Parteitag der Christdemokraten

Will die CDU das Rx-Versandverbot wirklich?

Berlin - 06.12.2016, 12:39 Uhr


Pro-Versandhandel-Antrag aus Niedersachsen

Alle Anträge, die es ins Antragsbuch und somit bis zu einer Abstimmung auf dem Parteitag schaffen, werden mit einer Beschlussempfehlung der Antragskommission der CDU versehen. Darin empfiehlt die Kommission den Wahlberechtigten auf dem Parteitag, wie sie über den Vorschlag abstimmen könnten. In diesem Fall rät die Kommission den Delegierten nicht etwa, den Antrag abzulehnen, weil Parteikollege Gröhe derzeit andere Pläne hat. Vielmehr heißt es, dass man den Antrag an die Bundestagsfraktion der Union überweisen solle. Sehr wahrscheinlich ist also, dass der Parteitag das genauso beschließt.

Auffällig ist auch die Herkunft des Antrages. Nienburg gehört zum Wahlkreis 40 bei den Bundestagswahlen. Direktmandat in diesem Wahlkreis ist Maik Beermann (CDU). Genau dieser Maik Beermann hatte sich Anfang November vehement für den Erhalt des Rx-Versandhandels ausgesprochen. Damals erklärte Beermann auf Twitter: „Versandverbot von rezeptpflichtigen Medikamenten ist falsch! Versandapotheken werden zur Daseinsvorsorge im ländlichen Raum benötigt!“ Vom Wortlaut entspricht Beermanns Tweet also fast dem oben genannten Antrag auf dem CDU-Parteitag.

Dass sich der CDU-Politiker Beermann mit dem Versandhandel von Arzneimitteln beschäftigt, kommt allerdings nicht zum ersten Mal vor: Beermann ist Mitglied im Bundestagsausschuss für Digitale Agenda und Berichterstatter für das Thema E-Health und war in dieser Funktion in diesem Sommer zu einer Podiumsdiskussion des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken erschienen. Bei der Diskussion ging es unter anderem um die elektronische Gesundheitskarte und das E-Rezept.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Unsere Werte. Unsere Zukunft

von Karl Friedrich Müller am 07.12.2016 um 12:13 Uhr

Das ist der reine Hohn.

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Staatlich verordnet in den Ruin

von Pillendreher am 07.12.2016 um 9:46 Uhr

Werte Kollegen, was man sich immer wieder vor Augen führen muß: Was ist der Unterschied zwischen Apotheken und allen anderen Versandsparten? Wir haben einen gesetzlichen Auftrag (!) zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung, wir sind GEZWUNGEN dies alles zu tun, wir haben einen Kontrahierungszwang, wir dürfen uns pro Jahr nur eine geringe Zeit vertreten lassen, wir haben die Pflicht zur persönlichen Leitung, müssen ein QMS führen, und und und..., Verpflichtungen ohne Ende, die alle anderen Sparten wie Buchhändler, Elektro, etc nicht haben ! Der Staat verpflichtet uns defizitäre Aufgaben (Rezepturen,....) zu erfüllen um die Bevölkerung ordnungsgemäß zu versorgen und entzieht uns gleichzeitig die überlebensnotwendige Vergütung. Staatlich verordnet in den Ruin. Ist das wirklich lege artis? Wenn uns der Staat diese Aufgaben diktiert, dann hat er uns auch hierfür die Vergütung sicherzustellen, ohne wenn und aber !

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AW: Staatlich verordnet in den Ruin

von florian Becker am 07.12.2016 um 16:27 Uhr

Leider interessiert das "den Staat" einen feuchten Dreck.
Von "dem Staat" wird nur noch wahrgenommen, wer Spargelfahrten sponsert oder hübsche Pöstchen für die Nach-Politik-Ära zu vergeben hat.

RX-Versandverbot

von Peter Bauer am 06.12.2016 um 16:26 Uhr

Nein.Es wird nicht kommen!

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Merkel für die Konzerne

von Karl Friedrich Müller am 06.12.2016 um 15:00 Uhr

"Aber bitte glauben Sie nicht, dass wir den Möglichkeiten der Digitalisierung entgehen können.“
„Wir werden nicht klarkommen, wenn wir bestimmte Dinge einfach verbieten und uns den neuen Möglichkeiten nicht öffnen.“
Beide Sätze sind typisches Politikergewäsch.
Die Digitalisierung hat mal gar nichts damit zu tun, dass der Gesundheitsmarkt für die Heuschrecken interessant ist. Die Beiträge der Versicherten sollen "ums Verrecken" in deren Kassen fließen. Dafür werden Urteile gestrickt, Politiker "gesponsort", Bedürfnisse der Bevölkerung ignoriert und Existenzen samt Familien zerstört.
Gegen die Digitalisierung hat niemand etwas. Das wird auch von den niedergelassenen Apotheken genutzt.
Die Gesetze müssen gelten!
Das hat wieder nichts mit "Verboten" zu tun, wenn sich ALLE an die GLEICHEN Gesetze halten müssen.
Das Urteil hat das Recht in Unrecht, in Vorteile für die Versender gewandelt. Die Politik soll nur nicht glauben, dass niedergelassene Apotheken so ihren bisherigen Aufgaben weiter nachgehen können.
Frau Merkel ist für TTIP, unterstützt Konzerne. Warum? Das ist völlig unverständlich, undemokratisch, zerstört weiter die Bevölkerungsstrukturen, macht weiter Kreise der Bevölkerung ärmer und die Satten noch fetter.
Die ABDA ist abgetaucht.
Ich fordere den Rücktritt der ABDA Spitze!

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