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Spezial-Versandapotheken
Mutter bittet Bundestagsabgeordnete um Erhalt des Rx-Versandes
Einer der Gründe, warum die SPD-Bundestagsfraktion das Rx-Versandverbot nicht mitbeschließen will, sind die sogenannten Spezialversender, die zumeist Arzneimittel gegen seltene Krankheiten herstellen und versenden. In einem Brief an alle Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Bundestages bittet die Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes nun darum, den Rx-Versandhandel nicht zu verbieten.
Kritiker des von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplanten Rx-Versandverbotes führen immer wieder an, dass man nicht auf die Versorgung durch sogenannte Spezialversender verzichten könne, die Patienten mit (seltenen) Krankheiten im gesamten Bundesgebiet beliefern. Insbesondere die bei der SPD-Fraktion für das Thema Apotheken zuständige Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar hatte in den vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig das Überleben der sogenannten Spezialversender aus ihrer Sicht ist.
In einer Bundestagsrede sagte Dittmar erst kürzlich: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Versandhandelsverbot insbesondere die Versorgung für seltene Erkrankungen erschweren würde, da in diesen Bereichen oft Fertigarzneimittel vom Markt genommen werden. Derzeit wird die Versorgung mit speziellen Rezepturen und Arzneimitteln zu großen Teilen über einige wenige hochspezialisierte deutsche Versandapotheken sichergestellt.“
In der gleichen Rede führte Dittmar als Beispiel Patienten an, die unter der seltenen Krankheit Spina bifida leiden. Zur Erklärung: Patienten mit Spina bifida leiden an einer angeborenen Fehlbildung des Rückens. In vielen Fällen sind die Patienten durch die Fehlbildung querschnittsgelähmt und haben somit keine Kontrolle über ihre Blasenfunktion. Die SPD-Politikerin Dittmar sagte dazu im Bundestag: „Solche Patienten werden von wenigen deutschen Versandapotheken mit Oxybutynin-Instillationsspritzen versorgt. Wie wollen Sie diesen Patienten erklären, dass sie ihre Spritzen, die sie für Teilhabe benötigen, künftig nicht mehr wie gewohnt über den Versandhandel erhalten können, sondern die Versorgung - in welcher Form auch immer - aufwändiger und bürokratischer wird?“
Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes schreibt an Bundestag
Am heutigen Montag haben alle 37 Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag nun ein Schreiben erhalten, das sich genau um dieses Thema dreht. Der Brief, der DAZ.online in einer anonymisierten Form vorliegt, stammt von einer Mutter eines Kindes, das an Spina bifida leidet. Die Mutter erklärt den Politikern: „Heute wende ich mich als Mutter eines mit Spina bifida (inkomplette Querschnittslähmung) geborenen Kindes an Sie. Mein Sohn benötigt das Medikament Oxybutinin zum Instillieren direkt in die Blase. Da er Anticholinergika in Tablettenform nicht verträgt, stellt ihm schon seit Jahren unser Urologe in Baden-Württemberg dafür ein Rezept aus. Von dort schicken wir es direkt zu unserer Versandapotheke. Diese stellt eine speziell auf seine Bedürfnisse ausgerichtete, rezeptpflichtige Rezeptur in einem Instillier-Set her und schickt es uns auf dem Postweg zu. Eines der wenigen Dinge, die für uns schnell und unbürokratisch gehen. Oxybutinin hält ungekühlt 3 Monate, gekühlt, wenn aseptisch hergestellt, 4 Wochen.“
19 Kommentare
Patientenwohl vor Apotherwohl
von Katharina Kagermeier am 23.02.2017 um 9:24 Uhr
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Versand von Spezialrezepturen
von Markus Junker am 16.02.2017 um 9:47 Uhr
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Versand Spezialrezepturen
von Uwe Hansmann am 15.02.2017 um 8:20 Uhr
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..... Apotheke
von Helge Killinger am 14.02.2017 um 12:02 Uhr
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SPD
von Christian Giese am 14.02.2017 um 9:40 Uhr
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AW: SPD
von Michael Weigand am 14.02.2017 um 10:04 Uhr
einfache Lösung
von Tilmann Schöll am 14.02.2017 um 8:24 Uhr
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Bosbach-Test für SPD im Gesundheitskasinoausschuss ...
von Christian Timme am 13.02.2017 um 23:12 Uhr
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Wegstrecke
von betroffen am 13.02.2017 um 20:43 Uhr
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AW: Wegstrecke
von Michael Weigand am 14.02.2017 um 8:32 Uhr
AW: Wegstrecke nach RHPF
von Dr. Schweikert-Wehner am 14.02.2017 um 8:49 Uhr
Brief
von frank ebert am 13.02.2017 um 18:42 Uhr
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p.p.s.
von Michael Weigand am 13.02.2017 um 17:55 Uhr
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Wo ist das Problem
von Brigitte Hillner am 13.02.2017 um 17:55 Uhr
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AW: §11 Abs. 3 ApoG
von Holger Hennig am 14.02.2017 um 8:19 Uhr
Oberfaul 2.0
von Michael Weigand am 13.02.2017 um 17:32 Uhr
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falsches Argument...
von Michael Weigand am 13.02.2017 um 17:14 Uhr
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Oberfaul
von Dr Schweikert-Wehner am 13.02.2017 um 17:12 Uhr
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AW: Oberfaul
von Florian Becker am 14.02.2017 um 10:50 Uhr
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