Klientelpolitik auf Druck der Gewerkschaft?

SPD will Gröhes Eingriffe in die Selbstverwaltung stoppen

Berlin - 24.01.2017, 09:30 Uhr

Härtere Kontrollen: Das Bundesgesundheitsministerium will den GKV-Spitzenverband und die KBV unter eine strenge Rechtsaufsicht stellen – das hat die SPD nun erst einmal gestoppt. (Foto: dpa)

Härtere Kontrollen: Das Bundesgesundheitsministerium will den GKV-Spitzenverband und die KBV unter eine strenge Rechtsaufsicht stellen – das hat die SPD nun erst einmal gestoppt. (Foto: dpa)


Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken: Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz soll für alle gelten. Gesundheitsminister Gröhe hatte es als Reaktion auf die Skandale der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf den Weg gebracht. Diese und auch die Kassen lehnen das Gesetz ab. Nun soll die SPD den Prozess gestoppt haben. Für die Union „Klientelpolitik der besonderen Art“.

Die SPD hat nach einem Medienbericht das Gesetz für mehr Aufsicht und Transparenz im Gesundheitswesen, das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, im parlamentarischen Verfahren gestoppt. Wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Dienstag) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, wirft die Union der SPD deswegen Klientelpolitik vor.

„Wir brauchen mehr Transparenz und Aufsicht in der Selbstverwaltung“, sagte Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU). „Ich weiß, dass die SPD das auch so sieht. Jetzt dagegen dem Druck der Gewerkschafter nachzugeben, die vermutlich bloß verhindern wollen, dass sie ihre überhohen Nebeneinkünfte im Verwaltungsrat der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) offenlegen müssen, ist eine Klientelpolitik der besonderen Art“, sagte der CSU-Politiker.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte das Gesetz als Reaktion auf undurchsichtige Geschäfte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf den Weg gebracht. Es trifft aber alle Akteure im Gesundheitswesen: Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Ärzte und Kassen lehnen das Gesetz ab. 

SPD: „Klientelpolitik auf Druck der Gewerkschafter“

Nüßlein machte deutlich, dass eine Regelung noch für die Neuwahl des KBV-Vorstandes in den kommenden Monaten wirken soll.

Zur Erklärung: Im Gesundheitswesen unterliegen mehrere Spitzenorganisationen aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für die Versorgung einer Rechtsaufsicht. Der GKV-Spitzenverband, die KBV, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) werden allesamt vom BMG kontrolliert. Bei großen Regelverstößen kann das BMG also intervenieren und die Körperschaften – im schlimmsten Fall – sogar einer Staatsaufsicht unterstellen.

Mitte vergangener Woche hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), auf einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes erkennen lassen, dass Änderungen an dem Gesetz noch möglich seien.



Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Fehleinschätzung

von Frank ebert am 24.01.2017 um 20:00 Uhr

Oh je, jetzt komme ich mir vor wie Lutz Tisch. Vollkommende Fehleinschätzung ! Schulz wirds.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

SPD

von frank ebert am 24.01.2017 um 10:40 Uhr

Was diese fast 20 Prozent für ein Standing in der Groko hat ist unglaublich. Und wenn meine Jugendlieblingssendung auch noch Kanzlerkandidat der Spd wird, bleiben die 20 Prozent auch

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.