Hermann Gröhe

Hilfebedarf für Pflegebedürftige ab 2017 besser erfasst

Berlin - 26.12.2016, 12:15 Uhr

Pflegereform: Demenzkranke erhielten „endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Gesundheitsminister Gröhe. (Foto: dpa)

Pflegereform: Demenzkranke erhielten „endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Gesundheitsminister Gröhe. (Foto: dpa)


Zum Jahreswechsel startet die wohl größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung vor 22 Jahren. 2,8 Millionen Pflegebedürftigen werden automatisch in das neue Bewertungssystem nach Pflegegraden übernommen. 

Mit der zum 1. Januar startenden Pflegereform kann laut Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Hilfebedarf für Pflegebedürftige besser erfasst werden. Demenzkranke erhielten „endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagte Gröhe. „Außerdem setzt die Hilfe künftig deutlich früher ein – etwa wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder Hilfe im Haushalt benötigt wird.“

Die 2,8 Millionen Pflegebedürftigen werden zum 1. Januar automatisch in das neue Bewertungssystem nach Pflegegraden übernommen. Dabei müssen sie nicht selbst aktiv werden und etwa einen Neuantrag stellen. Die meisten Versicherten hätten inzwischen auch ihren Überleitungsbescheid von den Pflegekassen bekommen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), Peter Pick.

Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff können mittelfristig bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten. „Insgesamt stehen für die Pflege fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung“, sagte Gröhe weiter. Finanziert wird die Leistungsausweitung über eine Erhöhung des Pflegebeitrags in zwei Schritten von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Brutto ab kommendem Jahr. 

Der Gesundheitsminister verwies darauf, dass die Unterstützung für die Pflege zu Hause deutlich ausgeweitet worden sei – etwa durch mehr Kurzzeit- und Tagespflege oder die Möglichkeit, Hilfe im Haushalt in Anspruch zu nehmen.

Pflegende Angehörige hätten jetzt einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit und auf eine bezahlte Auszeit von bis zu zehn Tagen, „wenn schnell etwas organisiert werden muss etwa nach einem Sturz“. Zudem gebe es die Möglichkeit, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen auch gemeinsam mit den Pflegebedürftigen in Anspruch zu nehmen.



dpa / DAZ.online
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