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Interview Dr. Christopher Hermann (AOK)
„Von Rabattverträgen war keiner so richtig begeistert“
Mit den Arzneimittel-Rabattverträgen verbinden viele Menschen im Gesundheitswesen einen ganz bestimmten Namen: Dr. Christopher Hermann. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg gilt als Vorreiter der Verträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Im Interview mit DAZ.online berichtet Hermann über die ersten Erfahrungen mit den Rabattverträgen, Konflikte mit Apothekern sowie über Kleingeister, die auf Null retaxieren.
Im Gesundheitswesen wird Dr. Christopher Hermann oft als „Erfinder“ der Rabattverträge bezeichnet. Richtig ist, dass Hermanns AOK Baden-Württemberg die ersten großen, flächendeckenden Ausschreibungen startete – schon vor dem Inkrafttreten der Austauschpflicht in den Apotheken am 1. Januar 2007. Allerdings war es die Barmer GEK, die noch vor der AOK im Jahr 2005 die ersten Sparverträge mit Herstellern abschloss.
Heutzutage ist die AOK allerdings absolute Marktmacht im Generika-Vertragsbereich. Die AOK Baden-Württemberg schreibt flächendeckend in ganz Deutschland für das gesamte AOK-System regelmäßig Arzneimittel-Rabattverträge aus. Was aber machten die Verträge mit den Apothekern? DAZ.online hat bei Dr. Christopher Hermann nachgefragt…
DAZ.online: Herr Dr. Hermann, welche Erinnerungen haben Sie an die Zeit rund um den 1. April 2007?
Hermann: Das war schon eine schwierige Zeit. Von den Rabattverträgen mit Austauschpflicht war eigentlich außer ein paar wenigen keiner so richtig begeistert: Viele Krankenkassen hatten Sortimentsverträge, bei denen sie ein paar wenige Prozent Rabatt bekamen, es gab aber keinen Stress mit den Apothekern und die Versicherten waren nicht tangiert, weil es keine Umstellungen gab. Auch im AOK-System wurde das Thema „Rabattverträge“ eher wie eine heiße Kartoffel behandelt. Ich habe mir aber immer gesagt: Wo Wettbewerb in unserem verkrusteten Gesundheitswesen auf einmal geht, sind wir dabei. Und deswegen habe ich das Thema aufgenommen.
Kein problemloser Start
DAZ.online: Verlief der Start der austauschpflichtigen Verträge denn problemlos aus Kassensicht?
Hermann: Nein, auf keinen Fall. Die erste Ausschreibung startete ja schon im Winter 2006/2007. Damals hatten sich nur ein paar Mini-Player beteiligt. Wir hatten nur elf kleinere Generika-Hersteller unter Vertrag! Da wurde es schon eng, als die Austauschpflicht immer näher kam. Die Großen hatten überhaupt kein Interesse daran, den von ihnen beherrschten Markt zu verändern. Hinzu kamen rechtliche Fragen: Fielen unsere Verfahren überhaupt unter das allgemeine Vergaberecht? Sind wir öffentlicher Auftraggeber? Sind die Zivil- oder Sozialgerichte für die Verträge zuständig? All das und viel mehr war völlig offen.
DAZ.online: Und dann trat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft…
Hermann: Da kam dann auf einmal ein ganz neuer Drive rein, eine komplett neue Dynamik. Das Verhältnis Industrie – Krankenkasse – Apotheke wurde neu aufgestellt. „Preis gegen Menge“ brachte schnell einen anderen Zug in den Markt. Innerhalb von ein paar Monaten hatte sich schon etwa ein Drittel des Generika-Marktes bewegt, das schnellte dann im Laufe des Jahres weiter hoch. Mit der zweiten Ausschreibung traten dann neue Probleme auf.
4 Kommentare
Was ist mit den Hochpreisigen?
von Orhon am 04.04.2017 um 11:24 Uhr
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"keinen zusätzlichen Aufwand"
von Pierre Roer am 04.04.2017 um 9:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: "keinen zusätzlichen Aufwand"
von Heiko Barz am 04.04.2017 um 13:58 Uhr
es fehlt was
von Karl Friedrich Müller am 04.04.2017 um 7:24 Uhr
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