Kammer-Logo

Bayern streitet um das Apotheken-A

München / Stuttgart - 18.11.2016, 10:30 Uhr

Wer das Apotheken-A wie verwenden darf, ist streng geregelt. In Bayern muss sich die Apothekerkammer jetzt wohl ein neues Logo verpassen. Auch wenn es viele Apotheker nicht wollen. (Foto:dpa)

Wer das Apotheken-A wie verwenden darf, ist streng geregelt. In Bayern muss sich die Apothekerkammer jetzt wohl ein neues Logo verpassen. Auch wenn es viele Apotheker nicht wollen. (Foto:dpa)


Seit einem Marken-Streit mit der Versandapotheke Zur Rose achtet der Deutsche Apothekerverband (DAV) haargenau darauf, wie das Apotheken-A verwendet wird. Auch die ABDA-Mitglieder müssen sich seitdem penibel an die Markensatzung halten. In Bayern hat das zu Unstimmigkeiten geführt, weil viele Apotheker gerne das Logo behalten wollten. Jetzt beugt sich die Kammer dem Druck und stimmt über ein neues Markenzeichen ab.

Der DAV ist alleiniger Inhaber aller Markenrechte an dem Wort- und Bildzeichen des Apotheken-A. Der Streit um das Erkennungszeichen der Apotheker geht auf eine Änderung der Markensatzung des DAV zurück, die seit dem Jahr 2010 gilt.  Seitdem ist in der Satzung exakt beschrieben, wie das Apotheken-A verwendet und dargestellt werden darf. Eine der Anforderung: Es muss losgelöst von allen anderen Zeichen oder Logos stehen und darf nicht mit anderen Marken in Verbindung gebracht werden.

Aktuelles Logo der bayerischen Apothekerkammer (Foto: DAZ)

Bis 2013 hatte der DAV diese Regeln zumindest gegenüber den ABDA-Mitgliedsorganisationen nicht mit voller Strenge geltend gemacht. Kammern und Verbände, in deren Logos das Apotheken-A mit einem Wappen des Bundeslandes kombiniert wurde, konnten das Zeichen zunächst weiter nutzen. So auch die Landesapothekerkammer Bayern (s. oben). Das Vorgehen des DAV änderte sich allerdings nach 2013, als ein Konflikt mit der Schweizer Versandapotheke Zur Rose und dem Drogeriemarkt dm ausbrach. Beide bewarben ihre Kooperation auf Werbeflächen unter anderem mit dem Apotheken-A. Es folgte ein Gerichtsverfahren, das der DAV im Dezember 2015 für sich entschied. Seitdem ist das Apotheken-A aus Drogeriemärkten verschwunden.

Der Vorschlag für das neue Logo (Foto: DAZ)

Allerdings prüft der DAV seitdem auch bei Kammern und Verbänden genauer nach, wie das Apotheken-A verwendet wird. Mehrere Institutionen, wie etwa die Kammer Westfalen-Lippe oder Apotheker Helfen haben ihr Logo bereits überarbeitet. In Bayern hatte der Bayerische Apothekerverband die Kammer schon vor längerer Zeit aufgefordert, das Logo zu ändern, die Kammer hatte sich bislang dagegen ausgesprochen.

Wie wichtig der Kammer ihr Logo ist, zeigte die Kammerversammlung am vergangenen Dienstag. Es war eine der letzten Folien im Bericht des Geschäftsführers der Bayerischen Landesapothekerkammer, Volker Schmitt, die große Teile der Delegiertenversammlung in München in Aufruhr versetzte. Dabei war auf dieser Folie lediglich ein Bild zu sehen – das neue Logo der Bayerischen Landesapothekerkammer. In der neuen Version musste das rote „A“ neben dem bayerischen Staatswappen dem Arzneikelch mit Schlange weichen, auch bekannt als „Schale der Hygieia“.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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