Gefahr der Überdosierung

Colchizin-Abgabemenge beschränken

Stuttgart - 23.01.2017, 16:45 Uhr

Das Herbstzeitlosen-Alkaloid Colchizin wird nach wie vor beim akuten Gichtanfall gegeben. In der Apotheke besteht bei der Abgabe hoher Beratungsbedarf (Foto: emer / Fotolia). 

Das Herbstzeitlosen-Alkaloid Colchizin wird nach wie vor beim akuten Gichtanfall gegeben. In der Apotheke besteht bei der Abgabe hoher Beratungsbedarf (Foto: emer / Fotolia). 


Colchizin-Tropfen sind laut AkdÄ entbehrlich

Darüber hinaus sind nach Ansicht der AKdÄ die Tropfen ohnehin generell entbehrlich. Bei Einnahme einer Flüssigkeit käme es leichter aus Versehen zu einer Überdosierung. So habe der Patient im beschriebenen Fall 50 Milliliter der Lösung zu sich genommen, was etwa einem großen Schluck entspricht. Dieselbe Dosis ist in 50 Tabletten enthalten – eine Menge, die versehentlich wohl selten eingenommen werde, mutmaßt die AkDÄ. Das Gremium ist daher der Meinung, Deutschland solle dem Beispiel anderer Länder folgen und die Menge, die auf einmal verschrieben und ausgegeben werden kann, begrenzen. Derzeit sind zwei Colchicin-Präparate auf dem deutschen Markt: einmal die bereits erwähnten Colchysat-Tropfen in Packungsgrößen à 30 und 100 Milliliter, sowie Colchicum-Dispert-Tabletten. Sie enthalten jeweils 0,5 Milligramm Colchicin. Sie werden in 20er- und 50er-Packungen vertrieben.  

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Bei der Abgabe in der Apotheke informieren

Defizite gibt es aber offensichtlich auch bei der Aufklärung. So zitiert die AKdÄ in ihrem Bericht eine Befragung von Gicht-Patienten, die mit Colchicin behandelt worden waren. Demnach wussten einige nicht ausreichend über Dosierung und Nebenwirkungen Bescheid. Vor allem die maximale Tagesdosis hätten viele nicht gekannt, heißt es. Bei der Abgabe in der Apotheke sollte unbedingt auf die richtige Dosierung hingewiesen werden. Am besten vermerkt man das Dosierschema auf der Packung, so dass es auch im Akutfall parat ist. Zudem sollten Patienten über Symptome einer Intoxikation informiert werden.

In diesem Zusammenhang weist die AKdÄ auch noch einmal darauf hin, dass bestehende Kontraindikationen, wie eingeschränkte Nierenfunktion, Lebererkrankungen und mögliche Interaktionen – insbesondere mit Inhibitoren von P-Glycoprotein oder CYP3A4 – unbedingt zu beachten sind. Auch bei den dokumentierten Vergiftungsfällen erhielten Patienten zum Teil interagierende Arzneimittel oder eine für die individuelle Nierenfunktion zu hohe Dosis. Die Frage nach anderen eingenommenen Arzneimitteln sollte bei der Abgabe in der Apotheke ohnehin nie fehlen. Colchizin ist einer der Wirkstoffe, wo sie sogar lebensrettend sein kann. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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