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Unternehmen Umzug – aus der Offizin in die Offizin

15.02.2017, 11:07 Uhr

Die neue Betriebsstätte muss allen Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung genügen – und natürlich entsprechend vor der Eröffnung vom Amtsapotheker abgenommen sein. (Foto: .stock / Fotolia)

Die neue Betriebsstätte muss allen Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung genügen – und natürlich entsprechend vor der Eröffnung vom Amtsapotheker abgenommen sein. (Foto: .stock / Fotolia)


Umzugsbedingte Schließung muss beantragt werden

Häufiger aber ist letzteres ein Fall für die Angestellten der Apotheke. Wie etwa in der Stiftsapotheke im nordrhein-westfälischen Freckenhorst bei Warendorf, die Ende des vergangenen Jahres umzog, wo die PTAs bereits eine Woche vor dem Umzug den Kommissionierer mit Arzneimitteln beschickten, wie deren Inhaber Ralf Eversmeyer den Westfälischen Nachrichten erzählte. 

Auch behördlich gilt es einiges zu beachten. Selbstverständlich ist, dass die neue Offizin allen Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung genügen und natürlich entsprechend vor der Eröffnung vom Amtsapotheker abgenommen sein muss. Eine Frage der guten Terminkoordination – soll es einen geregelten Übergang von der alten zur neuen Offizin geben. Am Beispiel der Stiftsapotheke wird deutlich, dass das funktionieren kann. Am letzten Tag habe man noch Wannen mit Medikamenten vom alten zum neuen Standort transportiert. In der alten Apotheke habe der Verkauf und Beratung bis zum letzten Tag weitergehen können, während in der neuen bereits Arzneimittel, Akten, Bücher und Einrichtung eingeräumt wurden, erzählte der Apothekeninhaber der Zeitung.

Einfacher ist es sicherlich, für den Umzug ein oder mehrere Tage zu schließen. Allerdings ist das unter Umständen nicht nur mit Umsatzeinbußen verbunden, sondern muss auch bei der zuständigen Apothekerkammer beantragt und genehmigt werden.

Übergang des Telefonanschlusses planen

Auch wann welche Arzneimittel dann wohin vom Großhändler geliefert werden sollen, muss im Voraus geplant werden. Ebenso wie der fristgerechte Übergang des Internet- und Telefonanschlusses. Dass es daran allerdings selbst bei guter Planung hapern kann, zeigt ebenfalls das Beispiel aus Freckenhorst. Dort musste man sich beim benachbarten Arzt mit dem Internetanschluss aushelfen lassen, erklärte der Apotheker. 

Und auch beim Apothekenumzug gilt wohl die Alltags-Erfahrung: Ein Umzugskarton bleibt letztlich immer unausgepackt.



Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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