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Welche Probleme brachten Rabattverträge in die Apotheke?

Berlin - 04.04.2017, 16:10 Uhr

Die Rabattveträge verursachten am Anfang viel Chaos in den Apotheken. (Foto: luismolinero / Fotolia)

Die Rabattveträge verursachten am Anfang viel Chaos in den Apotheken. (Foto: luismolinero / Fotolia)


Mit der Einführung der Rabattverträge gab es in den Apotheken plötzlich eine Reihe zuvor nie dagewesener Probleme: viel Erklärungsbedarf beim Patienten, der Null-Retaxwahn, der Fall „Metoprolol“ und nicht zuletzt Lieferschwierigkeiten, die in einem Fall sogar zur Kündigung des Vertrags führten.  

Auf die Apotheken kamen mit der Einführung der Rabattverträge ganz neue Herausforderungen zu. So waren sie gefordert, den Patienten die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erklären: Wer eine regelmäßige Medikation bekam, war schließlich „seine“ Arzneimittel gewohnt. Doch plötzlich wurde in der Apotheke ausgetauscht: Der Versicherte bekam zwar ein wirkstoffgleiches Arzneimittel wie das Verordnete, aber es war von einer anderen Firma, sah anders aus. Dass dies wirklich das gleiche Medikament sein sollte wie das zuvor erhaltene, war nicht für jeden einsichtig und führte in Apotheken zu mehr oder weniger langen bis schwierigen Gesprächssituationen. Im Fall, dass wirklich Sorge bestand, dass ein Patient die Umstellung nicht mitmacht, blieb das Gespräch mit dem Arzt, der die Substitution ausschließen kann. Zudem konnten und können Apotheken „pharmazeutische Bedenken“ geltend machen, was viele jedoch nur zögerlich taten.  

Bis heute weiß man nicht, was Rabattarzneimittel kosten

Gerade in der Anfangszeit machte es die Apotheker besonders fuchsig, dass sie angesichts der Mehrarbeit nicht einmal wussten, welche Einsparungen die Rabattverträge überhaupt brachten. Und auch heute ist das Ganze eine ziemliche Black Box. Zwar gibt es mittlerweile jedes Jahr Daten zu den insgesamt durch die Verträge erzielten Einsparungen, auch aufgesplittet nach Kassenarten. Doch welche Nachlässe im Einzelnen vereinbart wurden, bleibt nach wie vor ein Geschäftsgeheimnis der Vertragspartner. Die Apotheken-Software lässt nicht erkennen, wie viel ein Rabatt-Arzneimittel wirklich kostet. Allerdings wurden die Datenbanken bei Einführung der Verträge rasch aktualisiert, sodass Apotheker immerhin wussten, welches die rabattierten Arzneimittel sind.

Auch jetzt werden neue Rabattverträge stets schnell in die Apothekensysteme eingepflegt. Zuweilen gab es Friedensfristen bei neuen Verträgen, die Apotheken über eine begrenzten Zeit vor Retaxationen schützten. Dennoch: Nach wie vor bedeuten die Rabattverträge in der Apotheke oft einen Mehraufwand. Es ist stets das für den jeweiligen Versicherten richtige Arzneimittel in richtiger Packungsgröße und Arzneiform ausfindig zu machen – und seine Verfügbarkeit zu prüfen. Die Nichtverfügbarkeit von rabattierten Arzneimitteln ist durch den Aufdruck einer Sondern-PZN zu dokumentieren.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Rabatverträge motivieren uns alle!?

von Orhon am 05.04.2017 um 4:13 Uhr

Ich kann mir vorstellen wieviele nicht in Existenznot lebende angestellte Kolleginnen/gen aus diesem Grund nicht mehr in der deutschen Apotheken arbeiten möchten oder können.
Die um ihre Existenzkampf kämpfen müßen, um wieviel Fache der gegenüber anderer Berufe verglichen wegen dieser Sinnlosigkeit,im täglichen Praxis ausbrennen.Das ist das pharmazeutische deutsche Reich heute,das viele Länder unüberlegt diese nachmachen würden.Die Türkei vertraute blind an allen technischen Entwicklungen der BRD,wollte ähnliche Rabatverträge einführen,wurde durch großer Wiederstand der Mediziner und Apotheker gehindert.Was alles in der BRD erfunden wird ist auch kein Gold.Es ist seh sehr taurig für die Patienten und Apothekenmitarbeter/innen in diesem Deutschland heute.Das dagegen kein Wiederstand von Gesätzgebern kommt ist sehr erstaunlich und naiv?

Barbaros Orhon,Löningen

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