Mehr Transparenz in der Lieferkette

AOK will Apotheken bei Lieferengpässen entlasten

Stuttgart - 23.11.2016, 14:15 Uhr

Rabattverträge verhindern Lieferengpässe, sagt AOK-Chef Herrmann. (Foto: AOK Ba-Wü)

Rabattverträge verhindern Lieferengpässe, sagt AOK-Chef Herrmann. (Foto: AOK Ba-Wü)


Die AOK Baden-Württemberg spricht sich für eine Dokumentations- und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von Arzneimitteln aus, um die Verfügbarkeit eines Präparats lückenlos nachvollziehen zu können – und zwar in allen Handelsstufen. Den Vorwurf, Rabattverträge seien schuld an Lieferengpässen, weist der Vorstandsvorsitzende Herrmann zurück. Das Gegenteil sei der Fall.

Der designierte Vorstandschef der Noweda Dr. Michael P. Kuck war bei der Generalversammlung des genossenschaftlichen Großhändlers am vergangenen Samstag in Essen hart mit den Krankenkassen ins Gericht gegangen. Deren Sparpolitik sei mit Schuld an den Lieferengpässen, wetterte er. Und er ist nicht der erste, der diesen Vorwurf erhebt. Auch aus der pharmazeutischen Industrie wurde Derartiges bereits mehrfach geäußert, beispielsweise vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, hingegen, hält es für Heuchelei, dass „Teile der Pharmalobby“ immer wieder Vorurteile gegen Rabattverträge und damit gegen Wettbewerb schüren und sie zur Ursache von Lieferengpässen erklären. Der in letzter Zeit wieder mehrfach erhobene Vorwurf, Arzneimittelrabattverträge würden Versorgungsprobleme verursachen, lege eine völlig falsche Fährte, erklärte Hermann. Seiner Meinung nach ist das Gegenteil der Fall: Zum Umfang der Verträge gehörten auch Lieferkonditionen und Vertragsstrafen, die dann fällig werden, wenn Hersteller ihre Pflichten nicht erfüllen. „Deshalb sind unsere Rabattverträge der einzige Garant dafür, dass pharmazeutische Unternehmen stets ihr Möglichstes tun, um den deutschen Markt im benötigten Umfang zu beliefern“, erläuterte er. Die Schuldzuweisungen sind seiner Meinung nach offenkundig interessengeleitet.

„Warum kann eine Apotheke ein Arzneimittel nicht beschaffen?"

In Hermanns Augen geht es um die Frage, weshalb es überhaupt vorkommt, dass manchmal eine Apotheke ein Arzneimittel nicht unmittelbar beschaffen kann. An welcher Stelle der langen Lieferkette sich ein Problem ereignet haben muss, wenn am Ende eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht bieten kann, sei systematisch überhaupt nicht auszumachen. Die Warenströme des Arzneimittelmarkts ließen sich derzeit in ihrer ganzen Komplexität nicht durchschauen. „Die AOK Baden-Württemberg spricht sich daher entschieden für eine transparente Lieferkette und transparente Vorratshaltung aus. Wir empfehlen der Politik dringend die Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von Medikamenten auf Hersteller-, Großhandels- und Apothekenebene“, drängt AOK-Chef Hermann. „Online-Versandhäuser informieren ihre Kunden jederzeit, wo sich die Bestellung gerade befindet. Wieso sollte das die Arzneimittelbranche mit ihren lebenswichtigen nicht Produkten schaffen?“

„Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme"

Aus Apothekensicht wäre es sicher wünschenswert, lückenlos nachvollziehen zu  können, an welcher Stelle es hakt – am besten ohne zusätzliche Bürokratie.  Denn  derzeit wird der schwarze Peter vor allem den Apotheken zugeschoben, die in der  Pflicht sind, nachzuweisen, dass entweder der Hersteller oder zwei Großhändler nicht liefern können – und zwar mit einer schriftlichen Erklärung. Gelingt das nicht, weil sich gegenseitig die Schuld zugeschoben wird, drohen Retaxationen. Die Apotheken bleiben am Ende der Handelskette allein auf dem Schaden sitzen.

