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DAZ.Online-Themenwoche
Welche Probleme brachten Rabattverträge in die Apotheke?
Mit der Einführung der Rabattverträge gab es in den Apotheken plötzlich eine Reihe zuvor nie dagewesener Probleme: viel Erklärungsbedarf beim Patienten, der Null-Retaxwahn, der Fall „Metoprolol“ und nicht zuletzt Lieferschwierigkeiten, die in einem Fall sogar zur Kündigung des Vertrags führten.
Auf die Apotheken kamen mit der Einführung der Rabattverträge ganz neue Herausforderungen zu. So waren sie gefordert, den Patienten die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erklären:
Wer eine regelmäßige Medikation bekam, war schließlich „seine“ Arzneimittel
gewohnt. Doch plötzlich wurde in der Apotheke ausgetauscht: Der Versicherte
bekam zwar ein wirkstoffgleiches Arzneimittel wie das Verordnete, aber es war
von einer anderen Firma, sah anders aus. Dass dies wirklich das gleiche
Medikament sein sollte wie das zuvor erhaltene, war nicht für jeden einsichtig
und führte in Apotheken zu mehr oder weniger langen bis schwierigen
Gesprächssituationen. Im Fall, dass wirklich Sorge bestand, dass ein Patient
die Umstellung nicht mitmacht, blieb das Gespräch mit dem Arzt, der die Substitution
ausschließen kann. Zudem konnten und können Apotheken „pharmazeutische
Bedenken“ geltend machen, was viele jedoch nur zögerlich taten.
Bis heute weiß man nicht, was Rabattarzneimittel kosten
Gerade in der Anfangszeit machte es die Apotheker besonders fuchsig, dass sie angesichts der Mehrarbeit nicht einmal wussten, welche Einsparungen die Rabattverträge überhaupt brachten. Und auch heute ist das Ganze eine ziemliche Black Box. Zwar gibt es mittlerweile jedes Jahr Daten zu den insgesamt durch die Verträge erzielten Einsparungen, auch aufgesplittet nach Kassenarten. Doch welche Nachlässe im Einzelnen vereinbart wurden, bleibt nach wie vor ein Geschäftsgeheimnis der Vertragspartner. Die Apotheken-Software lässt nicht erkennen, wie viel ein Rabatt-Arzneimittel wirklich kostet. Allerdings wurden die Datenbanken bei Einführung der Verträge rasch aktualisiert, sodass Apotheker immerhin wussten, welches die rabattierten Arzneimittel sind.
Auch jetzt werden neue Rabattverträge stets schnell in die Apothekensysteme eingepflegt. Zuweilen gab es Friedensfristen bei neuen Verträgen, die Apotheken über eine begrenzten Zeit vor Retaxationen schützten. Dennoch: Nach wie vor bedeuten die Rabattverträge in der Apotheke oft einen Mehraufwand. Es ist stets das für den jeweiligen Versicherten richtige Arzneimittel in richtiger Packungsgröße und Arzneiform ausfindig zu machen – und seine Verfügbarkeit zu prüfen. Die Nichtverfügbarkeit von rabattierten Arzneimitteln ist durch den Aufdruck einer Sondern-PZN zu dokumentieren.
1 Kommentar
Rabatverträge motivieren uns alle!?
von Orhon am 05.04.2017 um 4:13 Uhr
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