Kooperationsgipfel 2017

Apothekenkooperationen fürchten den Preiswettbewerb

München - 15.02.2017, 16:15 Uhr

Für das Rx-Versandverbot: Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK, sagte auf dem Kooperationsgipfel 2017, dass die Arzneimittelpreisverordnung unbedingt erhalten werden müsse. (Foto: diz)

Für das Rx-Versandverbot: Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK, sagte auf dem Kooperationsgipfel 2017, dass die Arzneimittelpreisverordnung unbedingt erhalten werden müsse. (Foto: diz)


Auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen kämpft für den Erhalt der Arzneimittelpreisverordnung und für ein Rx-Versandverbot. Für Stefan Hartmann, dem Vorsitzenden des BVDAK, steht fest: „Einen Preiswettbewerb können wir nicht gewinnen.“

Auf dem vom Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) veranstalteten 9. Kooperationsgipfel in München machte Hartmann vor über 400 Teilnehmern deutlich: „Die Arzneimittelpreisverordnung muss aufrecht erhalten bleiben! Sie ist eine wesentliche Säule der Arzneimittelversorgung.“ Das EuGH-Urteil könnte massive Auswirkungen auf den Markt haben, ist Hartmann überzeugt. Käme eine Höchstpreisverordnung bei Rx-Arzneimitteln, wäre dies für viele Apotheken nicht auszuhalten. Allein ein Rabatt von zwei Euro auf Rx-Arzneimittel könne in einer Apotheke zu einem Betriebsergebnis führen, das bei Null liege.

Hartmann ist überzeugt, dass die Apotheken die Herausforderung aufnehmen und kämpfen. Der BVDAK empfehle, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, sich weiter zu vernetzen, auch kooperationsübergreifend, und Veränderungen als Chance zu betrachten.

Kritik an der Standesvertretung

Sein Fazit: Wenn die einheitliche Arzneimittelpreisverordnung für Versandapotheken und stationäre Apotheken nicht gehalten werden, wird die „Konsolidierung“ an Fahrt aufnehmen. „Da die Standesvertretung keine gewinnbringende Rx-Vergütung durchsetzt“, so der BVDAK-Chef, „wollen die Apotheker wenigstens die Hoheit über effiziente Prozesse und die Einkaufskosten steuern können. Das bieten ihnen die Kooperationen.“

Wo bleibt der Filialapothekerverband?

Hartmann ist auch davon überzeugt, dass sich der Apothekenmarkt immer schneller differenziert. Nach seiner Einschätzung bekommen Betriebsgröße und Betriebswirtschaft einen anderen Stellenwert. Heute gebe es nur noch knapp 13.000 Apotheken ohne Filialen, rund 7000 Apotheken haben eine, zwei oder drei Filialen. Insgesamt gibt es rund 4400 Apotheken, die als Filiale geführt werden. Vor diesem Hintergrund wiederholte er seine Forderung: „Es fehlt ein Bundesverband der Filialapotheker.“

Was die Bindung der Apotheken an ihre Kooperation betrifft, so sind die Bindungsgrade vieler Kooperationsapotheker „zurzeit noch eher Ausdruck einer geplanten Verlobung als einer dauerhaften ernsten Beziehung“.



Peter Ditzel (diz), Apotheker
Herausgeber DAZ / AZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

BVDAK fordert auf dem Kooperationsgipfel ein Rx-Versandverbot – Zahl der Apotheken in Kooperationen wächst nicht mehr

Kooperationen fürchten die EuGH-Folgen

Bericht vom 9. Kooperationsgipfel des BVDAK

„Eine Höchstpreisverordnung halten wir nicht aus“

Bericht vom Kooperationsgipfel des BVDAK

Wie sich der Apothekenmarkt verändern wird

Bericht vom 6. Kooperationsgipfel der Apotheken

„Es fehlen zukunftsfähige Modelle“

Wie sich der Markt der Kooperationen entwickelt hat

Rezept für die Zukunftssicherung

Bericht vom Kooperationsgipfel des BVDAK

87 Prozent sind drin

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.