Versorgungswerk Nordrhein

Neue Rentenregeln für Beiträge 2018 geplant

Düsseldorf - 17.02.2017, 10:35 Uhr

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein plant ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein plant ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)


Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen will das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein ab 2018 ein offenes Deckungsplanverfahren für neue Beiträge einführen. Das öffnet das kapitalgedeckte System ein Stück weit für die Umlagefinanzierung

Das andauernde Niedrigzinsniveau an den Kapitalmärkten ist eine große Herausforderung für alle Versorgungswerke. Diese müssen darauf reagieren, tun dies in Details jedoch unterschiedlich. Viele Versorgungswerke haben bereits ihren Rechnungszins gesenkt. Andere gehen noch weiter und stellen ihre Rechnungsprinzipien um. Der zentrale Begriff dabei ist das offene Deckungsplanverfahren. Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein hat im Jahr 2014 bereits seinen Rechnungszins gesenkt. Nun plant es als nächsten Schritt ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018.

Bei der Kammerversammlung am 8. März steht eine solche Satzungsänderung auf der Tagesordnung. In einem Statement erklärt das Versorgungswerk dazu, es stelle sein Leistungskonzept „auf eine krisensichere und nachhaltige Basis“. Dazu gehöre eine langfristige Finanzierungsmethode, die heutigen und künftigen Anforderungen in besonderem Maße entspreche.

Drei Töpfe für die Rente

Entgegen anders lautenden Gerüchten soll die neue Rechnungsweise nur für neue Beiträge ab 2018 gelten. Der Geschäftsführer des Versorgungswerkes, Stephan Janko, stellte gegenüber DAZ.online klar, dass in Zukunft drei getrennte Vermögen verwaltet werden sollen: zwei nach der herkömmlichen Rechnung mit Rechnungszinsen von 4 bzw. 2,5 Prozent und eines für die ab 2018 eingezahlten Beiträge nach dem neuen Verfahren. Die Regelungen zur Umstellung für die bisherigen Mitglieder würden daher nur solche Beiträge betreffen, die diese ab 2018 leisten werden. Für die vorher eingezahlten Beiträge sollen dagegen die alten Rechnungsregeln bestehen bleiben.

Versorgungswerke senkten bereits ihren Rechnungszins 

Bisher lassen sich die zu erwartenden Renten aus den eingezahlten Beiträgen und dem festgelegten Rechnungszins recht gut berechnen. Beim neuen Verfahren hängt die Rente dagegen zusätzlich von den Erträgen des Versorgungswerks und dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Als weitere Einflussgröße könnte zusätzlich der Zugang neuer Mitglieder hinzukommen, doch dies sieht Janko derzeit nur als Option für Krisenzeiten.

Das neue Verfahren soll mehr Möglichkeiten bei risikoreicheren Anlagen bieten, die langfristig mehr Ertrag versprechen, aber kurzfristig im Wert mehr schwanken. Um diese Schwankungen auszugleichen, können bei dem neuen Verfahren auch Teile der gerade eingehenden Beiträge in die jeweiligen Rentenzahlungen fließen. So werden Elemente der Umlagefinanzierung in das System eingeführt. Die beschriebenen Argumente gelten allgemein als die entscheidenden Vorteile des offenen Deckungsplanverfahrens. Doch Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Prinzips der Kapitaldeckung, das die Grundidee der Versorgungswerke und den fundamentalen Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung bildet. Außerdem werden die Anlagemöglichkeiten ohnehin durch die strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften begrenzt.

Für die Mitglieder wird eine andere Änderung allerdings viel mehr sichtbar: Die Berechnung der Renten verändert sich grundlegend. Anstelle von Geldbeträgen werden Rentenpunkte gesammelt, deren Wert von mehreren Einflussgrößen abhängt. Zunächst wird ein Beitragsquotient ermittelt, der das Verhältnis des gezahlten Beitrags zum Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversicherung darstellt. Der aus den Monatsbeiträgen ermittelte Beitragsquotient für ein Jahr wird jeweils mit einem altersabhängigen Multiplikator gewichtet.

Darin sieht Janko die wesentliche Modifizierung gegenüber anderen Varianten des offenen Deckungsplanverfahrens. Hier liegt auch ein Unterschied zum Verfahren, das die Bayerische Versorgungskammer Anfang 2015 eingeführt hat.  

Übergangsregel für rentennahe Jahrgänge

Das Zwischenergebnis wird wiederum mit einem sogenannten Rentenanpassungsbetrag multipliziert, der aus den Jahresabschlüssen des Versorgungswerks abgeleitet wird. So geht der Erfolg der Kapitalanlagen in die Rechnung ein. Kritiker argumentieren, dass die Abhängigkeit vom Anlageerfolg hier zum regelmäßigen Teil des Systems wird. Dagegen ist eine Änderung des Rechnungszinses stets eine Grundsatzentscheidung der Kammerversammlung aufgrund besonderer Umstände.  

Übergangsregel

Außerdem plant das Versorgungswerk eine Übergangsregel für rentennahe Jahrgänge. Für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1956 sollen auch die Beiträge ab 2018 weiterhin nach den alten Regeln behandelt werden. Für die Geburtsjahrgänge von 1957 bis 1960 sollen die Unterschiede bei den künftigen Beiträgen teilweise ausgeglichen werden. Doch Janko sieht auch Vorteile für jüngere Mitglieder, die von der Senkung des Rechnungszinses im Jahr 2014 besonders betroffen sind. Diese hätten künftig sogar höhere Renten zu erwarten, weil der Generationenfaktor bei der neuen Rechnung wegfallen.

Pro und Contra

Mitglieder der Kammerversammlung sollen erstmals in dieser und in der vorigen Woche über die geplante Satzungsänderung informiert worden sein. Beobachter aus diesem Kreis zeigten sich daraufhin überrascht, dass so schnell eine so weit reichende Änderung beschlossen werden soll. Bei der vorigen Kammerversammlung habe es nur einen kleinen Hinweis dazu gegeben.

Während das Versorgungswerk selbst auf die gute Kalkulierbarkeit des neuen Verfahrens verweist, bemängeln Kritiker, dass die künftigen Renten wegen der Abhängigkeit vom Anlageerfolg weniger gut planbar seien. Dagegen kann argumentiert werden, dass auch eine Rechnung mit einem festen Zins täuscht, wenn die geplanten Erträge nicht zu realisieren sind und der Rechnungszins gesenkt werden muss. Letztlich kann niemand die Entwicklung der Kapitalmärkte vorhersehen. Doch das Versorgungswerk erwartet von dem neuen Verfahren einen besseren Ausgleich zwischen Beiträgen und Leistungen bei volatilen Kapitalmärkten.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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