Rx-Versandverbot

Grüne klopfen Gröhes Argumente ab

Berlin - 10.02.2017, 17:45 Uhr

Für die Grüne-Bundestagsfraktion sind die Argumente von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Versandverbot offenbar nicht überzeugend. (Foto: dpa)

Für die Grüne-Bundestagsfraktion sind die Argumente von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Versandverbot offenbar nicht überzeugend. (Foto: dpa)


Die Bundestagsfraktion der Grünen löchert die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage mit zahlreichen und detaillierten Fragen zum Rx-Versandverbot. Sie wollen wissen, worauf die gegenwärtige Begründung des Referentenentwurfs zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln fußt.

Während beim Thema Rx-Versandverbot die eine Oppositionsfraktion im Bundestag – die Linke – auf der Seite von Bundesgesundheitsminister Hermann  Gröhe (CDU) steht, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Vertriebsweg per Versand für verschreibungspflichtige Arzneimittel beibehalten.

Nun hat die Fraktion eine Kleine Anfrage zum Thema formuliert. Der Titel: „Erkenntnisstand zur Begründung des durch den Bundesminister für Gesundheit beabsichtigten Versandhandelsverbotes verschreibungspflichtiger Arzneimittel”. Darin räumen die Grünen durchaus ein, dass nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 auch ihrer Ansicht nach dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Preisbindung gegeben ist. Zeitliche Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten gingen zulasten aller Apotheken, konstatieren die Grünen. Ein umfassender Eingriff, wie das Rx-Versandverbot sei allerdings nur gerechtfertigt, „wenn es durch die Existenz des Versandhandels in der Vergangenheit zu Verwerfungen in der Arzneimittelversorgung gekommen wäre und Alternativen zur unveränderten Preisbindung, wie sie bis heute für inländische Apotheken gilt, ausdrücklich ausgeschlossen worden sind“.

Gesetzesbegründung im Fokus

Die Fraktion bezweifelt, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hierzu ausreichend Gedanken gemacht. Vielmehr glichen die im Referentenentwurf enthaltenen Argumente für das beabsichtigte Verbot jenen, die bereits erfolglos für den Erhalt der Preisbindung vor dem EuGH vorgetragen wurden, schreiben sie in ihrer Anfrage. Daher wollen sie nun mehr wissen über die genauen Gründe für das geplante Verbot. Ebenso wollen sie erfahren, ob Alternativen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken, geprüft wurden. 21 Fragen – teilweise mehrfach untergliedert – stellen die Grünen der Regierung.

Zunächst halten sie sich dabei eng an die Begründung des Referentenentwurfs, die bereits einmal vom Ministerium überarbeitet wurde. Sie fragen nach „begründeten Anhaltspunkten“ und „empirischen Erkenntnissen“ für diverse Aussagen. Etwa die, durch den Rx-Versandhandel werde die bestehende Arzneimittelversorgungsstruktur gefährdet. Oder jene, dass sich eine Verschiebung der Marktanteile hin zu ausländischen Versandapotheken negativ auf das bestehende Netz der Präsenzapotheken auswirke – insbesondere in ländlichen Regionen.

Frage nach Haltung des BMG zum Rx-Versandverbot in 2012

In einer anderen Frage wollen die Grünen wissen, wie die Arzneimittelversorgung in anderen EU-Staaten mit Rx-Versandverbot reglementiert ist. Gibt es etwa eine staatliche Bedarfsplanung und Zulassung von Apotheken, des Medikationsmanagements, der Erstattung für Apotheken, so wie der Selbstbeteiligung von Patienten? Die Bundesregierung möge die staatlichen Vorgaben und Regelungen für jedes Land einzeln auflisten, bittet die Fraktion.

Eine mehrfach untergliederte Frage befasst sich zudem mit der Haltung des BMG zum Rx-Versandverbot im Jahr 2012. Im Rahmen des 2. AMG-Änderungsgesetzes hatte der Bundesrat seinerzeit gefordert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Der Hintergrund: Die damalige schwarz-gelbe Regierung hatte geprüft, Pick-up-Stellen zu unterbinden, hielt dies aber letztlich verfassungsrechtlich nicht für möglich.

