Ein Pharmazierat berichtet

Zwangsschließung einer Apotheke – wie kommt es dazu?

03.02.2017, 09:25 Uhr

Wann schließt die Behörde eine Apotheke zwangsweise? (Foto: dpa)

Wann schließt die Behörde eine Apotheke zwangsweise? (Foto: dpa)


Kann allein aufgrund eines fortgeschrittenen Alters eine Apotheke geschlossen werden?

Kircher ist der Meinung, dass allein aufgrund des fortgeschrittenen Alters mancher Apothekeninhaber man deren Betriebserlaubnis nicht ohne weiteres entziehen könne. So habe auch er in seinem Überwachungsbereich von 130 bis 140 Apotheken einige hochbetagte Apotheker – meist seien diese jedoch mit „jüngeren Approbierten versorgt“, dass ein reibungsloser Betrieb der Apotheke funktioniere. Denkbar sei dies vielleicht in Fällen von „Ein-Mann-Apotheken“ – gebe es da Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Approbierten, könne dies unter Umständen durchaus einen Verlust der Betriebserlaubnis und damit verbunden die Schließung der Apotheke nach sich ziehen.

Wie wird man Pharmazierat?

In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen beispielsweise sind ehrenamtlich agierende Pharmazieräte am Werk. Diese werden für eine gewisse Zeit berufen – in Bayern zunächst für zwei Jahre – und übten die überwachende Aufgabe nebenberuflich lediglich gegen eine Aufwandsentschädigung aus. In Rücksprache mit dem Ministerium und der Regierung wählt die Apothekerkammer geeignete Kandidaten für diese Aufgaben aus. In Bayern dürfen Apotheker bis zu einem Alter von 67 Jahren diese Aufgabe ausführen.

Daneben existiert auch eine Struktur mit hauptamtlichen Amtsapothekern, die in der Regel verbeamtet und bei der Aufsichtsbehörde angestellt sind.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Überfahren?

von Orhon am 04.02.2017 um 10:05 Uhr

Hoffentlich ist die ältere Kollegin von Narsisten nicht überfahren worden.
B.Orhon Löningen

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.