Leide ich an einer Depression?

Hilfe für Patienten mit Depressionen

23.12.2016, 12:00 Uhr

Gedrückte Stimmung und Gefühle der Vereinsamung sind Zeichen einer Depression. (Foto: Tinatin / Fotolia)

Gedrückte Stimmung und Gefühle der Vereinsamung sind Zeichen einer Depression. (Foto: Tinatin / Fotolia)


Behandlungsangebote: Was können Patienten bei Depressionen selbst tun?

Doch an wen sollen sich Betroffene wenden, wenn sie den Verdacht haben, depressiv zu sein? Psychotherapeuten und Ärzte sollten die ersten Ansprechpartner sein. Welche Behandlungsmöglichkeiten dann ausgeschöpft werden – Psychotherapie, Antidepressiva oder eine Kombination beider Methoden – entscheidet Art und Schwere der Depression.

Erstmalig nennt die Leitlinie auch niederschwellige Behandlungsangebote, die Patienten mit Depressionen eigeninitiativ nutzen können: „Selbsthilfe-Manuale, DVDs oder Online-Programme mit Übungen und Anregungen, die auf psychotherapeutischen Verfahren beruhen“. Es gebe durchaus Studien, die Hinweise lieferten, dass auch solche Methoden eine Depression besserten. Vorteil dieser Methoden ist, dass Patienten leichten Zugang zu ihnen haben. Die Leitlinie sieht hierin klar keinen Ersatz für den Psychotherapeuten oder den Arzt. Vielmehr eine ergänzende Maßnahme, die Patienten zusätzlich unterstützen können.

Konkrete Angebote macht die Leitlinie auch Patienten, wenn diese Kontakte zu Beratungsstellen oder zu Selbsthilfegruppen suchen.

Sind Patientenleitlinien so gut wie Expertenleitlinien?

Die Empfehlungen der Leitlinien sind wissenschaftlich fundiert. Sie orientieren sich an der Nationalen Versorgungsleitlinie „Unipolare Depression“, die erst im November 2015 aktualisiert wurde. Die Leitlinie für Patienten enthält somit die gleichen Expertenempfehlungen, ist nur sprachlich an die Zielgruppe der „Nichtmediziner“ angepasst. Zusätzlich gibt es am Ende der Patientenleitlinie ein Wörterbuch, das medizinische Fachbegriffe nochmals erklärt.

Patienten sollen Medikationsplan fordern

Dass die Leitlinie brandaktuell ist, zeigt ein vorbildlicher Hinweis auf den Medikationsplan. Patienten, die dauerhaft mindestens drei Arzneimittel einnehmen, haben seit dem 1. Oktober dieses Jahres gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan. Patienten erhalten diesen von ihrem behandelnden Arzt. Das könne auch bereits bei der Diagnosefindung hilfreich sein, da auch Arzneimittel Depressionen verursachen können.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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