Rx-Versandverbot

EU-Versandapotheker fühlen sich in ihrer Ehre gekränkt

Berlin - 17.03.2017, 07:00 Uhr

So nicht! Der Verband europäischer Versandapotheken attackiert das Bundesgesundheitsministerium für seinen Plan, den Rx-Versand zu verbieten. (Foto: dpa)

So nicht! Der Verband europäischer Versandapotheken attackiert das Bundesgesundheitsministerium für seinen Plan, den Rx-Versand zu verbieten. (Foto: dpa)


In seiner Stellungnahme zum Rx-Versandverbot attackiert der Verband europäischer Versandapotheken (EAMSP) das Bundesgesundheitsministerium aufs Schärfste. Der Versender-Verband, der von DocMorris-Chef Olaf Heinrich angeführt wird, wirft dem Ministerium vor, unglaubwürdig zu argumentieren, die Apotheker vor der Bundestagswahl beschenken zu wollen und falsche Behauptungen aufzustellen.

Der EAMSP vertritt die Interessen mehrerer europäischer Versandapotheken, darunter auch die beiden niederländischen Versender DocMorris und Europa Apotheek Venlo, die seit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung wieder Rx-Boni anbieten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Februar einen Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot an die Fachverbände verschickt und um Stellungnahme gebeten. Der EAMSP hat sein Papier nun vorgelegt.

Darin kritisiert der Verband das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aufs Schärfste, fordert mehr Flexibilität bei der Festlegung der Apothekenpreise und schlägt die Einführung eines Höchstpreismodells vor. Gleich zu Beginn schreibt der Versender-Verband, dass es sich beim Rx-Versandverbot um ein „fast beispielloses protektionistisches Vorgehen eines Bundesministeriums“ handelt, dass ökonomisch keinen Sinn Mache und verfassungs- und europarechtswidrig sei.

So rechnen die EU-Versender

In der bislang ausführlichsten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (45 Seiten) attackiert der Verband das BMG dafür, dass es überhaupt in die Apothekenstruktur eingreifen will. Das BMG hatte angegeben, mit dem Rx-Versandverbot die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherstellen zu wollen. Der EAMSP hält dagegen: „Darüber hinaus erweckt das BMG unzutreffender Weise den Eindruck, es habe die rechtliche Befugnis, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Einflussnahme auf Anzahl und Verteilung von Apotheken zu beeinflussen. Dem ist nicht so.“ Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht 1958 festgestellt, dass eine staatliche, bedarfsgerechte Steuerung der Anzahl und Verteilung von Apotheken nicht rechtens sei.

An mehreren Stellen in der Stellungnahme weisen die Versender das Ministerium darauf hin, dass es noch vor wenigen Jahren eine ganz andere Meinung zum Versandhandel gehabt habe. 2012 hatte das BMG beispielsweise in einer Pressemitteilung erklärt, dass ein Verbot des Rx-Versandes verfassungsrechtlich nicht machbar sei, weil es gegen die Berufsfreiheit verstoße. Der EAMSP kommt zu dem Schluss: „Ein Fachministerium, welches innerhalb weniger Jahre diametral entgegengesetzte Positionen zu Grundsatzfragen der allgemeinen Gesundheitsversorgung vertritt und dabei nicht in der Lage zu einer empirisch-statistischen Unterstützung der Argumente ist, muss sich Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen gefallen lassen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Beratungsqualität

von Frank Zacharias am 17.03.2017 um 9:12 Uhr

" Das BMG meint, dass die Beratung bei Versendern schlechter sei als in den Apotheken vor Ort und will keinen Einfluss von großen Kapitalgebern in der Arzneimittelversorgung. "

Das war doch aber Kernthese der EuGH, um den Versender den Preisvorteil zugestehen zu MÜSSEN ! Kann mich nicht daran erinnern, dass Herr Heinrich da empört aufgesprungen und dem widersprochen hat.

Ausserdem ist es sehr wohl eine hoheitliche Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung zuverlässig mit Arzneimitteln versorgt wird, und zwar flächendeckend und egal, ob in München oder auf den ostfriesischen Inseln. So wie sich die Versender aus dem Sortiment die Rosinen herauspicken, blenden sie hier unpassende Tatsachen einfach aus.

Ich sage es noch einmal, keiner hatte bis zum 19.10.2016 ein Problem mit dem Versand. Das problem haben erst die Versender geschaffen, als sie meinten, mitten im spiel die Regeln ändern zu müssen, denen sie zu Beginn zugestimmt hatten.

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AW: EAMSP widerspricht sich selbst

von Benjamin Müller am 17.03.2017 um 10:29 Uhr

Noch besser Herr Zacharias,
der EAMSP widerspricht sich in seinen Pressemitteilungen selbst. In der PM vom 14.1.15 zur Ausnahme vom Versand der "Pille danach" heißt es: "Grundsätzlich gilt, dass Versandapotheken einen strukturellen Beratungsvorteil gegenüber der Apotheke vor Ort haben."
(http://www.eamsp.org/de/news/archiv/details/stellungnahme-der-european-association-of-mailorder-pharmacies-eamsp-zur-befreiung-von-notfallkontrazeptiva-von-der-rezeptpflicht/)

Hier kann jeder machen was er will...

von Bernd Jas am 17.03.2017 um 9:10 Uhr

...im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung, versteht sich.
So hat Degenhardt schon in den siebzigern konstatiert und so ist es auch, nicht so der EAMSP:

„Darüber hinaus erweckt das BMG unzutreffender Weise den Eindruck, es habe die rechtliche Befugnis, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Einflussnahme auf Anzahl und Verteilung von Apotheken zu beeinflussen. Dem ist nicht so.“

Doch genau so ist dem!!
Wir verfluchen es zwar auch immer ("Na dann verstaatlicht uns doch ganz, dann haben wir auch mal geregelte Arbeitszeiten, regelmäßigen Urlaub und später mal Pension“), aber wir haben nun mal unser Sozialsystem in dem wir (Ihr anscheinend nicht) leben und arbeiten müssen, sowie an dessen Regeln wir uns zu halten haben. Nicht so Mock Dorris, als Freibeuter der Heere zwischen Habgier und Vernunft.

Der nächste Schritt wäre die Aufhebung der Niederlassungsfreiheit. Schade dass dieser Gesetzesarm auf Grund von Verstößen gegen hiesiges Recht nicht über unsere Grenzen hinaus greift.

Aber tröstet Euch, denn auch der neueste Trumpel musste feststellen:

"Ich hätte nie gedacht, dass das Gesundheitssystem so kompliziert ist."

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46 Seiten....

von Carsten Simons am 17.03.2017 um 8:01 Uhr

.... kann man diese Stellungnahme auch irgendwo komplett einsehen? Danke!

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