Hermann Gröhe

Hilfebedarf für Pflegebedürftige ab 2017 besser erfasst

Berlin - 26.12.2016, 12:15 Uhr

Pflegereform: Demenzkranke erhielten „endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Gesundheitsminister Gröhe. (Foto: dpa)

Pflegereform: Demenzkranke erhielten „endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Gesundheitsminister Gröhe. (Foto: dpa)


„Chance, zumindest in den Pflegegrad 1 zu kommen, ist größer geworden.“

Nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit der zweiten Reformstufe eingeführt wird, bekommen Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gleichberechtigten Zugang zu Versicherungsleistungen wie Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Anträge im neuen Jahr sollten vor allem die Menschen stellen, die einen geringen Unterstützungsbedarf haben, sagte Pick. Ebenso sollten Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Einschränkungen wie Altersdepressionen, die noch keine Unterstützung bekommen, einen Antrag stellen. „Die Chance, zumindest in den Pflegegrad 1 zu kommen, ist größer geworden.“

Nach Einschätzung von Reinhard Leopold von der Bundesinteressensvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen scheint es bei Pflegekassen noch Unsicherheiten bei der Eingruppierung in die neuen Pflegegrade zu geben: So hätten Pflegebedürftige in einigen Fällen falsche Umstellungsbescheide bekommen, was erst nach entsprechendem Beschwerdeschreiben korrigiert worden sei. 



dpa / DAZ.online
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