- DAZ.online
- News
- Politik
- „Es geht nicht ums ...
Cannabisagentur macht sich bereit
„Es geht nicht ums Kiffen auf Rezept“
Das „Cannabis-Gesetz“, das Schwerkranken unter bestimmten Voraussetzungen leichteren Zugang zu Cannabis als Medizin auf Kassenkosten verhelfen soll, wird in Kürze in Kraft treten. Das BfArM steht für seine neuen Aufgaben als „Cannabisagentur“ in den Startlöchern. Die erste deutsche Cannabis-Ernte erwartet die Behörde im Jahr 2019.
Das Interesse an der neuen Kassenleistung ist enorm. Schon seit Tagen berichten Medien, dass es bald Cannabis auf Rezept gibt. Auch die Pressekonferenz, zu der das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am heutigen Freitag in Berlin geladen hatte, war bestens besucht. Es steht zu erwarten, dass sich die Zahl der Patienten, die Cannabis als Arzneimittel erhalten, bald deutlich erhöhen wird. Bislang besitzen rund 1000 Menschen in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken – zahlen müssen sie dafür selbst.
Das soll nun anders werden: Nicht mehr die Behörde BfArM entscheidet, ob ein Patient, den sie gar nicht kennt, eine Cannabis-Therapie erhält oder nicht. Das ist künftig Aufgabe des Arztes. Er hat die Therapieoptionen abzuwägen und entscheidet letztlich, ob für seinen Patienten Cannabis als Medizin in Betracht kommt. Das nötige Wissen dazu muss er sich selbst beschaffen. Das BfArM stellte klar, dass es nicht zur Therapiefragen berät – seine Aufgaben liegen an anderer Stelle.
Gesicherte Arzneimittelqualität
Gesundheits-Staatssekretär Lutz-Stroppe sprach von dem neuen Gesetz als einem „wichtigen Schritt“, der schwerkranken Menschen helfen werde, ihre Schmerzen und ihr Leid zu lindern. Er betonte, dass es nicht um „Kiffen auf Rezept“ gehe. Das Cannabis, das es künftig ohne vorherige Beantragung einer Ausnahmegenehmigung auf Kassenrezept geben soll, werde von gesicherter Arzneimittelqualität sein. Dafür hat das BfArM zu sorgen. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben soll auch klargestellt werden, dass Eigenanbau nicht der richtige Weg ist. Hier erhalte man gerade keine standardisierte pharmazeutische Qualität, betonte Stroppe.
Die Patienten sollen auch schnell von den neuen Möglichkeiten profitieren. Der Staatssekretär verwies darauf, dass vor der Erstverordnung die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen ist. Innerhalb von drei Wochen muss sie diese erteilen – nur in Ausnahmefällen soll sie sie verweigern können. Schneller muss die Kasse bei Palliativpatienten sein: Hier muss sie innerhalb von drei Tagen über die Genehmigung entscheiden.
Begleiterhebung mit langfristigem Ziel
Stroppe unterstrich allerdings auch, dass die Datenlage zu Cannabis als Medizin noch verbesserungswürdig ist. Daher werde mit dem neuen Gesetz eine Begleiterhebung eingeführt: Die behandelnden Ärzte sollen dem BfArM künftig anonymisierte Daten – etwa zu Diagnose, Dosis und Nebenwirkungen – mitteilen. Diese Erhebung ist auf fünf Jahre angelegt. BfArM-Präsident Professor Karl Broich verbindet große Hoffnung mit der Erhebung. Er setzt auf Wirksamkeitsnachweise und neue Erkenntnisse, beispielsweise zum Einsatz in weiteren Indikationen. Broich sieht die Versorgung mit Cannabisblüten letztlich als „Zwischenschritt“ – Ziel sei es, in fünf bis zehn Jahren mehr „richtig zugelassene“ Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis zur Verfügung zu haben.
1 Kommentar
Kiffen auf Rezept
von Woewe am 08.03.2017 um 7:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.