Die zehn dringendsten Fragen

FAQ „Cannabis als Medizin“

Berlin - 20.03.2017, 06:50 Uhr

(Foto: Africa Studio / Fotolia)

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Was hat es mit der Sonder-PZN auf sich?

Für die Abrechnung von Verordnungen über Cannabisblüten, Cannabis-haltige Zubereitungen bzw. Cannabis-haltige Fertigarzneimittel aus dem Ausland gibt es seit 1. März 2017 zwei Sonder-Pharmazentralnummern:

  • Sonderkennzeichen 06460665 für die Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen (Rezepturarzneimittel) oder von unverarbeiteten Cannabisblüten und
  • Sonderkennzeichen 06460671 für die Abrechnung von Cannabis-haltigen Fertigarzneimitteln ohne Pharmazentralnummer (Importe nach § 73 Abs. 3 AMG)

Diese Sonder-PZN wurden für statistische Auswertungen vergeben, vermutlich im Rahmen der nicht-interventionellen Begleiterhebung, die nach Verkündung als Rechtsverordnung in einigen Wochen starten wird.



Rika Rausch, Apothekerin
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Cannabis unbedingt AUCH NOCH als defizitäre "Rezeptur"?

von Wolfgang Müller am 21.03.2017 um 11:53 Uhr

Wenn ich das alles lese, denke ich, ich bin in Schilda.

Anstatt dass unsere oberste Heeresleitung ALLES dafür unternimmt, dass wir Cannabis-"Tee" auch weiter als Fertigarzneimittel durchreichen und abrechnen können. Dass jetzt stattdessen für Cannabis-"Tee" auch noch mal ein richtig ordentlicher Personal-, Geräte- und Material-Aufwand in Rezeptur und "Prüfung" (in der unsäglichen TEE-ECKE) auf uns zu kommt, WIE IMMER ohne jeden Deckungsbeitrag, weil die Bundesapothekerkammer und am Ende sogar noch mein "Unternehmer"-Verband das so wollen!? Da kann doch jeder einigermaßen wache, lebens-bejahende und an AUTHENTISCHEM QM interessierte Apotheken-Inhaber nur sagen:

Es reicht.

Ich erfasse seit über zwei Jahren in meinen Apotheken den Aufwand für Rezeptur und Prüfung so genau wie möglich, und wir halten uns dabei an die Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Ich habe sogar eine Herstellungsleiterin ernannt, weil wir dieses Thema sowohl pharmazeutisch als auch betriebswirtschaftlich sehr ernst nehmen, und EIGENTLICH auch Spaß daran haben (offizielle Publikation folgt). Und es ist trotzdem regelmäßig eine Arbeit voller unbefriedigender Kompromisse, wie bei JEDEM/JEDER.

Es tut mir leid, nach 15 Jahren in der Industrie gerade auch in leitender QM- und Technologie-Verantwortung fehlt mir jedes Verständnis für eine andere (sorry, "die übliche") Herangehens- und Sichtweise.

Ich maße mir an, behaupten und belegen zu können, dass eine durchschnittliche Apotheke mit normalem Rezepturaufwand sehr deutlich mehr als eine Halbtagskraft für "Das Labor" und die Rezeptur benötigt, wenn auch nur HALBWEGS Lege Artis gearbeitet wird. Und das ist KEINESWEGS nur eine halbe PTA, wenn man die Aufgaben angemessen verteilt.

Was bitte soll die Idee von UNSEREN "Kammern und Verbänden", dass das was ganz was FEINES ist, wenn wir das garantiert ziemlich groß werdende Cannabis-Geschäft da jetzt auch noch UNBEDINGT als REZEPTUR mit PRÜFUNG defizitär draufgesattelt bekommen? Sollen wir dann - angesichts des Personalmangels - lieber WENIGER als MEHR beraten? Oder was?

Bin ich der einzige, den das ENTSETZT? Das Mindeste, wofür sich nun unser "Unternehmer"-Verband angesichts "Cannabis" endlich mal einsetzen müsste, ist die offizielle Abschaffung der Quatsch-WE-Prüfungen. Oder besteht die Mehrheit wirklich aus begeistert-amateurhaften Labor-Rumfummlern (oder QM-Dokumenten-Fakern)? Nur, weil man es ja schließlich GELERNT hat, und weil es vorm Fremdbesitz schützt? Ich weiß schonn, dass es in "Meinem" lokalen Verband bzw. Verein eine ganze Menge davon gibt, die in solchen ketzerischen Posts wie meinem hier in erster Linie was Teuflisches, fies Dominantes sehen ......... nee, Kinners, nee. Zurück auf Los.

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Anmerkungen

von Redaktion DAZ.online am 20.03.2017 um 11:09 Uhr

Lieber Herr Heinz,
vielen Dank für diese Antwort. Da sind sie uns sozusagen zuvorgekommen. Hätten wir nicht besser sagen können. Wir habe Punkt drei ein bisschen angepasst: "...medizinischen Anwendung aus den Niederlanden stellenweise offenbar wie Fertigarzneimittel gehandhabt werden. " heißt es dort jetzt. Weil bei dieser Importgeschichte eben so einiges unklar ist. Grüße Ihre DAZ.online-Redaktion

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Anmerkungen

von Michael Mischer am 20.03.2017 um 9:00 Uhr

zu 1:
Ich sehe nicht, warum ich etwas überprüfen sollte, was allein in der ärztlichen Verantwortung liegt. Ich prüfe, ob eine ordungsgemäße Verordnung vorliegt - wenn ja, greift der Kontrahierungszwang. Wenn die Genehmigung fehlt, ist das keine Retax sondern ein Regress beim Arzt. Oder warum sollte das anders sein?

zu 3:
Die Cannabisblüten, die ich aus den Niederlanden kenne, sind keine zugelassenen Fertigarzneimittel, sondern Magistralrezepturen. Geht das nur mir so?

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AW: Anmerkungen

von Sebastian Heinz am 20.03.2017 um 10:33 Uhr

Sehe ich auch so.
Zu Punkt 1: Das Problem ist doch immer das gleiche. Es liegt nicht in unserer Verantwortung, wir können nichts dafür, die Retax kommt zu uns, wir haben den Trödel damit...Deshalb würde ich die paar Min. investieren und mich bei der Kasse rückversichern (auf der Kostenübernahmeerklärung sollte ja ein Sachbearbeiter genannt sein), bevor ein Jahr später wieder niemand Bescheid weiß und ich erstmal ne Stunde alles raussuchen muss.
Zu Punkt 3: Die Importierten Packungen erfüllen nicht alle Anforderungen des AMG an ein FAM. MMn. werde ich zum Hersteller, sobald ich nur ein Etikett auf die Packung klebe. Sprich für die Abgabe als FAM benötige ich eine Herstellungserlaubnis, die ich nicht bekomme. Bleibt für mich nur die Möglichkeit die Blüten als Rezeptur zu behandeln.
Muss ich die Blüten in D als FAM ansehen, wenn sie in NL als FAM zugelassen sind (sind sie?)? Was mache ich mit den kanadischen Sorten?
Solange es keine Eindeutige rechtliche Klärung gibt, werde ich mich an die Aussagen von BfArM und BAK halten und die Blüten nicht als FAM ansehen (s.o.)

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