Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Apotheker bringen KKH um 1,2 Millionen Euro

Berlin - 01.03.2017, 17:10 Uhr

Die KKH freut sich, dass 2016 eine ihrer langjährigen Forderungen wahr wurde: Korruption im Gesundheitswesen ist nun strafbar, die ersten Strafanzeigen sind gestellt. (Foto: Gerhard Seybert / Fotolia)

Die KKH freut sich, dass 2016 eine ihrer langjährigen Forderungen wahr wurde: Korruption im Gesundheitswesen ist nun strafbar, die ersten Strafanzeigen sind gestellt. (Foto: Gerhard Seybert / Fotolia)


Apotheker betrügt mit Teststreifen-Rezepten

Doch was war genau bei den Apotheken los? Eine rechnete unter anderem Blutzuckerteststreifen in exorbitant hohen Mengen ab. Damit sorgte sie allein bei der KKH für einen Schaden von fast 75.000 Euro – das ist mehr als der bei der KKH ermittelte Schaden aller Physiotherapeuten zusammen. Andere Kassen wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Eine Prüfung der Apothekenabrechnungen hatte ergeben, dass die Anzahl der einzelnen Teststreifen auf der ärztlichen Verordnung von der Apotheke als ganze Packung abgerechnet wurde. Das heißt: Bei zwei verordneten Packungen mit jeweils 50 Teststreifen wurde mit den Krankenkassen der Preis für 2 mal 50 Packungen abgerechnet. Die KKH erstattete federführend Strafanzeige – das Ermittlungsverfahren läuft noch.

Ein anderer Fall betrifft eine Apotheke, die verdächtigt wird, mit etwa 50 Ärzten unter Verstoß gegen das Zuführungsverbot im Apothekengesetz zusammengearbeitet zu haben. Nach § 11 Apothekengesetz ist es verboten, dass Ärzte mit Apotheken verabreden, die Verordnungen direkt an eine bestimmte Apotheke zu geben und dieser dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu garantieren. Gegen diese Vorschrift soll verstoßen worden sein. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft. Allein der KKH könnte ein Schaden von knapp 124.000 Euro entstanden sein. Der GKV-Schaden könnte an die 5 Millionen Euro betragen, sagte ein KKH-Sprecher gegenüber DAZ.online.

Ein weiterer Apotheker hat zwei Ärzte über Jahre dafür bezahlt, dass er ihre Rezepte für Krebsmedikamente bekam. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind in diesem Fall bereits abgeschlossen. Nun fordert die KKH knapp 180.000 Euro im Klageweg zurück. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Apotheken betrügen ...

von Günter Merkl am 02.03.2017 um 14:37 Uhr

Mir geht es auch wie Herrn Müller. Ich verstehe den Artikel auch nicht. Keiner taxiert doch absichtlich 50 Packungen, wenn nur 1 verordnet ist. Die Folge ist doch, dass er von der Kasse retaxiert wird. Jetzt hat doch die Kasse einen Gewinn
gemacht. Der Betrogene ist doch die Apotheke, die im Eifer des Gefechtes einen Fehler gemacht hat .Die Kasse zahlt nichts, obwohl der Patient versorgt wurde.
Warum werden wir von den Krankenkassen als Betrüger
bezeichnet, obwohl wir Tag für Tag einen Großteil unserer Zeit damit verbringen, den Krankenkassen durch Umsetzung der Rabattverträge Geld in Ihre Kassen zu spülen.
Da verstehe noch einer diese Welt .....
Eigentlich könnte man wenigstens Dankbarkeit erwarten.

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Wer macht denn ´mal die Gegenrechnung auf...

von Thorsten Dunckel am 02.03.2017 um 9:29 Uhr

... um wieviel uns die kranken Kassen jedes Jahr mit ungerechtfertigten Retaxationen bescheissen.

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Schaden bei der KKH

von Alexander Zeitler am 01.03.2017 um 18:49 Uhr

nIcht pauschal Zahlen in den Raum stellen und uns alle unter Generalverdacht stellen. Bei Betrug den/ die Kollegen anzeigen. und die Angelegenheit verfolgen.

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Verstehe den Artikel nicht

von Karl Friedrich Müller am 01.03.2017 um 17:22 Uhr

Offensichtlich bin ich zu doof. Ich kapiere den Artikel nicht. Wo genau soll der KKH ein Schaden entstanden sein?
2 Packungen verordnet, 2 abgerechnet?
Oder was entsteht der Kasse für ein Schaden bei Absprachen? Da werden doch andere Apotheken benachteiligt? Die AM muss doch die Kasse so oder so bezahlen?
Wie gesagt, ich verstehe es nicht. Da wird wohl mal wieder die Apothekerschaft unzulässig kriminalisiert.

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AW: Verstehe den Artikel nicht

von Andreas Grünebaum am 01.03.2017 um 18:49 Uhr

Was ist denn so schwer zu verstehen an "Eine rechnete unter anderem Blutzuckerteststreifen in exorbitant hohen Mengen ab. Damit sorgte sie allein bei der KKH für einen Schaden von fast 75.000 Euro"
Abgerechnet, aber nicht abgegeben? Das wären dann wohl so um die 3.000 Packungen gewesen.

AW: Stück vs. Pack

von Holger Hennig am 02.03.2017 um 8:47 Uhr

2 x 50 Stück ist halt was anderes als 2 x 50 Packungen ...

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