Rx-Versandverbot, Leistungskatalog und Honorar

ABDA veröffentlicht Forderungen für Bundestagswahl

Berlin - 12.04.2017, 16:00 Uhr

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)


Forderung 3: Anpassung der Honorierung

Als dritten Punkt in ihrem Forderungskatalog geht die ABDA in zwei Absätzen auf das Apothekerhonorar ein. „Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung erfordert Planungssicherheit“, schreibt sie. „Nur so können Apotheken die notwendigen Investitionen in moderne Technologie und in hochqualifiziertes Personal tätigen, die für die zukünftige Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.“ Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz sei 2013 ein erster Schritt gemacht worden, das bestehende Honorarsystem weiterzuentwickeln.

„Um die pharmazeutische Versorgung auch zukünftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, ist das Honorarsystem der Apotheken weiter auszubauen“, fordert die ABDA. Dazu gehören nach Ansicht des ABDA-Vorstands Planungssicherheit bei der Anpassung des Honorars, eine leistungsgerechte Berechnungsmethode und die Möglichkeit der Honorierung neuer Dienstleistungen. Die steuerliche Diskriminierung apothekerlicher Dienstleistungen sei abzubauen.

Mit Reformen des Apothekenhonorars wird die ABDA bei vielen Gesundheitspolitikern auf offene Ohren stoßen – so hatten beispielsweise SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich, die Grünen-Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche oder auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, sich hierfür ausgesprochen. Derzeit erstellt eine Agentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gutachten, das zur Anpassung des Apothekenhonorares in der nächsten Legislaturperiode herangezogen werden soll. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Friedemanns 3 Punktetraum zur BTW im Herbst

von Heiko Barz am 13.04.2017 um 13:44 Uhr


Alle hier angeführten und sicher in aller Breite argumentierten Belege ändern doch nichts an der oft irrationalen Fraktionsdirektive von SPD und Grünen.
Ein logisches Herunterbrechen dieser versteinerten Haltungen wird es erst geben, wenn es irgendwie zu Katastrophen bei der Arzneimitteldistribution kommen wird.
Wenn man sieht, welche kapitalistischen und rücksichtslosen Protagonisten unser Gesundheitssystem beherrschen wollen, dann haben Friedemanns Träume keine Aussicht.
2030?? Arzneimittelmanegement, ARMIN und Co. sind derzeit bei Allen nur noch wie Spurenelemente zu interpretieren.
Wenn nicht ein klares Statement des Staates zur eindeutigen Sicherheit bei der Arzneimitteldistribution ergeht und weiterhin die Verläßlichkeit des deutschen Apothkers von allen Seiten der Politik in Frage gestellt wird, dann platzt der Traum von Friedemann ( 2030 ) wie eine Seifenblase.

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