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Rx-Versandverbot, Leistungskatalog und Honorar
ABDA veröffentlicht Forderungen für Bundestagswahl
Forderung 3: Anpassung der Honorierung
Als dritten Punkt in ihrem Forderungskatalog geht die ABDA in zwei Absätzen auf das Apothekerhonorar ein. „Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung erfordert Planungssicherheit“, schreibt sie. „Nur so können Apotheken die notwendigen Investitionen in moderne Technologie und in hochqualifiziertes Personal tätigen, die für die zukünftige Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.“ Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz sei 2013 ein erster Schritt gemacht worden, das bestehende Honorarsystem weiterzuentwickeln.
„Um die pharmazeutische Versorgung auch zukünftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, ist das Honorarsystem der Apotheken weiter auszubauen“, fordert die ABDA. Dazu gehören nach Ansicht des ABDA-Vorstands Planungssicherheit bei der Anpassung des Honorars, eine leistungsgerechte Berechnungsmethode und die Möglichkeit der Honorierung neuer Dienstleistungen. Die steuerliche Diskriminierung apothekerlicher Dienstleistungen sei abzubauen.
Mit Reformen des Apothekenhonorars wird die ABDA bei vielen Gesundheitspolitikern auf offene Ohren stoßen – so hatten beispielsweise SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich, die Grünen-Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche oder auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, sich hierfür ausgesprochen. Derzeit erstellt eine Agentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gutachten, das zur Anpassung des Apothekenhonorares in der nächsten Legislaturperiode herangezogen werden soll.
1 Kommentar
Friedemanns 3 Punktetraum zur BTW im Herbst
von Heiko Barz am 13.04.2017 um 13:44 Uhr
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