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VZA-Jahrestagung
Zyto-Apotheker begrüßen Ausschreibungs-Stopp
Während man beim VZA aber überwiegend froh ist, dass das freie Apothekenwahlrecht der Patienten wiederhergestellt ist, sieht man auch dunkle Wolken über dem deutschen Apotheken- und Gesundheitssystem aufziehen. Denn bekanntlich hat die SPD-Bundestagsfraktion hat das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel scheitern lassen.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag hat für die Sorgen der Apotheker Verständnis. Zentrales Motiv beim Ausschreibungsverbot sei gewesen, die örtlichen Apotheken zu stärken und die gewohnte Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern. Darauf komme es nun nach dem gescheiterten Rx-Versandhandelsverbot insgesamt an. „Wir werden das in unser Programm zur Bundestagswahl im September aufnehmen“, kündigte sie an. In Deutschland müsse es weiter eine Gesundheitsversorgung zu einheitlichen Preisen geben. „Arzneimittel sind ein besonderes Gut und keine Ware, Preiswettbewerb ist dafür kein tragfähiges Modell.“
Bestätigung für den Vorstand
Bei der VZA-Mitgliederversammlung standen überdies Vorstandswahlen an. Klaus Peterseim, Inhaber der Dom-Apotheke in Essen, wurde dabei einstimmig und ohne Enthaltungen für weitere drei Jahre wiedergewählt. Er steht bereits seit sechs Jahren an der Spitze des 230 Apotheken zählenden Verbands . In ihren Ämtern bestätigt wurden überdies die Vizepräsidenten Dr. Michael Heinisch (Erfurt) und Michael Marxen (Wesseling). Ebenso Schatzmeister Max Eberwein (Münster), Schriftführerin Kerstin Harder (Oststeinbek) und als Beisitzerin Christiane König (Neuss). Neu als Beisitzer in den VZA-Vorstand gewählt wurde Michael Raber (Trier).
Verhandlungen zur Hilfstaxe ante portas
Eine der nächsten wichtigen Aufgaben für Peterseim und seinen Verband wird es sein, zusammen mit dem DAV und dem GKV-Spitzenverband die Hilfstaxe neu zu verhandeln. Dies ist eine Folge des Fortfalls der Ausschreibungen. Nach Inkrafttreten des AMVSG haben die Vertragspartner drei Monate Zeit, sich einig zu werden – wenn das nicht klappt, kommt die Schiedsstelle zum Zug.
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