismäßig“ und fordern Bundestagsabgeordnete auf, den Gesundheitssektor auszunehmen.

Mit einem im Januar vorgelegten Gesetzgebungspaket plant die EU-Kommission, es Unternehmen und Freiberuflern zu erleichtern, Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten einfacher anbieten zu können. So will sie „Impulse für den Dienstleistungssektor“ setzen und die Wirtschaft fördern. Doch einige Punkte treffen im Gesundheitssektor auf erheblichen Widerstand: So sollen Änderungen am Berufsrecht zukünftig in Brüssel angezeigt werden.

„Das Vorhaben ist unserer Ansicht nach unverhältnismäßig“, erklärten die Präsidenten verschiedener Gesundheitsverbände in der vergangenen Woche in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete – darunter Friedemann Schmidt für die ABDA, Frank Ulrich Montgomery für die Bundesärztekammer und Andreas Gassen für die Kassenärztliche Bundesvereinigung. So wie der Kommissionsvorschlag formuliert ist, führe er „zu einer umfangreichen Begründungspflicht mit erheblichem Verwaltungsaufwand und Kosten für die Mitgliedstaaten und Berufsorganisationen selbst bei nur geringfügigen Anpassungen des Berufsrechts“, kritisieren die Verbände.

Unterwerfung unter ökonomische Betrachtungsweise

Sie erklären, dass die „Mängel des vorliegenden Entwurfs“ besonders deutlich im Gesundheitssektor zu tragen kämen. „Eine Unterwerfung sämtlicher Anforderungen unter eine ökonomische Betrachtungsweise wird der besonderen Bedeutung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung nicht gerecht“, erklärt Schmidt mit seinen Kollegen. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus sei Aufgabe der EU. „Die geplante Darlegungslast bei der Folgenabschätzung erschwert Regelungen, die für dieses bedeutendste Rechtsgut dringend geboten sind“, kritisieren sie. 

Gerade bei Gesundheitsberufen sei es wichtig, schnell das Berufsrecht ändern zu können. Die Pläne der EU-Kommission führten zu Verzögerungen, die „insbesondere bei patientenschützenden Vorschriften bedenklich“ seien, heißt es.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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