Rx-Versandverbot, Leistungskatalog und Honorar

ABDA veröffentlicht Forderungen für Bundestagswahl

Berlin - 12.04.2017, 16:00 Uhr

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)


Forderung 2: Breites Leistungsspektrum und Stärkung des Apothekerberufs

Aufgrund der Alterung der Gesellschaft und anderer demographischer Veränderungen gibt es bereits heute vielfältige Auswirkungen auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung, betont die ABDA in ihrem Forderungskatalog. Um die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmenden Herausforderungen anzugehen und um Menschen in strukturschwachen Regionen zu helfen, „sollte insbesondere das Potential der Apotheke vor Ort genutzt werden“, schreibt die ABDA. Sie bietet an, das bestehende flächendeckende und patientenorientierte Versorgungssystem der Apotheken hierfür weiterzuentwickeln. „Kernelemente sind dabei ein breites Leistungsspektrum, der enge persönliche Kontakt zu den Patienten und damit verbunden die Stärkung der Attraktivität des Apothekerberufes“, heißt es in dem Papier.

Insbesondere setzt die ABDA auf das Ziel der flächendeckenden Einführung eines qualitätsgesicherten, honorierten Medikationsmanagements. „Dies kommt vor allem den Patienten zu Gute, die mehrere Arzneimittel einnehmen müssen“, argumentiert die ABDA. Sie fordert die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die eigenständige Rolle der Apotheker zu stärken. Gleichzeitig müssten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die nötig sind, damit Apotheker „ihre wertvollen Leistungen sowohl für einzelne Patienten als auch für die gesundheitliche Versorgung der gesamten Bevölkerung erbringen können“. 

ABDA setzt auf eHealth-Anwendungen

Die ABDA sieht im Ausbau von eHealth-Anwendungen ein „großes Innovationspotenzial im Gesundheitssystem“, um mehr Transparenz und Patientenorientierung zu ermöglichen. „Die Digitalisierung unterstützt die Kommunikation der Beteiligten und bietet große Chancen für die Wissenschaft und die ganzheitliche Versorgung der Patienten“, schreibt sie. Im „heilberuflichen Netzwerk“ könnten Diagnose- und Therapieentscheidungen auf einer umfassenderen Datengrundlage getroffen werden. „Wir setzen uns dafür ein, die Vernetzung der Versorgungsbereiche stetig zu vertiefen“, heißt es in dem Papier. Dabei gelte es auch, die verstärkte Kooperation der Heilberufe „mit dem Ziel der institutionalisierten Zusammenarbeit“ zu fördern. Apotheker seien bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen – wie im Modellprojekt ARMIN

Auch bei der Prävention könnten Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen Versorgungsangebot für täglich 3,6 Mio. Menschen „besondere, nachhaltige Leistungen“ erbringen. Konkret denkt die ABDA dabei offenbar an Impfungen, wie sie beispielsweise Apotheken in der Schweiz zunehmend anbieten dürfen. Denn sie schreibt: „Damit böten sich in enger Abstimmung mit den anderen Heilberufen enorme Chancen an, beispielsweise bezüglich der Erhöhung der Durchimpfungsraten der Bevölkerung.“

Was sagen die Ärzte zu den Forderungen?

Auch die Bundesärztekammer, die ihre Forderungen für die Bundestagswahl im September 2016 veröffentlichte, setzt auf Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen – wenn auch mit klaren Grenzen. „Erfolgversprechend sind insbesondere die Förderung der interprofessionellen Kooperation auf der Basis vorhandener Kompetenzen und die Integration unterschiedlicher beruflicher Kompetenzen in einem multiprofessionellen Team“, schreibt die Ärztekammer.

Der Vorbehalt des Arztes für die Diagnose- und Indikationsstellung, die Therapieentscheidungen  und die Gesamtverantwortung seien jedoch unverzichtbar. „Es sind deshalb solche Berufs- und Kooperationskonzepte zu fördern, die zur Unterstützung und Entlastung des Arztes im Sinne des Delegationsprinzips beitragen.“ Nicht zielführend sei hingegen die Schaffung einer neuen Versorgungsebene mit Verlagerung ärztlicher Zuständigkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Friedemanns 3 Punktetraum zur BTW im Herbst

von Heiko Barz am 13.04.2017 um 13:44 Uhr


Alle hier angeführten und sicher in aller Breite argumentierten Belege ändern doch nichts an der oft irrationalen Fraktionsdirektive von SPD und Grünen.
Ein logisches Herunterbrechen dieser versteinerten Haltungen wird es erst geben, wenn es irgendwie zu Katastrophen bei der Arzneimitteldistribution kommen wird.
Wenn man sieht, welche kapitalistischen und rücksichtslosen Protagonisten unser Gesundheitssystem beherrschen wollen, dann haben Friedemanns Träume keine Aussicht.
2030?? Arzneimittelmanegement, ARMIN und Co. sind derzeit bei Allen nur noch wie Spurenelemente zu interpretieren.
Wenn nicht ein klares Statement des Staates zur eindeutigen Sicherheit bei der Arzneimitteldistribution ergeht und weiterhin die Verläßlichkeit des deutschen Apothkers von allen Seiten der Politik in Frage gestellt wird, dann platzt der Traum von Friedemann ( 2030 ) wie eine Seifenblase.

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