Rx-Versandverbot, Leistungskatalog und Honorar

ABDA veröffentlicht Forderungen für Bundestagswahl

Berlin - 12.04.2017, 16:00 Uhr

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)

Auf fünf Seiten stellt die ABDA ihre Forderungen für die Bundestagswahl vor. (Screenshot: DAZ.online)


Fünf Monate vor der Bundestagswahl veröffentlichte die ABDA am heutigen Mittwoch ihre Kernpositionen an die Parteien in Berlin. Neben der festen Preisbindung und dem Versandhandelsverbot für den Rx-Sektor fordert die ABDA eine Anpassung des Leistungskataloges sowie Planungssicherheit bei Steigerungen des Apothekerhonorars.

In einem Positionspapier veröffentlichte die ABDA am heutigen Mittwoch ihre Kernpositionen für die Bundestagswahl, die am 24. September 2017 stattfindet. Der fünfseitige Forderungskatalog soll die Grundlage für eine breite Diskussion mit den Parteien über ihre Wahlprogramme bilden. „Die wohnortnahen, inhabergeführten Apotheken sind eine der tragenden Säulen des Gesundheitswesens in Deutschland“, betonte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer begleitenden Pressemitteilung. „Auch in Zukunft soll für alle Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu einer hochwertigen Arzneimittelversorgung sichergestellt werden“, erklärte Schmidt. „Dafür sorgen die 20.000 Apotheken mit ihren 155.000 Beschäftigten.“

Die ABDA gliederte ihre Forderungen in drei Punkte: 

  1. Die freiberufliche Leistungserbringung durch Apotheker und andere Heilberufe gewährleistet die beste Versorgung kranker Menschen. An der freiberuflichen Versorgungspraxis soll deshalb festgehalten und ihre Weiterentwicklung durch die Berufsorganisationen gefördert werden. Dazu gehört auch, dass ordnungspolitische Eckpfeiler, wie der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel, uneingeschränkt gewahrt bleiben. Auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs muss mit einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel reagiert werden.
  2. Zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung soll der Leistungskatalog der Apotheker in enger Abstimmung mit den weiteren Heilberufen ausgeweitet werden. Beispielhaft seien hier die Bereiche Arzneimitteltherapiesicherheit, Medikationsmanagement und Prävention genannt.
  3. Um die pharmazeutische Versorgung auch zukünftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, ist das Honorarsystem der Apotheken weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt ist eine verlässliche Anpassungsroutine für das Honorar zu implementieren, um zunächst Planungssicherheit herzustellen.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Friedemanns 3 Punktetraum zur BTW im Herbst

von Heiko Barz am 13.04.2017 um 13:44 Uhr


Alle hier angeführten und sicher in aller Breite argumentierten Belege ändern doch nichts an der oft irrationalen Fraktionsdirektive von SPD und Grünen.
Ein logisches Herunterbrechen dieser versteinerten Haltungen wird es erst geben, wenn es irgendwie zu Katastrophen bei der Arzneimitteldistribution kommen wird.
Wenn man sieht, welche kapitalistischen und rücksichtslosen Protagonisten unser Gesundheitssystem beherrschen wollen, dann haben Friedemanns Träume keine Aussicht.
2030?? Arzneimittelmanegement, ARMIN und Co. sind derzeit bei Allen nur noch wie Spurenelemente zu interpretieren.
Wenn nicht ein klares Statement des Staates zur eindeutigen Sicherheit bei der Arzneimitteldistribution ergeht und weiterhin die Verläßlichkeit des deutschen Apothkers von allen Seiten der Politik in Frage gestellt wird, dann platzt der Traum von Friedemann ( 2030 ) wie eine Seifenblase.

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