Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Heil- und Hilfsmittelgesetz tritt in Kraft

Stuttgart / Berlin - 10.04.2017, 17:30 Uhr

Mit dem neuen Hilfsmittelgesetz darf für die Kassen nicht allein der Preis entscheidend sein. (Foto: laboko / Fotolia)

Mit dem neuen Hilfsmittelgesetz darf für die Kassen nicht allein der Preis entscheidend sein. (Foto: laboko / Fotolia)


Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens

Auch das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre grundsätzliche Eignung für Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen nachweisen müssen, soll weiterentwickelt werden. Die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der derzeit bundesweit rund 30 Präqualifizierungsstellen werden künftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erfolgen. Die ABDA hatte im Stellungnahmeverfahren von einer Änderung des Präqualifizierungsverfahrens abgeraten, da hierdurch ein funktionierendes System in Gefahr gebracht werde.

Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert

Eine weitere Neuerung: Die  Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert. Bislang werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen – und ausnahmsweise für Menschen mit extremer Sehschwäche. Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags beziehungsweise des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises.

Das Gesetz regelt darüber hinaus viele weitere Punkte. Grundsätzlich soll die Versorgung mit Prothesen, Rollstühlen, Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln verbessert werden. Und: die Bedeutung der Heilmittelerbringer soll besser gewürdigt werden. So gibt es etwa bessere Löhne für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Veröffentlichung im Bundesanzeiger – AMVSG wurde hier nicht aufgenommen

Neues Heil- und Hilfsmittelgesetz in Kraft

Reform der Heil- und Hilfsmittelverorgung

Mehr Qualität, weniger Aufzahlung

Gesetzgeber will mehr Qualität und Transparenz in die Versorgung bringen

Neue Regeln für Heil- und Hilfsmittel

Inkontinenzversorgung: Patientenbeauftragter fordert bessere Hilfsmittelversorgung

Laumann macht bei Kassen Druck

Unter der Lupe: Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung

Was plant der Gesetzgeber?

Ableitende Inkontinenzhilfen

TK-Hilfsmittelverträge ohne Apotheken

GKV-Spitzenverband überarbeitet Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenzhilfen

Windeltest sorgt für Bewegung

Patientenbeauftragter Laumann

Gesetz soll Windel-Qualität verbessern

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.