Nach Skandalen

Bundesregierung legt abgeschwächtes Gesetz für Kassenärzte-Kontrolle vor

Berlin - 16.11.2016, 17:45 Uhr

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will Kassenärzte über ein neues Gesetz im Zaum halten. (Foto: dpa)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will Kassenärzte über ein neues Gesetz im Zaum halten. (Foto: dpa)


BMG soll die Kontrolle leichter übernehmen können

Gröhe verlangt mehr „Transparenz im Verwaltungshandeln“ und regelmäßige externe Prüfungen, außerdem soll eine Innenrevision festgestellte Verstöße auch an die Aufsichtsbehörde melden. Zur „Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands“ soll – falls nötig – eine „Person für besondere Angelegenheiten“ vom Ministerium entsandt werden können, die teilweise anstelle des Vorstands für Ordnung sorgen kann. So will das Ministerium offenbar neben dem harten Schwert des „Staatskommissars“, der die praktisch komplette Leitung von Selbstverwaltungsorganisationen wie der KBV übernehmen kann, eine abgemilderte Variante schaffen.

Zuvor hatte der Gesundheitsminister noch deutlich stärkere Kontrollmechanismen – wie einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt – geplant, gegen die Ärztevertreter sowie auch die vom Gesetz gleichfalls betroffenen anderen Selbstverwaltungspartner Protest eingelegt hatten.

Gassen kritisiert „detailverliebtes Regelwerk“

„An einigen Stellen ist die Politik auf unsere Hinweise eingegangen“, erklärte auch KBV-Chef Andreas Gassen in einer Stellungnahme. Doch mit dem „Gesamtbefund“ des Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist er nicht zufrieden: „Das Prinzip einer eigenverantwortlichen fachlichen Organisation der ambulanten Versorgung wird ausgehöhlt zugunsten einer kleinteiligen Steuerung“, bemängelt Gassen. „Die bisher durch das Bundesgesundheitsministerium ausgestaltete Rechtsaufsicht würde auch mit diesem überarbeiteten Gesetzentwurf vermehrt zu einer Fachaufsicht werden“, auch die „Abmilderungen“ des „detailverliebten Regelwerks“ änderten hieran wenig.  

Die Regelung, dass zukünftig drei Vorstände die KBV leiten sollen, ärgert Gassen. „Schon jetzt haben wir die Möglichkeit, drei Vorstände bei der KBV einzusetzen – und zwar freiwillig“, erklärte er.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.