Spezial-Versandapotheken

Mutter bittet Bundestagsabgeordnete um Erhalt des Rx-Versandes

Berlin - 13.02.2017, 17:00 Uhr

Die Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes hat an alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses geschrieben. (Foto: dpa)

Die Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes hat an alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses geschrieben. (Foto: dpa)


Einer der Gründe, warum die SPD-Bundestagsfraktion das Rx-Versandverbot nicht mitbeschließen will, sind die sogenannten Spezialversender, die zumeist Arzneimittel gegen seltene Krankheiten herstellen und versenden. In einem Brief an alle Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Bundestages bittet die Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes nun darum, den Rx-Versandhandel nicht zu verbieten.

Kritiker des von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplanten Rx-Versandverbotes führen immer wieder an, dass man nicht auf die Versorgung durch sogenannte Spezialversender verzichten könne, die Patienten mit (seltenen) Krankheiten im gesamten Bundesgebiet beliefern. Insbesondere die bei der SPD-Fraktion für das Thema Apotheken zuständige Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar hatte in den vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig das Überleben der sogenannten Spezialversender aus ihrer Sicht ist.

In einer Bundestagsrede sagte Dittmar erst kürzlich: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Versandhandelsverbot insbesondere die Versorgung für seltene Erkrankungen erschweren würde, da in diesen Bereichen oft Fertigarzneimittel vom Markt genommen werden. Derzeit wird die Versorgung mit speziellen Rezepturen und Arzneimitteln zu großen Teilen über einige wenige hochspezialisierte deutsche Versandapotheken sichergestellt.“

In der gleichen Rede führte Dittmar als Beispiel Patienten an, die unter der seltenen Krankheit Spina bifida leiden. Zur Erklärung: Patienten mit Spina bifida leiden an einer angeborenen Fehlbildung des Rückens. In vielen Fällen sind die Patienten durch die Fehlbildung querschnittsgelähmt und haben somit keine Kontrolle über ihre Blasenfunktion. Die SPD-Politikerin Dittmar sagte dazu im Bundestag: „Solche Patienten werden von wenigen deutschen Versandapotheken mit Oxybutynin-Instillationsspritzen versorgt. Wie wollen Sie diesen Patienten erklären, dass sie ihre Spritzen, die sie für Teilhabe benötigen, künftig nicht mehr wie gewohnt über den Versandhandel erhalten können, sondern die Versorgung - in welcher Form auch immer - aufwändiger und bürokratischer wird?“

Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes schreibt an Bundestag

Am heutigen Montag haben alle 37 Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag nun ein Schreiben erhalten, das sich genau um dieses Thema dreht. Der Brief, der DAZ.online in einer anonymisierten Form vorliegt, stammt von einer Mutter eines Kindes, das an Spina bifida leidet. Die Mutter erklärt den Politikern: „Heute wende ich mich als Mutter eines mit Spina bifida (inkomplette Querschnittslähmung) geborenen Kindes an Sie. Mein Sohn benötigt das Medikament Oxybutinin zum Instillieren direkt in die Blase. Da er Anticholinergika in Tablettenform nicht verträgt, stellt ihm schon seit Jahren unser Urologe in Baden-Württemberg dafür ein Rezept aus. Von dort schicken wir es direkt zu unserer Versandapotheke. Diese stellt eine speziell auf seine Bedürfnisse ausgerichtete, rezeptpflichtige Rezeptur in einem Instillier-Set her und schickt es uns auf dem Postweg zu. Eines der wenigen Dinge, die für uns schnell und unbürokratisch gehen. Oxybutinin hält ungekühlt 3 Monate, gekühlt, wenn aseptisch hergestellt, 4 Wochen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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19 Kommentare

