Schweiz

Apotheker dürfen ab Mai im Kanton Luzern impfen

Luzern - 12.04.2017, 13:30 Uhr

Immer mehr Schweizer Kunden profitieren von neuen Dienstleistungen in ihrer Apotheke, wie dem Impfen. (Foto: Africa Studio / Fotolia)

Immer mehr Schweizer Kunden profitieren von neuen Dienstleistungen in ihrer Apotheke, wie dem Impfen. (Foto: Africa Studio / Fotolia)


Ab Mai gestattet der Schweizer Kanton Luzern Apothekern, Impfungen vorzunehmen. Gegen die Grippe und Zecken dürfen die Pharmazeuten auch Erstimpfungen durchführen, ansonsten dürfen Apotheker Folgeimpfungen vornehmen. Rund jeder zweite Schweizer Kanton erlaubt somit Apothekern diese Dienstleistung.

Wie die „Luzerner Zeitung“ meldet, dürfen Apotheker im Kanton Luzern ab Mai Impfungen vornehmen. Bei Personen ab 16 Jahren dürfen Pharmazeuten grundsätzlich alle Impfungen vornehmen, sofern sie über einen entsprechenden Fähigkeitsausweis verfügen. Zusätzlich müssen sie sich nach der Entscheidung des Gesundheits- und Sozialdepartement Luzern regelmäßig weiterbilden und in der Offizin ein dafür geeignetes Zimmer vorweisen.

Apotheker dürfen Erstimpfungen allerdings nur gegen die Grippe und gegen Zecken vornehmen. Wenn ein Arzt eine Erstimpfung gegen eine andere Erkrankung durchgeführt hat, dürfen Apotheker auch Folgeimpfungen vornehmen. Der Kanton will der Bevölkerung so ein niedrigschwelliges Angebot bieten, um die Durchimpfungsrate zu steigern und Kosten einzusparen. Die neue Regelung sei laut Angaben des Kantons Luzern mit dem örtlichen Apothekerverband und der Luzerner Ärztegesellschaft abgesprochen, schreibt die Zeitung.

Luzern schließt sich damit weiteren Kantonen an, die gleichfalls Impfungen durch Apotheker erlauben. Nach Angaben des Schweizer Apothekenverbands PharmaSuisse war es im November Apothekern in bereits 15 der 26 Kantone gestattet, Impfungen vorzunehmen – ohne Voranmeldung oder ärztliches Rezept. Damals boten 280 Apotheken die Grippeimpfung an. Unter dem Motto „Die Grippe wartet auch nicht auf einen Termin“ bietet PharmaSuisse unter der Webseite www.impfapotheke.ch eine Übersicht an, wo Kunden sich in ihrer Apotheke direkt impfen lassen können.

Seit Frühjahr 2015 erlaubt das Schweizer Medizinalberufegesetz (MedBG), dass Apotheker mit einer Zusatzausbildung im Impfen ihre Kunden direkt in der Offizin impfen dürfen. „Das bisher ungenutzte Potenzial und breite Fachwissen der Apothekerinnen und Apotheker soll deshalb besser eingesetzt werden und bringt eine willkommene Entlastung der Hausärzte“, erklärte PharmaSuisse.

Ende 2016 hätten mehr 600 Apotheker den fünftägigen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen, mehr als 400 seien in Ausbildung gewesen. „Für gesunde Erwachsene ist das Impfen in der Apotheke ebenso sicher wie in der Arztpraxis“, erklärte der Verband.

Fraglich ist jedoch, inwiefern sich das Impfen für Apotheker finanziell lohnt – im Kanton Zürich kostet die Bewilligung laut dem Magazin „20 Minuten“ 120 Franken, eine Impfung wird mit 30 bis 40 Franken vergütet. Warum setzen Apotheker dennoch auf die neuen Möglichkeiten? „Reiner Enthusiasmus und das Bedürfnis, sich weiterzubilden“, erklärte Michele Bordoni, Präsident des Berner Apothekerverbands, gegenüber dem Magazin.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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