Rx-Versandverbot, Leistungskatalog und Honorar

ABDA veröffentlicht Forderungen für Bundestagswahl

Berlin - 12.04.2017, 16:00 Uhr

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)


Forderung 1: Freiberuflichkeit und einheitlicher Abgabepreis

Unter der Überschrift „Freiberuflichkeit der apothekerlichen Tätigkeit in der Versorgung“ fordert die ABDA, dass alle Bürger sich bei Bedarf zu jeder Zeit auf eine „wohnortnahe, qualitativ hochwertige und unabhängige Gesundheitsversorgung verlassen können“. Dies solle auch in Zukunft Maßstab und Ziel sowohl der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen als auch des apothekerlichen Handelns sein. Dabei gewährten Apotheker, die als freier Beruf organisiert sind und handeln, die beste Arzneimittelversorgung.

„An der freiberuflichen Versorgungspraxis der Apotheker, Ärzte und Zahnärzte soll deshalb festgehalten und ihre Weiterentwicklung durch die zuständigen Berufsorganisationen gefördert werden“, betont die ABDA. „Freie Berufe sind nicht nur Teil des Erfolgsmodells der sozialen Marktwirtschaft, sondern auf Grund ihrer Gemeinwohlverpflichtung ‚Rückgrat der Gesellschaft‘.“

ABDA hält an Versandhandelsverbot fest

Von den Parteien wie auch der zukünftigen Bundesregierung fordert die ABDA daher ein „Bekenntnis zu der freiberuflich organisierten und unabhängig durchgeführten pharmazeutischen Versorgung“. Dazu gehöre auch, dass die hierfür erforderlichen ordnungspolitischen und „unverrückbaren“ Eckpfeiler, insbesondere die Apothekenpflicht, das Fremd- und Mehrbesitzverbot und der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel „uneingeschränkt gewahrt bleiben“.

Aktuell ist nach Argumentation der ABDA insbesondere die Durchsetzung des Versandhandelsverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel von zentraler Bedeutung, das die vom Europäischen Gerichtshof bewirkte Aufhebung des einheitlichen Apothekenabgabepreises verhindert. „Wir unterstützen deswegen ein Europa, das die großen Zukunftsaufgaben anpackt und zugleich bestehende gute Strukturen auf nationaler Ebene schützt“, erklärt die ABDA. Sie unterstütze ein Europa der Regionen, das dem Prinzip der Subsidiarität folgt. „Dabei geht es darum, dass diejenige politische Ebene die Aufgaben löst, die am besten dazu geeignet ist.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Friedemanns 3 Punktetraum zur BTW im Herbst

von Heiko Barz am 13.04.2017 um 13:44 Uhr


Alle hier angeführten und sicher in aller Breite argumentierten Belege ändern doch nichts an der oft irrationalen Fraktionsdirektive von SPD und Grünen.
Ein logisches Herunterbrechen dieser versteinerten Haltungen wird es erst geben, wenn es irgendwie zu Katastrophen bei der Arzneimitteldistribution kommen wird.
Wenn man sieht, welche kapitalistischen und rücksichtslosen Protagonisten unser Gesundheitssystem beherrschen wollen, dann haben Friedemanns Träume keine Aussicht.
2030?? Arzneimittelmanegement, ARMIN und Co. sind derzeit bei Allen nur noch wie Spurenelemente zu interpretieren.
Wenn nicht ein klares Statement des Staates zur eindeutigen Sicherheit bei der Arzneimitteldistribution ergeht und weiterhin die Verläßlichkeit des deutschen Apothkers von allen Seiten der Politik in Frage gestellt wird, dann platzt der Traum von Friedemann ( 2030 ) wie eine Seifenblase.

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