Patientenwohl vor Apotherwohl

von Katharina Kagermeier am 23.02.2017 um 9:24 Uhr

Hat jemand schon einmal an die Patienten gedacht? Viele von ihnen sitzen im Rollstuhl oder sind stark gehbehindert. Ein Versand von Medikamenten ist im Alltag eine enorme Erleichterung, weil sie einfach nicht so leicht eine Monatsration aus einer weit entfernten Apotheke nach Hause transportieren können. Katheter kommen schließlich auch per Post. Ich denke an die öffentlichen Verkehrsmittel in ländlichen Regionen. Viele Patienten würden gerne von Apotheken vor Ort versorgt werden, aber das stellt sich als sehr schwierig heraus. Schon für das orale Oxy für einen Säugling musste ich in einer Stadt wie Regensburg 5 Apotheken abklappern. Die Instillationslösung wollte keiner herstellen. Die Aufwand sei zu groß, um die Hygienevorschriften einhalten zu können. In diesem Bereich ist aber Hygiene sehr wichtig. Die Patienten nehmen das Madikament ein Leben lang und Keimfreiheit ist enorm wichtig. Es wäre für uns alle gut, wenn es flächendeckend Anbieter auch mit einem entsprechendem Fachwissen gäbe. Aber man kann den Patienten dafür nicht die Schuld geben. Außerdem finde ich es ziemlich dreist, wenn man Patienten vorwirft, dass sie erst so spät einen Brief schreiben. Sind sie denn rechtzeitig über die Problematik informiert worden? Wir zumindest nicht Hat der Bundestag den ASBH im Vorfeld um eine Stellungnahme gebten oder haben nur Apotheker mit Apotheker diskutiert?
Ich finde, dass man eine Lösung für die Versorgung finden muss, die qualitativ gleichwertig ist. Dann ist es den Patienten bestimmt egal, ob ihr Medikament vor Ort oder in großer Entfernung hergestellt wird. Aber erst verbieten und dann nachdenken halte ich für eine schlechte Idee.

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Versand von Spezialrezepturen

von Markus Junker am 16.02.2017 um 9:47 Uhr

Spezialrezepturen könnte man ohne weiteres vom Versandverbot ausnehmen. In diesem Oxybutyninfall werden mehrere Probleme miteinander vermischt. Diese Spezialrezepturen werden meist nicht über den Onlinehandel bestellt und versendet, sondern über mehrere beteiligte Apotheken und den versorgenden Großhandel ohne weitere Kosten, sozusagen als Service, ausgeliefert. Das hat mit dem Versandhandel im landläufigen Sinn wenig zu tun. Ein paar weniger Krokodilstränen täten mal gut.
Überdies habe ich mal einer Versandapotheke ausgeholfen, indem ich deren Patienten im Notfall übernommen habe, weil die es in der Schnelle nicht konnte. Ganz im Sinne des Patienten.

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Versand Spezialrezepturen

von Uwe Hansmann am 15.02.2017 um 8:20 Uhr

Es sollte m Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens möglich sein - bei Onkologika geht es gem.§129 Abs.5 Satz 3 SGB V ja auch - für diese Rezepturen eine entsprechende Regelung zu finden. Alle Beteiligten müssen nur wollen - liebe SPD!

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..... Apotheke

von Helge Killinger am 14.02.2017 um 12:02 Uhr

So wie ich den Artikel lese, handelt es sich wohl um das Oxybutynin-Instillationsset der .....-Apotheke in Hamburg. Hierzu für den hier mitlesenden betroffenen Sohn folgender Tatsachenbericht:
Bis zum November 2011 versorgten wir über mehrere Monate einen Patienten mit den genannten Set auf Kassenrezept bei der DAK. Im November 2011 retaxierte dann die DAK die Verordnung in Höhe von 928,-€ mit der Begründung der fehlenden Zulassung für das Set. Das Set war in der Lauer-Taxe als verschreibungspflichtiges AM gekennzeichnet und für die Apotheke somit erstmal abgabefähig.
Von dieser Vollabsetzung waren mehrere Apotheken betroffen, die sich in einem Musterprozeßverfahren zusammenschloßen. Der Musterprozeß wurde zurückgestellt bis das sogenannte "Hamburger-Verfahren" in gleicher Sache abgeschloßen sei. Dies war im Jahr 2013.
Seitdem ist dieses Set nur über diese Hamburger Apotheke zu bekommen.
Der Versandhandel kann für dieses Medikament nicht die Lösung sein, da er nicht das eigentliche Problem löst.
Der Versandhandel kaschiert nur das Problem in einer, meiner Meinung nach, rechtlich nicht einwandfreien Art und Weise.

