Ein Pharmazierat berichtet

Zwangsschließung einer Apotheke – wie kommt es dazu?

03.02.2017, 09:25 Uhr

Wann schließt die Behörde eine Apotheke zwangsweise? (Foto: dpa)

Wann schließt die Behörde eine Apotheke zwangsweise? (Foto: dpa)


Kurzfristige Schließung: Kein Approbierter in der Apotheke

Kurzzeitige Schließungen – teilweise auch nur von wenigen Stunden – veranlasst der Pharmazierat beispielsweise, wenn er im Rahmen seiner „kollegialen Visitationen“ eine Offizin betrete und es stelle sich heraus: „Keine approbierte Kraft weit und breit“. Meist sei das übrige pharmazeutische Personal in solchen Fällen in heller Aufregung, berichtet der Apotheker – und um kreative Erklärungen zur Abwesenheit des Apothekers nicht verlegen. So sei der Chef schon mal schnell für Botengänge zur Post oder beim Zahnarzt oder müsse sich nach der Scheidung um das hochfiebernde Kind kümmern. Hier warte Kircher zunächst eine gewisse Zeit, tauche der Approbierte allerdings dann nicht auf, so „bin ich dazu verpflichtet, die Schließung der Apotheke zu veranlassen“, erklärt Kircher.

Dazu berechtigt ist er selbst jedoch nicht. Zuständig für die Schließung sind die Aufsichtsbehörden. Als Pharmazierat berichtet er an die jeweilige verantwortliche Kreisverwaltungsbehörde in Bayern. Die folge jedoch in aller Regel seiner Empfehlung. 

Die Apotheke bleibt bei derartigen Vorkommnissen allerdings in der Regel nur für eine kurze Dauer zu. Trifft der Approbierte ein, „dann sperr ich wieder auf“, sagt Kircher. Von Zeit zu Zeit sei es auch schon vorgekommen, dass er selbst als Apotheker eingesprungen sei. PTA müssen Rezepte vor Abgabe der verschriebenen Arzneimittel vorzeigen – zumindest bei Privatverordnungen. „Ist kein anderer Apotheker da, dann agiere ich schon mal kurzfristig als Kollege und übernehme diese Aufgabe“. Als eine „Abwendung von Gefahr im Verzug“, beschreibt Kircher diese Aushilfstätigkeit.

Rüge und Bußgeld für Abwesenheit des Apothekers

Mit welchen Konsequenzen muss ein säumiger Apotheker in solchen Fällen rechnen? Die Schließung der Offizin ist für den Inhaber der Apotheker wirtschaftlich kein Desaster, die Apotheke nimmt meist innerhalb weniger Stunden ihren Betrieb wieder auf. Doch ganz ungeschoren kommt der Apotheker nicht davon: Es warten juristische Folgen. „Neben einer Rüge der Kammer ist ein solches Vergehen Bußgeld-bewährt“, erklärt Kircher.

Welche Szenarien sind für die längerfristige Schließungen einer Apotheke denkbar? Derartige Zustände, die dazu führten sind Wolfgang Kircher „zwar zu Ohren gekommen, Gott sei Dank musste ich persönlich in den vielen Jahren meiner Pharmazierats-Tätigkeit diese Konsequenz der Aufsichtsbehörde aber nicht vorschlagen.“ 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Überfahren?

von Orhon am 04.02.2017 um 10:05 Uhr

Hoffentlich ist die ältere Kollegin von Narsisten nicht überfahren worden.
B.Orhon Löningen

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