Rx-Boni

DocMorris wirbt im Kundenmagazin der DAK

Stuttgart - 27.01.2017, 07:00 Uhr

DocMorris sucht Neukunden – nun bei den DAK-Versicherten. (Screenshot: DAZ.online)

DocMorris sucht Neukunden – nun bei den DAK-Versicherten. (Screenshot: DAZ.online)


Mit einer Werbebeilage samt Freiumschlägen will die Versandapotheke DocMorris Versicherte der DAK für sich gewinnen – im Versichertenmagazin der Krankenkasse. Ein Sprecher der Kasse sieht auf Nachfrage keine Probleme: Es handele sich um „bezahlte Werbung, die rechtlich zulässig ist“, erklärt er.

Die niederländische Versandapotheke DocMorris wirbt mit ihrem „Rezeptbonus“ bei Mitgliedern der DAK – in der aktuellen Ausgabe des hauseigenen Kundenmagazins „fit!“. Auch mit beiliegenden Freiumschlägen setzt die Versandapotheken nach der für sie positiven Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) offenbar auf weiteres Wachstum. Kürzlich war DocMorris auch eine Kooperation mit dem Boulevardblatt „Bild“ eingegangen. Die Versandapotheke wirbt auf ihrer Homepage derzeit mit 2,50 Euro Rx-Bonus pro Packung, bis hin zu 15 Euro pro Rezept – den Lesern der Springer-Publikation winken zusätzlich 7,50 Euro Neukunden-Bonus.

Bei den Apothekern dürfte die Werbung in der DAK-Zeitschrift für Stirnrunzeln sorgen. Wenn es zur Rx-Boni-Frage kommt, führen DocMorris-Kritiker den Rahmenvertrag für die Arzneimittelpreisverordnung an, in den DocMorris sich eingeklagt hat. Dieser verbietet eigentlich Rabatte auf Rx-Medikamente. Der Arzneimittelimporteur Kohlpharma hatte sich in einer Klage jüngst darüber beschwert. 

Im DAZ.online-Interview hatte DocMorris-Strategiechef Max Müller dazu erklärt, die Vertragspartner seien für die Interpretation der Regeln zuständig. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass der EuGH „einen Punkt“ im Rahmenvertrag für europarechtswidrig erklärt habe – hiermit meinte er offensichtlich die Rx-Boni. Das sehen jedoch einige Experten wie die Kölner Juristin Dr. Sabine Wesser anders: Sie erklärte gegenüber DAZ.online, dass ausländische Versandapotheken, die aufgrund ihres Beitritts zum Rahmenvertrag an der Versorgung gesetzlicher Versicherter teilnehmen, an die entsprechenden Vorgaben gebunden sind.

DAK-Sprecher will Rx-Boni nicht bewerten

Auf Nachfrage von DAZ.online gab sich der Pressesprecher der DAK zugeknöpft. „Es ist richtig, dass DocMorris in Teilen unseres aktuellen Kundenmagazins eine bezahlte Werbung geschaltet hat“, erklärt er. Die Beilage habe 350.000 Magazinen beigelegen – das Heft erscheint zweimal jährlich in einer Auflage von 1,5 Millionen Exemplaren sowie einmal jährlich in der „Vollauflage“ von gut 4 Millionen. Es habe keine „regionale oder personenbezogene Steuerung nach Geschlecht oder Alter“ gegeben, betont der Sprecher.

Für den Beileger gelten die aktuellen Anzeigenpreise, erklärt der Pressesprecher. Laut offizieller Preisliste des Magazins bedeutet dies, dass DocMorris für die Beilage mindestens 40.000 Euro bezahlt hat.

Auf Fragen zur Auslegung des Rahmenvertrags nimmt der Pressesprecher keine Stellung, sondern erklärt nur allgemein: „Es handelt sich um eine bezahlte Werbung, die rechtlich zulässig ist. Die im Beileger genannten Boni werden von uns nicht bewertet. Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass DocMorris mit uns korrekt nach der Arzneimittelpreisverordnung abrechnet.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

ABDA

von Karl Friedrich Müller am 27.01.2017 um 9:15 Uhr

Die ABDA wird sich, wie immer, ganz ruhig verhalten. Weil sie denken, mit der Haltung Gröhes ist das Schäfchen im Trockenen.
Aber erstens dauert das noch ewig
und
zweitens ist nicht raus, ob da nicht einfach auf Zeit gespielt wird und nach der Bundestagswahl die Karten neu gemischt werden.
Die ABDA hat sich zu oft in Sicherheit gewogen und NICHTS unternommen. (Plan B) Es hat sich immer gerächt.
Ich hoffe, dass wir nicht auch hier die Gelackmeierten sind.
Ich frage hier nochmals:Werden die Klagen von Kollegen gegen die Kassen auf Einhaltung der Lieferverträge unterstützt?
Die DAK erwähnt zwar, dass diese eingehalten werden (was bleibt ihr übrig?) , fordern aber, wie andere KK zum Bruch auf.

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DAK

von Frank ebert am 27.01.2017 um 8:13 Uhr

Was sagt eigentlich unser Superanwalt Lutz Tisch dazu ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: DAK

von Heiko Barz am 29.01.2017 um 17:45 Uhr

Nichts!!
Aber das ist ja seine hochdotierten Disqualifizierung.
Mit solchen " Experten " hat unsere Pharmazie keine Zukunft.

Recht

von Karl Friedrich Müller am 27.01.2017 um 7:32 Uhr

Es handele sich um „bezahlte Werbung, die rechtlich zulässig ist“, erklärt er.
Aha.
Es gibt auch Lieferverträge. Die sind auch Recht. Aber offensichtlich selektives Recht. Bei den einen kommen sie - mit aller Konsequenz - zur Geltung, bei den anderen gelten Verträge eben nicht.
Die Krankenkassen, nicht nur die DAK, sondern beispielsweise auch die AOK BW wirbt für Versandapotheken und den Bonus, brechen die Verträge!
Damit sind Retaxierungen ohne Rechtsgrundlage. Im Grunde sind wir vertragslos, weil ein Vertrag nicht einseitig gelten kann.
Was sagen den unsere Mitarbeiter dazu, dass die KK derzeit versuchen, ihre Zukunft und ihren Arbeitsplatz zu schreddern?
Wo kann man sich eigentlich noch versichern?
Die Sendung im SWR3 gestern war auch ein einziges Fiasko. Es ist mir unbegreiflich, wie sich eine "öffentlich" "rechtliche" Anstalt dermaßen blind gegenüber den Errungenschaften der Zivilisation verhält, wie ein funktionierendes Gesundheitssystem. Bequemer als "vor Ort" geht es nicht. Wurde im Grund auch gezeigt. Trotzdem wird gnadenlos Werbung für Versandapotheken gemacht. Wegen der "Einsparungen"
Ich sage es nochmals: Der (chronisch) Kranke spart schon immens dadurch, dass ANDERE für die Kosten seiner Krankheit aufkommen. Er könnte die Kosten vermutlich alleine überhaupt nicht stemmen.
Das sollte den Dauerkranken mal klar gemacht werden. Mit dem Raffdenken, dem Egoismus geht alles vor die Hunde.
Es ist wohl keinem mehr klar, was der Versicherungsgedanke bedeutet.

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