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SPD

von Christian Giese am 14.02.2017 um 9:40 Uhr

Liebe SPD,
wohl kaum zu übersehen ist, dass in kürzester Zeit eines Hilferufes die apothekerliche Gemeinwohlverpflichtung vormals stiller Helfer steht!
Danke an Dr. Schweikert-Wehner, Danke an Herrn Weigand, Danke all an die anderen Ungenannten.
Noch stimmen die Strukturen und helfen.
Seien Sie sich doch bewusst, dass Versandhandel nicht ein Versorgungs-, sondern immer ein Preisunterlaufungssystem ist. Und fragen Sie sich dann, ob unter den dann von Ihnen neu gewünschten finanziell schmallippigeren Strukturen noch spontane Hilfe möglich sein wird?

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AW: SPD

von Michael Weigand am 14.02.2017 um 10:04 Uhr

ist zwar nett das Dankeschön, aber Kapseln laufen unter Kontrahierungszwang...das stellen ja Stand heute noch alle nach Bedarf her. Der Punkt ist ja, dass es bald nicht mehr so sein wird und das liegt dann auch in der Verantwortung der Briefschreiberin, die bewußt oder unbewußt die Steigbügelhalterin für docmorris und dann später wahrscheinlich auch Amazon oder andere sein werden. Da ist genug Risikokaptial vorhanden, um auch die Spezialversender kaputtzumachen.
Ich möchte betonen (falls Presse oder Politik mitlesen), dass solche Rezepturen, Notdienste, Beratung auch ohne Verkauf,...heute noch gelebter Alltag in Wohnortnähe sind. Ohne das Versandverbot (und es gibt keine Alternative seitens der SPD (die Kassen werden Selektivverträge abschließen (und sei es über die Beiträge/Gebühren)) wird es das zu großen Teilen und nicht mehr zu dem Preis bezahlt werden. Da die Kassen nicht mehr zahlen werden, wird der Patient in Notlage (z.B. wegen einer Spezialrezeptur) den Aufpreis zahlen müssen. Das nennt man dann Manchesterkapitalismus...
Und an die betroffene Familie: "Die Linke" hat erkannt, dass die SPD hier reine Konzernpolitik betreibt (unbewußt?)...eigentlich bezeichnend, da wir wohl kaum als Klientel dieser Partei (die Linke) gesehen werden. Einen besseren Leumund könnten wir gar nicht finden

einfache Lösung

von Tilmann Schöll am 14.02.2017 um 8:24 Uhr

einfachste Lösung: Krankenhaus-Apotheken liefern Spezialrezepturen (wie Zytostatika-Infusionen) an niedergelassene Kollegen und schon sieht die Welt wieder schön aus!

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Bosbach-Test für SPD im Gesundheitskasinoausschuss ...

von Christian Timme am 13.02.2017 um 23:12 Uhr

NEU NEU NEU SoziPokerDeutschland. SPD & Versender mischen die Karten neu. Showtime im Gesundheitsausschuss. Emotionen versus Fakten. Kristallkugel, Tempo-Taschentücher, Karten und Würfel versus Verstand jetzt neu im Gesundheitskasino. Zocken bis der Arzt kommt ...

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Wegstrecke

von betroffen am 13.02.2017 um 20:43 Uhr

Hey, ich bin der betroffene Sohn und muss mich hier einfach mal zu Wort melden. (Kommentare, mich als fake zu bezeichnen verbitte ich mir)

Wir beziehen das Medikament zzt. aus einer Apotheke bei Hamburg. Wir haben vorher ausnahmslos alle Apotheken im Umkreis von 50km angefragt, ob sie uns dieses Medikament herstellen könnten (anzumerken sei, dass wir mit mehreren Unikliniken und einer BG Unfallklinik mehr als gut versorgt sein sollten).
Die Realität sieht jedoch leider anders aus. Keiner der von uns angefragten Apotheken konnte uns das Medikament herstellen.

@Dr. Schweikert-Wehner: Könnte man mit ihnen per Mail in Verbindung treten? Das wäre sehr hilfreich.

