Offenes Deckungsplanverfahren

Hilfsmittel, aber kein Wundermittel gegen Niedrigzinsen

Stuttgart - 03.03.2017, 11:30 Uhr

(Foto: Zerbor / Fotolia)

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Handhabung in der Praxis

Damit fordert ein offenes Kapitaldeckungsverfahren viel mehr Verantwortung von den Gremien eines Versorgungswerkes. Denn diese entscheiden über die Verwendung der Mittel. Beispielsweise die Mitglieder der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein sind dies gewohnt. Sie diskutieren immer wieder über die angemessene Balance zwischen den Generationen. Denn sie müssen entscheiden, ob bei Überschüssen bestehende Renten erhöht, Anwartschaften der aktiven Generation gesteigert oder Rücklagen für alle geschaffen werden.

Wer ein offenes Deckungsplanverfahren einführt, muss sich also genaue Gedanken über die Details machen und vor allem Vertrauen in die Gremien haben. Denn der Interessensausgleich zwischen den Mitgliedern findet nicht mehr „automatisch“ über eine Rentenformel, sondern durch politische Entscheidungen statt. Dann bietet das offene Deckungsplanverfahren mehr Optionen.

Erfahrene Praktiker dieses Verfahrens halten seine Einführung sogar für ein milderes Mittel als die Senkung des Rechnungszinses. Denn bei einem niedrigeren Zins ist letztlich für alle weniger zu verteilen. Doch unabhängig von allen finanzmathematischen Verfahren wird die Höhe der Rente bei einem kapitalgedeckten System zu einem großen Teil von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängen. Damit müssen heutige und künftige Mitgliedergenerationen leben. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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