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Apotheke vor Versand
Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot ist da
Wie geht es jetzt weiter?
Alle in den vergangenen Wochen ins Spiel gebrachten Alternativen schmettert das BMG ab. Eine komplette Freigabe der Preisbindung scheide aus. Die negativen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem seien schlicht zu groß. Die von der SPD favorisierte bessere Honorierung der Apotheken im Dienstleistungsbereich komme auch nicht in Frage. Das dürfte einen bitteren Beigeschmack für die Apotheker haben. Denn das BMG argumentiert, dass die bessere Honorierung der Apotheker „im Hinblick auf die damit verbundenen steigenden Kosten des Gesundheitswesens nicht zielführend“ sei. Und auch die vorübergehende Hinnahme der Inländerdiskriminierung nach dem EuGH-Urteil sei keine Option, weil sich der Markt in dieser Zeit relevant verschieben könnte.
Interessant ist auch, dass das Ministerium fest davon ausgeht, dass das Rx-Versandverbot europarechtlich sicher ist: Das Ministerium verweist auf das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2003. Damals entschied das Gericht, dass ein Versandhandelsverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sei.
Wie geht es nun weiter? Gröhe hat den Entwurf am heutigen Montag an die gesundheitspolitischen Spitzen der Regierungsfraktionen geschickt: Georg Nüßlein (CSU), Karl Lauterbach (SPD), Maria Michalk (CDU) sowie Hilde Mattheis (SPD). Auch in seinem Brief macht Gröhe Werbung für die Versorgung durch die Apotheke vor Ort: „Arzneimittelversorgung ist weit mehr als Arzneimittelverkauf. Apothekerinnen und Apotheker üben einen Heilberuf aus, sind nicht bloße Händler“, schreibt der Minister. Gröhe weist darauf hin, dass das Verbot noch in dieser Legislaturperiode geregelt werden müsse, andernfalls drohe die „Gefahr einer Ausdünnung“ des Apothekennetzes.
Verbot könnte im Herbst 2017 in Kraft treten
Den Entwurf hat Gröhe auch an alle anderen Ministerien sowie an das Kanzleramt geschickt. Die Minister müssen sich jetzt im Rahmen der Frühkoordinierung damit auseinandersetzen und Gröhe ein Feedback zu seinem Vorhaben geben. Anschließend müsste ein eventuell abgeänderter Kabinettsentwurf folgen, den das Bundeskabinett beschließen könnte. Stimmen alle Ressorts zu, wandert das Vorhaben in den Bundestag und in den Bundesrat. Das Gesetz dürfte aller Voraussicht nach nicht zustimmungspflichtig durch die Länderkammer sein. Daher muss nur der Bundestag zustimmen.
Wann diese zweite Lesung im Bundestag und somit der Beschluss des Rx-Versandverbotes anstehen könnten, verrät der Entwurf nicht. Allerdings weist Gröhe in seinem Brief darauf hin, welchen Fahrplan er verfolgt: Die gesundheitspolitischen Fraktionsspitzen sollen Gröhe zufolge dafür sorgen, dass das Gesetz bis zum Sommer 2017 Zustimmung im Parlament erhalte.
Beschließt der Bundestag das Vorhaben noch vor dem Sommer, könnte das Rx-Versandverbot frühestens im Herbst 2017 in Kraft treten. Denn einig sind sich alle Experten darüber, dass die Einleitung eines EU-Notifizierungsverfahrens erforderlich ist, bei dem alle EU-Staaten das Recht hätten, Einspruch einzulegen. Und dieses Verfahren kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.
4 Kommentare
EuGH Urteil und Binnenmarkt
von Dr. Seltsam am 24.12.2016 um 11:06 Uhr
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Good Job Mr. Gröhe.
von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:24 Uhr
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na bitte. geht doch...
von Konrad Mörser am 12.12.2016 um 19:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: na bitte. geht doch oder?
von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:49 Uhr
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