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AW: Wegstrecke

von Michael Weigand am 14.02.2017 um 8:32 Uhr

Das Problem am Brief Ihrer Mutter ist, dass Sie und auch Ihre Mutter denken, damit Strukturen zu erhalten Das Gegenteil wird der Fall sein. Ich kenne zwar die Sie versorgende Apotheke (Versender) nicht. Seien Sie versichert, dass die Mehrzahl der Versender und gerade die Big Player, die die deutschen Versorgungsstrukturen zerstören werden (auch vielleicht Ihre Versorgungsapotheke) gar keine Rezepturen herstellt. Wir stellen regelmäßig Kapseln für Kleinkinder her. Wenn wir nicht mehr da sind bzw. wenn die Gesetze sich in die falsche Richtung ändern, werden diese Kapseln nicht mehr hergestellt.
In Ihrem Fall kann man auch im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahren sehr einfach Lösungen finden. Die gleiche Problematik findet sich auch bei onkologischen Rezepturen. Da wird auch jeder versorgt. Da Sie ja anscheinend zu einem speziellen Arzt fahren (anderes Bundesand), verwundert es aber doch sehr, dass es keine Apotheke im Umfeld dieses Arztes gibt, die diese Rezeptur herstellt. Dies ist der Punkt, wo sich mir dann doch Fragen stellen. Kann es sein, dass die Arztpraxis und die Hamburger Apotheke da eine etwas enge Kooperation fahren. Wenn wir so einen Arzt in der Umgebung hätten, würden wir diese Rezeptur sicherlich herstellen.
Auch wenn Sie es aus Ihrer Sicht nicht verstehen können, seien Sie versichert, dass das EuGH Urteil eine schlechtere Versorgung in Deutschland zur Folge haben wird, wenn das Versandverbot nicht kommt. Der Versand ist nicht die Lösung Ihres Problems. Die von Ihnen genannte Apotheke wird nicht vom Versand von Spezialrezepturen leben können (oder rechnet die Apotheke nicht nach Taxe ab). WEnn es also nur eine Apotheke gibt, dann stellt sich die Frage, was Sie machen werden, wenn diese Apotheke aufgrund des Preisdrucks von Amazon (und die werden dann auch kommen), schließen muss.
Das heutige Apothekensystem ist darauf ausgelegt, dass Sie eben nicht von einer Apotheke abhängig sein sollen. Wenn das Verbot nicht kommt, kann das anders werden.
Um auf den Fall eines unserer Herzkranken Kinder zurück zu kommen. Wenn die Schleusen geöffnet werden (und der EugH hat dies gemacht) und die SPD sich durchsetzt, werden auch Preisdeckel und Kontrahierungszwang durch das EugH fallen (gleiches Recht für alle!). Dies wird zur Folge haben, dass Patienten, die für ihre Kinder solche Kapseln brauchen, dann durchaus dreistellig aufzahlen dürfen.
Ich verstehe Ihre Sorge um eine ausreichende Versorgung, kann aber nicht verstehen, warum keine Apotheke zumindest im Umfeld der Sie betreuenden Arztpraxis Ihnen helfen kann. Vielleicht auch ein Verschulden der Arztpraxis (sich eben keine Partnerapotheke vor Ort zu besorgen)

AW: Wegstrecke nach RHPF

von Dr. Schweikert-Wehner am 14.02.2017 um 8:49 Uhr

Hier meine Kontaktdaten:
info@apotheke-mechernich.de

Brief

von frank ebert am 13.02.2017 um 18:42 Uhr

Mir tut die Mutter sehr leid. Aber ihr Brief ist Schwachsinn.

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p.p.s.

von Michael Weigand am 13.02.2017 um 17:55 Uhr

...der Brief dieser Mutter passt ins Gesamtbild von der Maschinerie von docmorris....

Argumente, die für die Vor-Ort-Apotheken sprechen, werden als die eigenen verkauft.

Eigentlich eine Schande, was durch den Brief erreicht werden soll. Das Argument der Apotheker, dass eben die Versender keine Rezepturen herstellen wird durch eine absolute Ausnahme angeblich ein Argument für den Versandhandel. Wenn einem das Kind und dessen Schicksal nicht so leid tun würde, würde man gerne der Mutter ob der eigenen beschränkten Sicht der Dinge antworten. Wir die Vor-Ort-Apotheken machen die Individualrezepturen und nicht der Versandhandel und das ist Fakt. Fakt ist auch, dass docmorris und ja auch diese Mutter dabei sind diese Versorgung flächendeckend zu zerstören. Es wird so getan, als ob das Kind nach dem Verbot nicht mehr versorgt werden würde. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn das Verbot nicht kommt werden ein vielfaches an anderen Patienten nicht mehr versorgt werden....

