Expertenstreit zu neuem Cannabis-Gesetz

Blüten versus Fertigarznei – was ist für die Verordnung besser?

15.12.2016, 15:05 Uhr


Viele Schmerzmediziner begrüßen den Gesetzentwurf zur vereinfachten Nutzung Cannabis-haltiger Arzneien als medizinischen Fortschritt. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Cannabis als Blüte, Extrakt oder Fertigarznei verschrieben werden sollte.

Der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und Präsident der Deutschen Schmerzliga (DSL) PD Dr. Michael Überall argumentiert, dass es für derartige Rezepturen keine Evidenz aus Studien gebe. Sie sollten gegenüber Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Nabiximols, Dronabinol und Tetrahydrocannabinol (THC) nicht formal bevorzugt behandelt werden, wie er gegenüber Medscape sagte.

„Es ist schwer nachzuvollziehen, warum alles über einen Kamm geschoren wird und Pflanzen, die keine Zulassung brauchen, genauso behandelt werden wie ein Medikament, das zugelassen ist“, kritisiert er.

In einem Positionspapier befürchten Überall und weitere Unterzeichner aus DGS und DSL, dass Patienten primär mit Extrakten, Rezepturarzneien und Cannabisblüten behandelt werden. Während Nabiximols – das arzneimittelrechtlich am besten erforschte Medikament – für die meisten Behandlungen gar nicht verordnet oder die Verordnung seitens der GKV als „Off-label-Use“ auf absehbare Zeit nicht genehmigt würde.

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