Nach Skandalen

Bundesregierung legt abgeschwächtes Gesetz für Kassenärzte-Kontrolle vor

Berlin - 16.11.2016, 17:45 Uhr

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will Kassenärzte über ein neues Gesetz im Zaum halten. (Foto: dpa)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will Kassenärzte über ein neues Gesetz im Zaum halten. (Foto: dpa)


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich durch erhebliche Skandale schwer beschädigt und Millionensummen offenbar unrechtmäßig ausgegeben. Zur zukünftigen Kontrolle der Kassenärzte stellt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nun ein neues Gesetz vor. Scharfe Kritik gibt es vom gleichfalls betroffenen GKV-Spitzenverband.

Mit einem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zukünftig verhindern, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneut in einen Ausnahmezustand gerät, in dem sie sich nach mehrfachen Skandalen derzeit befindet. Überzogene Ruhegehälter für den früheren Vorstand, ein millionenschwerer Immobilienskandal um eine Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank sowie Strafanzeigen gegen alte wie aktuelle Vorstände: Die KBV ist fast handlungsunfähig, die beiden Vorstände Andreas Gassen und Regina Feldmann heillos zerstritten.

Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen habe eine Vielzahl von „verantwortungsvollen Aufgaben“ zu erfüllen, um eine gute Gesundheitsversorgung für Patienten sicherzustellen, betonte Gröhe nun anlässlich der Verabschiedung eines neuen Regelwerks durch die Bundesregierung. „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind.“

Meldepflichten und Vorstands-Abwahl

Zukünftig soll es „schlüssige Vorgaben“ für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen geben, erklärte der Minister. „Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden.“ Daher will Gröhe die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte stärken und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankern. Auch können die Vorstände zukünftig leichter abgewählt werden.

BMG soll die Kontrolle leichter übernehmen können

Gröhe verlangt mehr „Transparenz im Verwaltungshandeln“ und regelmäßige externe Prüfungen, außerdem soll eine Innenrevision festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde melden. Zur „Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands“ soll – falls nötig – eine „Person für besondere Angelegenheiten“ vom Ministerium entsandt werden können, die teilweise anstelle des Vorstands für Ordnung sorgen kann. So will das Ministerium offenbar neben dem harten Schwert des „Staatskommissars“, der die praktisch komplette Leitung von Selbstverwaltungsorganisationen wie der KBV übernehmen kann, eine abgemilderte Variante schaffen.

Zuvor hatte der Gesundheitsminister noch deutlich stärkere Kontrollmechanismen – wie einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt – geplant, gegen die Ärztevertreter sowie auch die vom Gesetz gleichfalls betroffenen anderen Selbstverwaltungspartner Protest eingelegt hatten.

Gassen kritisiert „detailverliebtes Regelwerk“

„An einigen Stellen ist die Politik auf unsere Hinweise eingegangen“, erklärte auch KBV-Chef Andreas Gassen in einer Stellungnahme. Doch mit dem „Gesamtbefund“ des Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist er nicht zufrieden: „Das Prinzip einer eigenverantwortlichen fachlichen Organisation der ambulanten Versorgung wird ausgehöhlt zugunsten einer kleinteiligen Steuerung“, bemängelt Gassen. „Die bisher durch das Bundesgesundheitsministerium ausgestaltete Rechtsaufsicht würde auch mit diesem überarbeiteten Gesetzentwurf vermehrt zu einer Fachaufsicht werden“, auch die „Abmilderungen“ des „detailverliebten Regelwerks“ änderten hieran wenig.  

Die Regelung, dass zukünftig drei Vorstände die KBV leiten sollen, ärgert Gassen. „Schon jetzt haben wir die Möglichkeit, drei Vorstände bei der KBV einzusetzen – und zwar freiwillig“, erklärte er.

Gröhe nimmt GKV-Spitzenverband und G-BA in die Mithaftung

Das Gesetz betrifft nicht nur die Kassenärzte, sondern auch den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Der Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands Uwe Klemens kritisierte stark, dass auch sein Verband zukünftiger stärker unter der Kontrolle des BMG steht. „Für den nun gesetzlich geplanten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht beim GKV-Spitzenverband gibt es weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund“, betonte er. Auch würden die Verwaltungsratmitglieder des GKV-Spitzenverbands – Versicherte und Arbeitgeber – anders als jene der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen nicht berufsständische und wirtschaftliche Interessen vertreten.

BMG muss seinen Aufsichtspflichten nachkommen

Harald Terpe, Grünen-Obmann im Gesundheitsausschuss, begrüßte, dass die Bundesregierung „noch rechtzeitig die Kurve gekriegt“ habe, indem sie seiner Einschätzung nach – anders als von der KBV verstanden – die geplante Fachaufsicht über die Selbstverwaltungspartner strich und es bei der Rechtsaufsicht beließ. „Aber das schönste Gesetz nützt nichts, wenn die Bundesregierung nicht bereit ist, ihre Aufsichtsrolle in der Praxis auch wahrzunehmen“, erklärte er. „Hätte die Bundesregierung nicht jahrelang bei den Skandalen der KBV weggesehen, müsste es dieses Gesetz gar nicht geben.“

Terpe kritisiert, dass Gröhe sich den Problemen in der KBV nur halbherzig annehme, wie es auch die Antwort auf eine kleine Anfrage zeige. „Das Ministerium will nicht sagen, ob hier ein Gesetzesverstoß vorliegt oder nicht, obwohl alle Fakten auf dem Tisch liegen“, erklärte er. Statt „klarer Kante“ folge nur ein Beratungsgespräch, als hätte es die Skandale der letzten Jahre nicht gegeben. „Wirksame Aufsicht sieht anders aus“, betonte der Grünen-Politiker. „Offensichtlich will das Ministerium lieber weiter die Dinge unter den Teppich kehren als transparent aufarbeiten.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
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