Das BMG war zu dieser Zeit in FDP-Hand, Minister war Daniel Bahr. Die Länder akzeptierten dies, sprachen sich aber als Alternative für das Versandverbot aus – was die Regierung in ihrer Gegenäußerung jedoch ablehnte. Die Begründung: Auch diesem Vorschlag stünden verfassungsrechtliche Bedenken entgegen – Stichwort Berufsfreiheit. Zudem lägen der Bundesregierung keine Hinweise vor, „dass die Arzneimittelabgabe im Wege des Versandes erhöhte Gefahren für die Arzneimittelsicherheit oder den Gesundheitsschutz von Patientinnen und Patienten  gegenüber der Arzneimittelabgabe in öffentlichen (Präsenz-)Apotheken in sich birgt“.

Arzneimittel-Mehrverbrauch und ökonomische Ziele

Da haken die Grünen jetzt nach: Wie passt dies mit dem aktuellen Referentenentwurf zusammen, der in seiner zweiten Fassung maßgeblich betont, das Rx-Versandverbot sei erforderlich, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten? Und: Wird die geänderte Einschätzung des BMG zur Sicherheit des Versandweges durch die gesamte Bundesregierung geteilt? Auf welchen konkreten neuen Erkenntnissen basiert diese hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit des Versandweges offenbar geänderte Einschätzung?

Eine weitere Frage ist, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass geringfügige Preisnachlässe Patienten veranlassen könnten, verschreibungspflichtige Arzneimittel über den ärztlich verordneten Bedarf beziehungsweise das medizinisch not wendige Maß hinaus wie Genussmittel zu konsumieren.

Nicht zuletzt wollen die Grünen auch wissen, inwieweit sich aus Sicht der Bundesregierung die Gewinnerwartungen einer inhabergeführten Apotheke von der durch eine Kapitalgesellschaft betriebenen Apotheke unterscheiden. Auch die Frage, welche ökonomischen Ziele inhabergeführte Apotheken haben, soll die Regierung beantworten.

Die Antworten der Bundesregierung werden in Kürze erwartet. Man darf gespannt sein.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Grüne wollen wissen -- eine politische Phrase??

von Heiko Barz am 11.02.2017 um 11:26 Uhr

Eine Partei, die sich eigentlich dem Artenschutz verschreibt, sollte sich doch etwas eingehender mit dem Apothekerberuf auseinandersetzen.
Darf ein Apotheker überhaupt ökonomische Ziele verfolgen? Das Wichtigste sollte doch sein, Gottes Lohn, zufriedene Angestellte und Vermieter, bereitwilliges Zahlen von Einkommen-und Gewerbesteuer, Beiträge für Apo-IH Kammer, BG, und viele andere Unwichtigkeiten bezahlen, bezahl..,beza...,und so weiter.
Und die Grünen fragen tatsächlich nach ökonomischen Zielen
Der Apotheker!?
Ich möchte nur an Fischer und Bender erinnern, dann erübrigt sich jede weitere nicht zielführende Diskussion.
So, ich mach mich jetzt auf in den Notdienst zum Wochenende! Bei der Grippelage sicher wieder ein langweiliger Tag, der die Überflüssikkeit der bürgernahen Apotheken beweist, bei Sportschau, Krimi und Co!

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Grüne nicht mehr alleine, 5% in Sichtweite ...

von Christian Timme am 10.02.2017 um 21:37 Uhr

Endlich geschafft. Trautes Zusammensein der Unterprozentigen. Seit 2005 grünt es so vor sich hin, die Sonnenblume wirkt vergilbt, ehemalige Langläufer und e-Biker schauen sich schon mal den ersten Rollator an, Abenddämmerung zieht auf. Eine letze Frage an Herrn Gröhe, der Notarzt lauert schon, der Notar ist bereits instruiert, ein letzter Sommer für die Verwelkten, endlich 9/24 ist da.

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