Neue Welle?

Besonderer Creutzfeldt-Jakob-Fall erfasst

London - 19.01.2017, 09:50 Uhr

Das Humane Prion-Protein. (Foto: molekuul.be / Fotolia)

Das Humane Prion-Protein. (Foto: molekuul.be / Fotolia)


In Deutschland keine Ausbreitungsgefahr – woanders schon

Von Bedeutung ist der Fall vor allem auch wegen des möglichen Ansteckungsrisikos. „Das Risiko einer Erkrankungsübertragung von nicht diagnostizierten vCJK-Fällen über Blut, Organspende, chirurgische Instrumente kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, erklärt Zerr. Bisher gebe es keine praktikablen Testverfahren zur allgemeinen Untersuchung von Blutspendern oder Blutspenden auf vCJK-Erreger, ergänzt Michael Beekes, Leiter der Forschungsgruppe Prionen und Prionoide am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin.

Menschen, die sich im Zeitraum zwischen 1980 und 1996 länger als sechs Monate in Großbritannien aufhielten, sind darum in Deutschland von der Blutspende ausgeschlossen. Spezielle Regelungen gibt es auch für die Säuberung von OP-Besteck und die Aufbereitung von Medizinprodukten. Mit einer vCJK-Verbreitung sei daher hierzulande auch im Zuge der neuen Ergebnisse nicht zu rechnen, sagt Walter Schulz-Schaeffer vom Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg. „Dies sieht für andere europäische Länder deutlich kritischer aus.“

Gut anderthalb tausend Patienten in Deutschland

Symptome einer Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung sind zunächst Kopfschmerzen und Gedächtnisstörungen, gefolgt von Halluzinationen, Persönlichkeitsveränderungen, Lähmungen und Demenz. Die Krankheit führt zu immer mehr Fehlern und schließlich dem völligen Versagen aller Hirnfunktionen. Im Endstadium, das lange anhalten kann, verharren Betroffene in einer Art Starre ohne Möglichkeit, noch Kontakt mit dem Umfeld aufzunehmen. 

An der klassischen, schon lange bekannten Form CJK, die in der Regel bei Patienten über 60 Jahren beobachtet wird, erkrankten nach Meldedaten des RKI seit 2001 in Deutschland 1560 Menschen. Die jährlichen Fallzahlen schwanken, in den vergangenen drei Jahren waren es jeweils zwischen rund 80 und 90 Fälle. Für CJK und vCJK besteht eine gesetzliche Meldepflicht.



dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.