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Wo ist das Problem

von Brigitte Hillner am 13.02.2017 um 17:55 Uhr

Es muß nur in den Gesetztestext, daß Spezialrezpturen oder Sonderanfertigungen selbstverständlich weiterhin versendet werden dürfen. Fertig, Problem gelöst.

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AW: §11 Abs. 3 ApoG

von Holger Hennig am 14.02.2017 um 8:19 Uhr

Es ist eine ziemlich alte Forderung der Krankenhauaapotheker, dass die in §11 Abs. 3 ApoG derzeit nur für applikationsfertig zubereitete Zytostatika geltende Ausnahme auf alle aseptisch herzustellenden Rezepturen erweitert werden sollte. Das würde dann jeder Apotheke ermöglichen, eine andere Apotheke (auch eine Krankenhausapotheke, die solche Rezepturen im Allgemeinen herstellen können) mit der Produktion zu beauftragen und den Patienten vor Ort zu versorgen.

Oberfaul 2.0

von Michael Weigand am 13.02.2017 um 17:32 Uhr

Ich gehe ja davon aus, dass die Mutter mit Kind auch bei dem Arzt vorstellig wird und nicht einfach auf Anruf die Praxis die Rezepte an die Apotheke schickt ("von dort aus?").
Und es gibt auf der Strecke Baden Würtemberg keine Apotheke die das herstellen würde (Krankenhausversorgende Apotheken???).

Nebenbei zu dem Argument von Frau Dittmar (die cih eigentlich sehr schätze). Es hört sich sehr nach Bestellung auf Zuruf an. Die Mutter versucht verständlicherweise die Wege für sich so kurz wie möglich zu halten. Der bürokratische Aufwand ist aber mehr als einfach zu organisieren und für die Mutter hatl damit verbunden, dass sie eine Vor-Ort-Apotheke aufsuchen muss. Aber auch dies scheint ihr zu viel zu sein. Tja, dann müssen halt 10.000 deutsche Angestellte im Apothekenbereich arbeitslos werden wegen dieser durchaus schweren Famileintragödien. Schön nur, dass es dann insgesamt weniger individuelle Rezepturen geben wird, da Docmorris das nicht macht und die Vor-Ort-Apotheke dann nicht mehr da ist.

Nebenbei ist es oberfaul, den Brief kurz vor der Entscheidung einzureichen, um keine Antwortmöglichkeit mehr zu geben. Das Kind wird in Zukunft weiter mit dem Medikament versorgt werden auch mit Versandverbot. Der Weg geht halt dann über die öffentliche Apotheke. Dieses Prozedere wird aber billiger sein als jeder Vorschlag der SPD

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falsches Argument...

von Michael Weigand am 13.02.2017 um 17:14 Uhr

1.....wie machen es denn die 21 anderen Länder in Europa mit Versandverbot...
2. Wir haben in diesem Monat für ein Kind mit Herzfehler einige hundert Kapseln hergestellt. Ohne das Versandverbot können wir nach dem EUGH dieses Draufzahlgeschäft nicht mehr gewährleisten. Ich bitte folglich alle Bundestagsabgeordneten, dem Verbot zuzustimmen, um dem herzkranken Kind das Überleben zu gewährleisten.
3. Für solche Spezialfälle könnte es Regelungen wie bei der Zytostattika-Herstellung geben. Die Ausnahme hebt nicht die Regel auf, sondern bleibt einfach die Ausnahme.
4. 99,9 % des Versandhandels betrifft nicht diese Fälle. Will die Mutter, dass andere Eltern mehrere Stunden im Notdienst unterwegs sind, weil das Verbot nicht kommt?

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Oberfaul

von Dr Schweikert-Wehner am 13.02.2017 um 17:12 Uhr

Ich glaube ja auch an den Osterhasen, denn nur der kann die gefärbten Eier bringen. Unsere Apotheke mit Sterillabor liegt an der nördlichen Grenze zu Rheinland-Pfalz. Wir können die Versorgung auch ohne Versandhandel gerne übernehmen. Ich kenne auch noch andere Apotheken im Rheinland die das können.

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AW: Oberfaul

von Florian Becker am 14.02.2017 um 10:50 Uhr

Wäre schön, wenn sich besagte Mutter oder gerne auch der Sohn hier äußern würden, dass es offensichtlich ein Missverständnis war, dass nur Versandapotheken sie versorgen können..

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