Die AOK weist aber in diesem Zusammenhang auch noch einmal explizit darauf hin, dass es sich um Lieferengpässe, nicht um Versorgungengpässe handle. Allerdings zeigt die aktuelle Mitteilung, dass die AOK Handlungsbedarf hinsichtlich der Engpässe sieht. Erst im Februar hatte die Kasse anlässlich der Ausschreibung der 17. Tranche mitgeteilt, dass sie bei häufig verordneten  Arzneimitteln in puncto Lieferfähigkeit in Zukunft auf Nummer sicher gehe und vier Fachlose nicht mehr exklusiv sondern im Drei-Partner-Modell ausschreiben werde. Zu diesen Wirkstoffen gehört auch der Blutdrucksenker Metoprolol, der in bestimmten Stärken derzeit von keiner Firma lieferbar ist. Dieses Beispiel zeigt: Mehrfachvergaben allein lösen nicht alle Probleme, es braucht andere Maßnahmen. 

Mehr Transparenz auch bei nicht rabattierten Arzneimitteln

Hermann zielt aber nicht nur auf die Rabattarzneimittel ab. Auch bei nicht rabattierten Arzneimitteln soll es mehr Transparenz geben. Weil nicht gelieferte Arzneimittel außerhalb der Rabattverträge in den Abrechnungsdaten der  Apotheke gar nicht auftauchen, sei in diesem Bereich keine sinnvolle Dokumentation der Lieferengpässe möglich, erklärte er.

Die AOK Baden-Württemberg plädiert daher für  ein softwaregestütztes, branchenübergreifendes Warenwirtschaftssystem. „Denn mit klaren gesetzlichen Regeln und der passenden technischen Infrastruktur lässt sich die Verfügbarkeit einer Arzneimittelpackung lückenlos nachvollziehen“, sagt Hermann.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Lieferfähigkeit

von Peter Hoffmeister am 23.11.2016 um 19:37 Uhr

Wenn man die Einlassungen von Herrn Herrmann oder Lauterbach liest, fragt man sich, ob sie wissen, was sie reden bzw. wovon.
Ich kann mich des Endrucks nicht erwehren, dass man manchen ins Hirn geschissen hat, wenn man den Unsinn liest, den sie verzapfen!
Bei der SPD kann man ja in der Zeitung lesen, dass manche Politiker für ihre unbedarfte Meinung auch noch einiges Geld bekommen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Ausgerechnet die, die Geheimverträge schließen, sprechen von Transparenz.
Uns Apothekern reißt der Geduldsfaden. Wie lange müsen wir diese unfähigen Typen noch ertragen?

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Ich fass mir zur Zeit nur noch an den Kopp...

von Christiane Patzelt am 23.11.2016 um 19:13 Uhr

Online-Versandhäuser haben keine hustenden, niesenden, oder gebrechlichen Leute VOR sich stehen, die bitte keine halbe Stunde in der Apotheke warten möchten, bis sich der Arbeitsprozess mit allem Tatütata vollzogen hat!!
Die Dokumentation des Warenstromes findet in der Form der Lieferscheine statt--möchten die AOKen jetzt jeden Lieferschein einsehen UND einen Videomitschnitt der Übergabe des Arzneimittels haben?
Wie stellen sich Krankenkassen den eh schon überbordend-bürokratischen Aufwand vor, den wir für ein Rezept abtanzen müssen? Und würde die AOK einen Cent dafür bezahlen, dass wir dokumentieren--und die Unterlagen NATÜRLICH mindestens 5 Jahre aufheben? Ich glaube kaum--eine Idee für die Ablage P, die nur aus einer Ecke kommen kann, wo der Patient locker in der Telefonwarteschleife verhungern kann..wen schert es...

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Transparenz in der Lieferkette

von Lisa Müller am 23.11.2016 um 14:39 Uhr

Dumm gelaufen, wenn die Apotheke aus wirtschaftlichen nur mit einem Großhändler zusammen arbeitet. Die werden dann per e retaxiert?
Erhöhter, unbezahlter Arbeitsaufwand für Direktbestellungen.
Die Hersteller können die Nichtieferbarkeit der Krankenasse direkt melden. Wird aber nicht funktionieren, da sonst Vertragsstrafen fällig werden. Daher gibt es auch keine Bescheinigung über die Nichtlieferbarkeit von AM für die Apotheke. Lieber der Apotheke die Bürokrtie mit den SonderPZN aufhalsen, wenn die vergessen wird kann man herrlich retaxieren.
Wer soll die neue, alle Probleme lösende,Branchen übergreifende Software denn bezahlen?

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